Hebamme
Eine Hebamme begleitet Frauen in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit und versorgt Neugeborene.
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Diese Begriffe tauchen rund um Hebammen und Schwangerschaft immer wieder auf, von Beleghebamme bis Wochenbett, jeweils in ein bis zwei Sätzen erklärt.
Eine Hebamme begleitet Frauen in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit und versorgt Neugeborene.
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Das Hebammengesetz regelt seit 2020, wie man Hebamme wird und wer sich so nennen darf.
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Das sind drei Aufgaben rund um die Geburt, die nur Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte übernehmen dürfen.
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Das Hebammenstudium ist seit 2020 der einzige Weg zum Beruf. Es ist ein duales Studium mit viel Praxis.
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Hebammenhilfe ist die Betreuung durch eine Hebamme, die Ihre Krankenkasse in Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zahlt.
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Die Mutterschafts-Richtlinie legt fest, welche Untersuchungen in der Schwangerschaft die Krankenkasse zahlt und wie oft.
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Der Mutterpass ist das Heft, in das Ärztinnen und Hebammen Untersuchungen und den errechneten Geburtstermin eintragen.
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Mutterschutz schützt Frauen im Job vor, während und nach der Schwangerschaft, etwa durch Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz.
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In der Mutterschutzfrist darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht beschäftigen: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
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Die Berufshaftpflicht zahlt, wenn eine Hebamme bei ihrer Arbeit einen Schaden verursacht. Mit Geburtshilfe ist sie sehr teuer.
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Der Sicherstellungszuschlag ist ein Zuschuss der Krankenkassen für Hebammen mit Geburtshilfe. Er gleicht einen Teil der hohen Haftpflichtprämie aus.
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Eine Beleghebamme ist freiberuflich und begleitet Sie zur Geburt in die Klinik, ohne dort angestellt zu sein.
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Eine Klinikhebamme ist bei einem Krankenhaus angestellt und arbeitet dort im Schichtdienst im Kreißsaal oder auf der Wochenbettstation.
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Eine Familienhebamme begleitet Familien in belastenden Lebenslagen bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Für Sie ist sie kostenlos.
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Eine freiberufliche Hebamme arbeitet selbstständig und rechnet direkt mit den Krankenkassen ab, statt bei einer Klinik angestellt zu sein.
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Bei einer Beleggeburt begleitet Sie eine freiberufliche Beleghebamme in der Klinik statt des angestellten Klinikpersonals.
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