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Glossar

Mutterschafts-Richtlinie

Die Mutterschafts-Richtlinie legt fest, welche Untersuchungen in der Schwangerschaft die Krankenkasse zahlt und wie oft.

Begriff
Mutterschafts-Richtlinie
Stand
26. September 2026

Erklärung

Bei normalem Verlauf gibt es Vorsorge zunächst alle vier Wochen, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen. Hebammen dürfen diese Untersuchungen ebenfalls machen, solange die Schwangerschaft ohne Auffälligkeiten verläuft. Bei einem auffälligen Verlauf braucht die Hebamme eine ärztliche Anordnung, oder die Schwangere lehnt ärztliche Betreuung ausdrücklich ab.

Beschlossen hat die Richtlinie der Gemeinsame Bundesausschuss. Das ist das oberste Gremium von Ärzteschaft, Krankenhäusern und Krankenkassen, das festlegt, was die gesetzliche Krankenversicherung an medizinischer Versorgung übernimmt. Zur Richtlinie gehört auch der Mutterpass. Sie gilt seit 1985 und wird laufend angepasst.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Mutterschafts-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),
  2. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, gültig ab 1. November 2025, GKV-Spitzenverband,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.