
Terminüberschreitung, was nach dem Geburtstermin passiert
Nach dem errechneten Geburtstermin werden Sie ab 40+0 Wochen (40 volle Wochen und 0 Tage) enger kontrolliert, zum Beispiel alle 3 bis 5 Tage.
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Werkzeug
Der errechnete Geburtstermin ist der erste Tag Ihrer letzten Regelblutung plus 280 Tage, also 40 Wochen. Begann Ihre letzte Regelblutung am 1. Januar 2026, ist der errechnete Termin der 8. Oktober 2026. Der Rechner zeigt daneben, wann Ihr Mutterschutz beginnt, bis wann die Krankenkasse die Hebamme im Wochenbett zahlt und ab wann die Vorsorge alle zwei Wochen stattfindet.
Voreingestellt ist ein Beispiel: eine letzte Regelblutung am 4. Juli 2026, zehn Wochen vor dem Stand dieser Seite. Wer ein eigenes Datum einträgt und auf Termin berechnen tippt, bekommt zusätzlich die laufende Schwangerschaftswoche, weil dann der heutige Tag bekannt ist.
Errechneter Entbindungstermin
10. April 2027
Das ist eine Schätzung und kein Tag, an dem etwas geschieht. Als termingerecht gilt eine Geburt zwischen 37+0 und 41+6, also in einer Spanne von fünf Wochen um diesen Tag herum.
Vorsorge alle zwei Wochen statt alle vier
13.02.2027 (32+0)
Bis dahin sehen die Mutterschafts-Richtlinien eine Untersuchung alle vier Wochen vor, ab der 32. Woche alle vierzehn Tage.
Fundstelle: Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Mutterschutzfrist vor der Entbindung
27.02.2027 bis 10.04.2027 (34+0 bis 40+0)
In diesen sechs Wochen darf der Arbeitgeber nicht beschäftigen, solange die Schwangere nicht ausdrücklich zustimmt. Maßgeblich ist der Termin aus dem Zeugnis einer Ärztin, eines Arztes oder einer Hebamme.
Fundstelle: § 3 Absatz 1 MuSchG
Termingerechte Geburt
20.03.2027 bis 23.04.2027 (37+0 bis 41+6)
Eine Geburt in dieser Spanne von fünf Wochen gilt als termingerecht. Davor spricht man von einer Frühgeburt. Diese Spanne ist der eigentliche Maßstab, nicht der eine errechnete Tag.
Fundstelle: AWMF-Leitlinie 015-065
Übertragung
24.04.2027 (42+0)
Ab diesem Tag spricht die Leitlinie von einer Übertragung. Was dann geschieht, entscheidet die betreuende Praxis oder Klinik im Einzelfall, nicht ein Rechner.
Fundstelle: AWMF-Leitlinie 015-065
Anspruch auf Hebammenhilfe im Wochenbett
10.04.2027 bis 03.07.2027
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt. Darüber hinaus braucht es eine ärztliche Anordnung.
Gerechnet ab dem errechneten Termin. Maßgeblich ist der tatsächliche Tag der Entbindung, und der verschiebt dieses Datum mit.
Fundstelle: § 24d SGB V
Ende der Mutterschutzfrist nach der Entbindung
05.06.2027
Acht Wochen nach der Entbindung. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und wenn beim Kind vor Ablauf von acht Wochen eine Behinderung festgestellt wird, sind es zwölf Wochen. Bei einer vorzeitigen Entbindung kommt die verkürzte Frist von vorher hinzu.
Gerechnet ab dem errechneten Termin. Maßgeblich ist der tatsächliche Tag der Entbindung, und der verschiebt dieses Datum mit.
Fundstelle: § 3 Absatz 2 MuSchG
Die Rechenregel stammt von Franz Naegele und ist seit dem 19. Jahrhundert in Gebrauch. Sie lautet: erster Tag der letzten Regelblutung plus sieben Tage, minus drei Monate, plus ein Jahr. Gleichbedeutend ist die kürzere Form plus neun Monate und sieben Tage. Beide Wege ergeben 280 Tage, also 40 Wochen ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.
Die Regel setzt einen Zyklus von 28 Tagen voraus. Wer einen längeren oder kürzeren Zyklus hat, bei dem springt der Eisprung mit, und die erweiterte Naegele-Regel verschiebt den Termin um genau diese Differenz: bei einem Zyklus von 30 Tagen zwei Tage nach hinten, bei 26 Tagen zwei Tage nach vorn. Das Formular oben nimmt diesen Wert entgegen.
Gezählt wird die Schwangerschaftswoche vom Termin aus zurück, nicht stur ab der letzten Regelblutung. Der errechnete Termin ist damit immer 40+0. Die Schreibweise 34+2 heißt: 34 Wochen sind vollendet, zwei Tage laufen. Umgangssprachlich liegt derselbe Tag in der 35. Woche, weil die 35. Woche gerade läuft. Beide Angaben meinen denselben Tag.
Diese Übersicht gilt für jede Schwangerschaft gleich, weil sie nicht in Daten rechnet, sondern in Wochen. Zwei der Fristen hängen am errechneten Termin, die übrigen an der Schwangerschaftswoche. Wer oben ein Datum einträgt, bekommt dieselben Zeilen als Datum. Ab der 32. Schwangerschaftswoche findet die Vorsorge alle zwei Wochen statt. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Die Krankenkasse zahlt die Hebamme im Wochenbett bis 12 Wochen nach der Geburt. Als termingerecht gilt eine Geburt zwischen 37+0 und 41+6 Schwangerschaftswochen.
| Frist | Zeitpunkt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Vorsorge alle zwei Wochen statt alle vier | ab 32+0 | Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses |
| Mutterschutzfrist vor der Entbindung | 6 Wochen vor dem Termin bis zum errechneten Termin | § 3 Absatz 1 MuSchG |
| Termingerechte Geburt | 37+0 bis 41+6 | AWMF-Leitlinie 015-065 |
| Übertragung | ab 42+0 | AWMF-Leitlinie 015-065 |
| Anspruch auf Hebammenhilfe im Wochenbett | zum errechneten Termin bis 12 Wochen nach dem Termin | § 24d SGB V |
| Ende der Mutterschutzfrist nach der Entbindung | 8 Wochen nach dem Termin | § 3 Absatz 2 MuSchG |
Zwei Zeilen tragen einen Vorbehalt, den ein Rechner nicht auflösen kann. Die Frist nach der Entbindung und der Anspruch auf Wochenbettbetreuung hängen am tatsächlichen Tag der Geburt, nicht am errechneten. Solange der nicht feststeht, ist das Datum daneben eine Schätzung, die mitwandert. Die Frist vor der Entbindung ist der Sonderfall: sie hängt im Gesetzestext selbst am voraussichtlichen Tag der Entbindung.
Wie viele Wochenbettbesuche eine Hebamme abrechnen darf, wie viele Stunden Geburtsvorbereitung die Krankenkasse trägt und in welchem Umfang sie die Rückbildung übernimmt, steht nicht im Gesetz, sondern in einem Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Hebammenverbänden. Geschätzte Besuchszahlen stehen hier deshalb nicht, nur die gesetzlichen Fristen: der Anspruch selbst und sein Zeitraum.
Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Ihr Anspruch auf Hebammenhilfe hängt an der Schwangerschaft selbst und nicht an einer Schwangerschaftswoche: Er besteht ab der Feststellung der Schwangerschaft und reicht bis zwölf Wochen nach der Geburt. Eine Wochenzahl, ab der Sie suchen müssten, steht in keiner der ausgewerteten Quellen, und deshalb nennen wir keine.
Fündig werden Sie oft schneller über die Hebammen nach Ort, mit Anschrift und den Kontaktwegen, die in den offenen Daten stehen.
Es sagt keinen Geburtstag voraus. Es rechnet eine Regel aus, die von einem Zyklus von 28 Tagen und einem Eisprung in dessen Mitte ausgeht, und beides trifft längst nicht auf jede Schwangerschaft zu. Der Termin im Mutterpass kann von diesem hier abweichen, weil er nach einer Ultraschallmessung korrigiert wurde; dann gilt der aus dem Mutterpass. Dieses Werkzeug stellt keine Diagnose, beurteilt keinen Verlauf und ersetzt weder die Schwangerenvorsorge noch das Gespräch mit einer Hebamme oder einer ärztlichen Praxis. Wer Beschwerden hat, wartet auf keine Frist aus dieser Tabelle.
Den Geburtstermin berechnen Sie mit der Naegele-Regel. Sie zählt ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung 280 Tage weiter, das sind 40 Wochen. Begann Ihre letzte Regelblutung am 1. Januar 2026, ist der errechnete Termin der 8. Oktober 2026. Die Regel geht von einem Zyklus von 28 Tagen aus, ein längerer Zyklus verschiebt den Termin um die Abweichung nach hinten.
Der errechnete Geburtstermin ist eine Schätzung und kein fester Tag. Als termingerecht gilt eine Geburt zwischen 37+0 und 41+6, also in einer Spanne von 5 Wochen. Die Schreibweise 37+0 bedeutet 37 volle Wochen und 0 Tage seit dem ersten Tag der letzten Regelblutung. Ab 42+0 spricht die Leitlinie der Fachgesellschaften von einer Übertragung.
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Maßgeblich ist der voraussichtliche Tag der Entbindung aus dem Zeugnis einer Ärztin, eines Arztes oder einer Hebamme. In diesen 6 Wochen darf Ihr Arbeitgeber Sie nur beschäftigen, wenn Sie ausdrücklich zustimmen.
Der Mutterschutz nach der Geburt dauert 8 Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und einer festgestellten Behinderung des Kindes zwölf Wochen. Die Frist zählt ab dem tatsächlichen Tag der Geburt, nicht ab dem errechneten Termin. Kommt Ihr Kind vor dem Termin, verlängert sich der Mutterschutz danach um die Tage, die vor der Geburt gefehlt haben.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett ohne ärztliches Rezept bis 12 Wochen nach der Geburt. Diese 12 Wochen zählen ab dem tatsächlichen Tag der Geburt. Danach zahlt die Kasse bei Stillproblemen noch acht Besuchstage bis zum Abstillen, weitere Besuche nur mit ärztlicher Anordnung.

Nach dem errechneten Geburtstermin werden Sie ab 40+0 Wochen (40 volle Wochen und 0 Tage) enger kontrolliert, zum Beispiel alle 3 bis 5 Tage.
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Die Krankenkasse zahlt bis zu 20 Hebammenbesuche in den ersten zehn Tagen nach der Geburt, höchstens zwei am Tag.
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Suchen Sie eine Hebamme direkt nach dem positiven Schwangerschaftstest, spätestens im ersten Drittel der Schwangerschaft.
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