Wann Sie eine Hebamme suchen sollten
Ihr Anspruch auf Hebammenhilfe beginnt mit der Schwangerschaft. Eine Hebamme darf Sie schon betreuen, bevor Sie eine Frauenärztin sehen, und beide können sich die Vorsorge teilen. Der Grund für die frühe Suche ist einfach. Freiberufliche Hebammen können nur eine begrenzte Zahl Frauen gleichzeitig betreuen. Deshalb sollten Sie mehrere Hebammen gleichzeitig anfragen, statt auf eine Antwort zu warten und erst dann die nächste zu kontaktieren.
Eine amtliche Zahl, wie viele Wochen im Voraus eine Hebamme ausgebucht ist, gibt es nicht. Die Beratungsstellen der Länder raten trotzdem übereinstimmend: Suchen Sie so früh wie möglich, am besten direkt nach dem positiven Test.
Positiver Test: Suche starten
Fragen Sie sofort mehrere Hebammen nach freien Plätzen für Vorsorge, Kurs und Wochenbett. Am knappsten sind Hebammen, die auch bei der Geburt dabei sind: Das bietet nur etwa jede vierte freiberufliche Hebamme an.
Erstes Drittel: Vorsorge absprechen
Klären Sie mit Hebamme und Frauenärztin, wer welche Vorsorgetermine übernimmt. Nur die drei Ultraschalluntersuchungen macht immer die Ärztin, alles andere kann die Hebamme machen.
Sobald Sie es wissen: Arbeitgeber informieren
Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid, sobald Sie Schwangerschaft und errechneten Termin kennen. Als Nachweis reicht neben einer ärztlichen Bescheinigung auch die Bescheinigung Ihrer Hebamme.
Zweites Drittel: Kurs und Wochenbetthebamme sichern
Der Geburtsvorbereitungskurs mit bis zu 14 Stunden zahlt die Kasse, Plätze sind aber oft schnell ausgebucht. Fragen Sie die Wochenbetthebamme auch, ob sie um Ihren Termin Urlaub hat und wer sie dann vertritt.
Vor der 38. Woche: Gespräch bei Hausgeburt oder Geburtshaus
Wollen Sie zu Hause, im Geburtshaus oder mit einer selbständigen Hebamme in der Klinik entbinden, muss das Aufklärungsgespräch vor der 38. Woche stattfinden. Sonst darf die Hebamme die Geburt nicht mit der Kasse abrechnen.
Sechs Wochen vor dem Termin: Mutterschutz beginnt
Ihre gesetzliche Schutzfrist vor der Geburt beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin. Der Termin steht im Zeugnis Ihrer Ärztin oder Ihrer Hebamme.
Vier Wege, um eine Hebamme zu finden
Vier Wege führen zu einer Hebamme, und sie ergänzen sich gut. Die Krankenkassen müssen im Internet eine Liste aller Hebammen bereitstellen, die mit ihnen abrechnen dürfen, mit Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und den angebotenen Leistungen. Diese Hebammenliste ist die einzige vollständige Quelle, weil jede Hebamme, die mit den Kassen abrechnen will, dort eingetragen sein muss. Sie zeigt aber nicht, wer gerade eine freie Kapazität hat. Das leisten die anderen drei Wege.
| Weg | Wer ihn betreibt | Was Sie bekommen | Grenzen | Kosten |
|---|---|---|---|---|
| Hebammenliste der Krankenkassen | Der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen | Umkreissuche nach Ort und Leistung, Name, Telefon und E-Mail aller zugelassenen freiberuflichen Hebammen, monatlich aktualisiert | keine Angabe zu freien Plätzen, keine Geburtskliniken, Angaben stammen von den Hebammen selbst | kostenlos |
| Ammely | Deutscher Hebammenverband, zusammen mit einem Anbieter für digitale Gesundheitsangebote, seit 2020 | Anfrage mit Entbindungstermin, Wohnort und gesuchter Leistung an Hebammen mit gemeldeten freien Plätzen, dazu eine Akutsuche für kurzfristigen Bedarf | nur Hebammen, die sich dort eingetragen haben, keine Suche nach Namen | kostenlos |
| Hebammenzentralen und Vermittlungsstellen | Landesverbände, Kommunen und Wohlfahrtsverbände, je nach Region unterschiedlich organisiert | persönliche Vermittlung aus einem regionalen Hebammenpool, teils auch nach der Geburt und für geflüchtete Familien | nur in Regionen mit eigener Zentrale | kostenlos |
| Ihre Krankenkasse | Ihre gesetzliche Krankenkasse | Auskunft über alle Hebammen, die mit ihr abrechnen dürfen, auf Wunsch auch die vollständige Liste | keine Garantie auf eine freie Hebamme | kostenlos |
Für die Suche nach einer Hebamme, die auch Geburten begleitet, oder nach einem Geburtshaus reichen die vier Wege allein nicht. Der Grund: Geburtskliniken selbst stehen nicht in den Listen. Fragen Sie direkt bei der Klinik nach, ob sie mit selbständigen Hebammen zusammenarbeitet, und suchen Sie in der Hebammenliste nach dem Angebot Geburtshilfe. Die Hebammenzentrale Ihrer Region kennt meist die Teams, die mit den Kliniken vor Ort zusammenarbeiten.
Warum Hebammen so schwer zu finden sind
Eine große Untersuchung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums kam 2020 zu einem klaren Ergebnis: Einen Mangel an Hebammen im ganzen Land gibt es nicht, wohl aber regional. 99 Prozent der befragten Mütter konnten in der Klinik entbinden, die sie sich gewünscht hatten. Trotzdem musste mehr als ein Drittel der befragten Kliniken 2018 mindestens einmal Frauen mit Wehen abweisen, weil Hebammen oder Räume fehlten, hochgerechnet 4.400 bis 8.790 Fälle. Das sind 0,6 bis 1,1 Prozent aller Geburten. 57 Prozent der Kliniken hatten unbesetzte Stellen, im Schnitt jede fünfte Planstelle. Betroffen waren vor allem große Kliniken in großen Städten.
Der Deutsche Hebammenverband, der Berufsverband der Hebammen, sieht die Ursache in den Arbeitsbedingungen. In einer Umfrage von 2022 gaben 2.700 Hebammen an, sofort wieder im Kreißsaal arbeiten zu wollen, wenn sich die Bedingungen besserten. 70 Prozent der Befragten arbeiteten da schon nur noch in Teilzeit oder hatten den Kreißsaal ganz verlassen, und in Stoßzeiten mussten Hebammen bis zu vier Frauen gleichzeitig betreuen. Die Untersuchung des Ministeriums fand dieselbe Richtung. Nur ein Drittel der befragten Klinikhebammen arbeitete Vollzeit, mehr als 40 Prozent dachten über weniger Arbeitszeit nach, mehr als ein Viertel über den Ausstieg aus dem Beruf.
Bei den freiberuflichen Hebammen stieg die Zahl nach einer Reform der Ausbildung 2020 zunächst, inzwischen ist der Anstieg gebremst. Im Oktober 2025 standen 18.687 in der Liste der Kassen, nur rund ein Viertel davon mit Geburtshilfe. Grund ist die Berufshaftpflicht, die mit Geburtshilfe über 13.000 Euro im Jahr kostet. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Geburten: 654.241 Kinder kamen 2025 zur Welt, der niedrigste Stand seit dem Zweiten Weltkrieg, bei 1,32 Kindern je Frau. Die Krankenkassen gaben 2024 rund 800 Millionen Euro für Hebammenhilfe aus, 1.176 Euro je Geburt.
Was Sie tun, wenn keine Hebamme frei ist
Erweitern Sie zuerst den Suchumkreis, versuchen Sie es nach einigen Tagen erneut, und schreiben Sie Hebammen zusätzlich per E-Mail an. Hilft das nicht, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse: Sie muss Ihnen auf Wunsch alle Hebammen nennen, mit denen sie zusammenarbeitet. Die Hebammenliste wird monatlich aktualisiert, eine erneute Suche nach ein paar Wochen lohnt sich deshalb.
Für jede Phase gibt es einen Ersatzweg. Die Vorsorge übernimmt Ihre Frauenärztin vollständig, wenn keine Hebamme frei ist, und nur sie darf ohnehin die drei Ultraschalluntersuchungen machen. Die Geburt in einer Klinik mit Hebammenbetreuung ist jederzeit möglich, weil die Kliniken die Geburtshilfe sicherstellen müssen. Geburtsvorbereitungskurse bieten viele Geburtskliniken auch selbst an. Für das Wochenbett gibt es neben dem Hausbesuch auch Termine in der Praxis der Hebamme und die Betreuung per Video. Sie ist für Hebammen mit weiter Anfahrt oft leichter zu leisten.
Suchen Sie für die Vorsorge in der Schwangerschaft?
Ihre Frauenärztin übernimmt alle Vorsorgeuntersuchungen. Suchen Sie parallel weiter, denn die Hebammenliste ändert sich monatlich, und melden Sie sich zusätzlich bei Ammely und der Hebammenzentrale Ihrer Region.
Suchen Sie für die Geburt eine Hebamme, die zu Hause, im Geburtshaus oder mit eigenem Klinikvertrag dabei ist?
Melden Sie sich in einer Klinik an, denn die Geburt mit Klinikhebamme ist immer möglich. Fragen Sie die Klinik nach Teams selbständiger Hebammen und die Hebammenzentrale nach Hebammen mit Geburtshilfe im Umkreis.
Suchen Sie für das Wochenbett?
Fragen Sie nach Terminen in der Praxis der Hebamme oder nach Betreuung per Video, nutzen Sie die Akutsuche von Ammely und die Hebammenzentrale auch nach der Geburt, und bitten Sie Ihre Krankenkasse um Vermittlung.
Für Kurse fragen Sie bei Geburtskliniken und Familienzentren nach. Für Stillfragen ab der 13. Woche kommen neben Hebammen auch eigens ausgebildete Stillberaterinnen infrage, deren Beratung die Kasse aber nur bei Vertragshebammen zahlt.
Woran Sie eine zugelassene Hebamme erkennen
Die Berufsbezeichnung Hebamme ist geschützt. Führen darf sie nur, wer ein duales Studium von sechs bis acht Semestern mit mindestens 4.600 Stunden abgeschlossen hat, dazu als zuverlässig und gesundheitlich geeignet gilt. Wer die frühere Ausbildung an einer Fachschule vor Ende 2022 begonnen hat, darf sie noch bis Ende 2027 abschließen und erhält danach dieselbe Erlaubnis. Beide Wege führen zur selben Berufsbezeichnung, und beide dürfen dieselben Leistungen erbringen.
Damit eine Hebamme mit Ihrer Krankenkasse abrechnen darf, muss sie zusätzlich einem bundesweiten Vertrag zwischen Kassen und Hebammenverbänden beigetreten sein. Ohne diesen Beitritt darf sie keine Kassenleistung erbringen. Ob eine Hebamme auch Geburten begleiten darf, hängt zusätzlich von ihrer Berufshaftpflichtversicherung ab, deren Umfang in der Hebammenliste steht.
- Steht die Hebamme in der Hebammenliste der Krankenkassen? Dann darf sie mit jeder gesetzlichen Kasse abrechnen.
- Welche Leistungen hat sie dort angegeben: Vorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Wochenbett, Rückbildung, Stillberatung, Betreuung per Video? Sie muss Sie über ihr Angebot entsprechend diesem Eintrag informieren.
- Bietet sie Geburtshilfe an, und hat sie eine Vereinbarung mit der Klinik, in der Sie entbinden wollen?
- Wer vertritt sie bei Urlaub und Krankheit, und wie erreichen Sie diese Vertretung?
- Verlangt sie private Zusatzleistungen, etwa eine Pauschale für ihre Erreichbarkeit rund um den Termin, und legt sie das vorher schriftlich vor? Eine Kassenleistung darf sie nie von einer solchen Zusatzleistung abhängig machen.
- Führt sie Zusatzbezeichnungen wie Familienhebamme oder Stillberaterin? Solche Zusatzausbildungen weisen eigene Fachverbände nach.
So finden Sie in 6 Schritten eine Hebamme
Die Schritte folgen einem einfachen Grundsatz: Fragen Sie mehrere Hebammen parallel an, und behalten Sie den Überblick, wer sich schon zurückgemeldet hat.
- Legen Sie fest, welche Leistungen Sie brauchen: Vorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Wochenbett, Rückbildung. Nicht jede Hebamme bietet alles an, und die Suche nach der Leistung grenzt die Liste ein.
- Suchen Sie in der Hebammenliste der Krankenkassen nach Ort, Umkreis und Leistung, und notieren Sie sich, wen Sie wann angefragt haben.
- Stellen Sie zusätzlich eine Anfrage bei Ammely mit Entbindungstermin, Wohnort und gesuchter Leistung, und melden Sie sich bei der Hebammenzentrale Ihrer Region, falls es dort eine gibt.
- Rufen Sie mehrere Hebammen an, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter, und schreiben Sie zusätzlich eine E-Mail mit errechnetem Termin, Wohnort und gewünschter Leistung.
- Vereinbaren Sie mit der ersten Hebamme, die zusagt, ein erstes Gespräch. Klären Sie dort Leistungen, Vertretung, Videobetreuung und mögliche Zusatzleistungen. Sagen Sie den anderen ab, damit deren Platz frei wird.
- Bleibt die Suche erfolglos, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, und schauen Sie nach ein paar Wochen erneut in die Hebammenliste, denn die Daten werden monatlich neu eingespielt.
Eine Hebamme, die zusagt, schließt mit Ihnen einen Vertrag, klärt Sie auf und legt eine Akte über Ihre Betreuung an. Ab dann rechnet sie direkt mit Ihrer Kasse ab, und Sie bestätigen ihr nach jeder Leistung mit Ihrer Unterschrift, dass sie stattgefunden hat.
Häufige Fragen
Ab wann sollte ich eine Hebamme suchen?
Suchen Sie die Hebamme direkt nach dem positiven Schwangerschaftstest, spätestens im ersten Drittel der Schwangerschaft. Freiberufliche Hebammen können nur eine begrenzte Zahl Frauen betreuen, und die Beratungsstellen der Länder raten übereinstimmend zur frühestmöglichen Suche. Eine amtliche Statistik zu Wartezeiten gibt es nicht. Am knappsten sind Hebammen, die auch Geburten begleiten, denn das bietet nur etwa jede vierte der 18.687 freiberuflichen Hebammen an.
Wo finde ich eine Liste aller Hebammen in meiner Nähe?
Die vollständige Liste führen die Krankenkassen als Hebammenliste im Internet. Sie bietet eine Umkreissuche nach Ort und Leistung mit Name, Telefonnummer und E-Mail aller Hebammen, die mit den Kassen abrechnen dürfen, und wird monatlich aktualisiert. Sie zeigt keine freien Plätze und keine Geburtskliniken. Wer gerade frei ist, erfahren Sie über die Plattform Ammely des Deutschen Hebammenverbands oder eine Hebammenzentrale Ihrer Region.
Kann eine Hebamme die Schwangerschaftsvorsorge statt der Frauenärztin machen?
Ja, eine Hebamme darf die Vorsorgeuntersuchungen übernehmen und im Mutterpass dokumentieren, im Allgemeinen alle vier Wochen und in den letzten zwei Monaten häufiger, auch im Wechsel mit der Frauenärztin. Nur die drei Ultraschalluntersuchungen in bestimmten Wochen der Schwangerschaft darf ausschließlich die Ärztin durchführen und abrechnen.
Was mache ich, wenn ich keine Hebamme für das Wochenbett finde?
Erweitern Sie den Suchumkreis in der Hebammenliste der Krankenkassen. Fragen Sie nach Terminen in der Praxis der Hebamme oder nach Betreuung per Video. Nutzen Sie die Akutsuche von Ammely und die Hebammenzentrale Ihrer Region auch nach der Geburt. Hilft das nicht, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse: Sie muss Sie auf Wunsch über alle Hebammen informieren, mit denen sie zusammenarbeitet.
Wie groß ist der Hebammenmangel in Deutschland?
Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums fand 2020 keinen flächendeckenden Mangel, aber erhebliche regionale Engpässe. 57 Prozent der Geburtskliniken hatten unbesetzte Stellen, und mehr als ein Drittel musste 2018 mindestens einmal Frauen mit Wehen abweisen, vor allem in großen Städten. Der Deutsche Hebammenverband sieht die Ursache in den Arbeitsbedingungen: In einer Umfrage von 2022 wollten 2.700 Hebammen bei besseren Bedingungen sofort in den Kreißsaal zurück. Im Oktober 2025 standen 18.687 freiberufliche Hebammen in der Liste der Kassen.
Wie erkenne ich, ob eine Hebamme mit meiner Krankenkasse abrechnen darf?
Eine Hebamme darf mit jeder gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn sie ihre Berufserlaubnis hat und einem bundesweiten Vertrag zwischen Kassen und Hebammenverbänden beigetreten ist. Alle beigetretenen Hebammen stehen in der Hebammenliste der Krankenkassen. Ob sie auch Geburten begleiten darf, hängt zusätzlich von ihrer Berufshaftpflichtversicherung ab, deren Umfang in der Liste vermerkt ist.
