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Hebamme per Video, was die Kasse zahlt und was nicht

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ihre Hebamme darf Sie per Video betreuen, und die Krankenkasse zahlt das genau wie einen Hausbesuch. Das gilt für Beratung in der Schwangerschaft, Termine im Wochenbett, Stillberatung und Kurse, je bis zu 30 Minuten. Die Vorsorgeuntersuchung selbst und das Gespräch zum Geburtsort bleiben ein persönlicher Termin. Kommerzielle Online-Hebammen ohne eigenen Vertrag mit Ihnen zahlen Sie meist selbst.

Kosten einer Videobetreuung durch Ihre Hebamme
0 Euro, die Kasse zahlt wie bei einem Hausbesuch
Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, Anlage 1.1, Stand 1. April 2026
Höchstdauer eines Videotermins
30 Minuten je Termin
Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, Anlage 1.1, Stand 1. April 2026
Frist für Ihre Unterschrift danach
2 Wochen
Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, Anlage 1.1 § 12 Absatz 3, Stand 1. April 2026
Aufgeklappter Laptop auf einem Küchentisch neben einer Teetasse und einer Pflanze
Ein Laptop am Küchentisch für das Gespräch mit der Hebamme per Video. Bild: KI generiert.

Was die Kasse bei einer Videobetreuung bezahlt

Videobetreuung gehört fest zum Vertrag zwischen Krankenkassen und Hebammen. Beratung in der Schwangerschaft, im Wochenbett, beim Stillen und in Kursen gilt danach ausdrücklich auch dann als Hebammenhilfe, wenn sie per Video stattfindet. Was per Video geht und was nicht, legt der Vertrag Leistung für Leistung fest. Grob gilt: Alles, was reine Beratung ist, darf per Video laufen. Alles, was eine Untersuchung am Körper braucht, darf es nicht.

Die Zeiten reichen von 10 Minuten für eine kurze telefonische Frage bis zu 30 Minuten für eine Beratung in Schwangerschaft, Wochenbett oder Stillzeit. Im frühen Wochenbett darf ein Video-Kontakt nur der zweite Termin des Tages sein, im späten Wochenbett und in der Stillberatung geht er wie ein gewöhnlicher Termin.

Hebammenleistungen per Video im Überblick. Die Kasse zahlt eine Video-Einheit genauso wie eine Einheit beim Hausbesuch.
LeistungPer Video möglichHöchstdauer je TerminWie oft möglich
Beratung in der Schwangerschaft (Beschwerden, Vorwehen)ja30 Minuten2 Kontakte am Tag, davon höchstens 1 per Video, insgesamt unbegrenzt
Vorsorgeuntersuchung der Schwangerenneinentfälltnur als Hausbesuch oder Termin bei der Hebamme
Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsortneinentfälltnur persönlich, vor der 38. Woche
Individuelle Stillvorbereitungneinentfälltnur persönlich, 1 Termin
Termin im frühen Wochenbett, Tag 1 bis 10nur als zweiter Termin des Tages30 Minuten2 Termine am Tag, 20 Termine insgesamt
Termin im späten Wochenbett, Tag 11 bis Woche 12ja30 Minuten1 Termin am Tag, 16 Tage insgesamt
Still- und Ernährungsberatung ab der 13. Wocheja30 Minuten1 Termin am Tag, bis zu 8 Tage bis zum Abstillen
Kurze telefonische Beratungals Telefonat statt Video10 MinutenSchwangerschaft: 12 insgesamt; Wochenbett: 1 am Tag
Geburtsvorbereitung und Rückbildung in der Gruppeja, als Video-Live-Terminwie ein Präsenzkurs14 Stunden Geburtsvorbereitung, 10 Stunden Rückbildung

Die Vorsorgeuntersuchung umfasst Blutdruck, Urin, Gewicht, Herztöne und das Ertasten der Kindslage, und das lässt sich nicht über eine Kamera machen. Für das Aufklärungsgespräch zum Geburtsort muss die Hebamme Ihnen Unterlagen übergeben und Ihre Einwilligung einholen, deshalb bleibt auch das ein persönlicher Termin.

Warum ein Video-Termin wie ein Hausbesuch zählt

Ein Video-Termin ist kein Zusatztermin, sondern ein Ersatz für einen persönlichen Termin. Er zählt deshalb auf denselben Anspruch wie ein Hausbesuch. Wer im späten Wochenbett an einem Tag per Video mit der Hebamme spricht, hat den Tag damit schon genutzt. Einen Hausbesuch am selben Tag zahlt die Kasse dann nicht mehr zusätzlich. Der Vorteil liegt woanders: Der Hebamme entfällt die Fahrt, und Fahrtkosten zahlt die Kasse nur für einen Hausbesuch. Eine Hebamme mit weiter Anfahrt kann deshalb mehr Frauen betreuen, wenn ein Teil der Termine per Video läuft.

Welches Format ein Termin hat, entscheidet meist die Hebamme, aber mit zwei Einschränkungen. In der Schwangerschaft darf von zwei Terminen am Tag nur einer per Video sein, und im frühen Wochenbett darf nur der zweite Termin eines Tages per Video stattfinden. Der erste Termin jedes Tages in den ersten zehn Lebenstagen ist also immer ein Hausbesuch oder ein Termin bei der Hebamme. Für den allerersten Besuch im Wochenbett gilt außerdem ein längeres Zeitfenster von bis zu 120 Minuten, nur beim Hausbesuch.

Was eine Hebamme per Video nicht sehen kann

Der Vertrag benennt die Grenzen selbst: Eine Videobetreuung stößt an Grenzen beim Sprechen, Sehen, Riechen und Tasten. Riechen heißt zum Beispiel: Die Hebamme riecht nichts, etwa den Wochenfluss, dessen Geruch auf eine Infektion hinweisen kann. Tasten heißt: Sie tastet nichts, weder die Gebärmutter beim Rückbildungscheck noch die Brust bei einem Milchstau noch den Bauch eines Kindes mit Blähungen. Für viele Fragen stellt die Hebamme Ihnen deshalb Gegenfragen und leitet Sie an, selbst etwas zu tun oder zu zeigen. Das kann ein Blick auf die Naht sein oder das Anlegen des Kindes vor der Kamera.

  • Gewicht des Kindes: Die Kontrolle braucht eine Waage. Per Video geht das nur, wenn Sie selbst eine geeichte Babywaage zu Hause haben.
  • Gelbsucht: Die Kontrolle aus dem Blut ist ein Hausbesuch, eine Kamera zeigt die Hautfarbe nicht verlässlich.
  • Naht und Wundheilung: Ansehen per Video ist möglich, Tasten und Fäden ziehen nicht.
  • Rückbildung der Gebärmutter und des Beckenbodens: nur durch Tasten, also persönlich.
  • Herztöne des Kindes in der Schwangerschaft: Sie gehören zur Vorsorgeuntersuchung und damit in die Praxis oder den Hausbesuch.
  • Erste Untersuchungen beim Neugeborenen: Blutentnahme und Messungen am Kind, ausschließlich persönlich.

Die Hebamme muss selbst einschätzen, ob ein Video-Termin reicht oder ein persönlicher Termin nötig ist. Schildern Sie während eines Video-Termins Beschwerden, die eine Untersuchung brauchen, bietet Ihnen die Hebamme einen Hausbesuch an oder verweist Sie an die Ärztin oder die Klinik. Bei starken Beschwerden warten Sie nicht auf den nächsten Videotermin. Das gilt für eine starke Blutung, Fieber oder ein Kind, das nicht trinkt. Rufen Sie die Hebamme sofort an oder wenden Sie sich an die Klinik.

So läuft ein Video-Termin mit der Hebamme ab

Für die Technik gelten feste Regeln, abgestimmt mit den Behörden für IT-Sicherheit und Datenschutz, ähnlich wie bei einer Videosprechstunde beim Arzt. Für Sie bedeutet das vor allem: Die Hebamme darf nur einen geprüften Videodienst nutzen, Sie müssen sich dort nicht registrieren, und Werbung ist während des Termins nicht erlaubt. Ein Anruf über einen beliebigen Messenger reicht dafür nicht aus, weil Ihre Gesundheitsdaten besonders geschützt sind. Dienste wie WhatsApp oder unverschlüsselte E-Mail sind für solche Termine deshalb nicht zulässig.

Der Video-Termin mit der Hebamme in sechs Schritten
  1. Aufklärung und Einwilligung

    Die Hebamme erklärt Ihnen die Videobetreuung und fragt, ob Sie einverstanden sind.

  2. Zugang ohne Registrierung

    Sie bekommen einen Link oder Zugangscode und müssen sich beim Videodienst nicht extra anmelden. Ihr richtiger Name muss für alle sichtbar sein.

  3. Geschlossener Raum, stabile Verbindung

    Beide Seiten sitzen in einem geschlossenen Raum mit Privatsphäre. Achten Sie auf eine stabile Internetverbindung bei sich zu Hause.

  4. Vorstellung aller Anwesenden

    Zu Beginn stellen sich alle vor, die dabei sind, auch der Partner im Hintergrund oder eine Praktikantin bei der Hebamme.

  5. Keine Aufzeichnung

    Aufnehmen ist während des Video-Termins nicht erlaubt, auf keiner Seite. Die Hebamme darf Ihnen danach aber weiterführende Informationen elektronisch schicken.

  6. Bestätigung unterschreiben

    Die Hebamme schickt Ihnen ein Formular als PDF. Unterschreiben Sie es innerhalb von zwei Wochen, oder holen Sie die Unterschrift beim nächsten persönlichen Termin nach.

Was eine Hebammen-App ohne Kassenvertrag kostet

Neben der Videobetreuung durch Ihre eigene Hebamme gibt es kommerzielle Angebote. Das sind Apps und Plattformen, bei denen Hebammen per Chat, Telefon oder Video beraten, ohne mit Ihnen einen persönlichen Vertrag zu schließen. Diese Beratung ist keine Hebammenhilfe im Sinne Ihres gesetzlichen Anspruchs, weil sie nicht über den Vertrag mit den Kassen abgerechnet wird. Serienberatungen, Sprachnachrichten und Newsletter zählen ausdrücklich nicht als Kassenleistung. Was Sie dort nutzen, zahlen Sie deshalb selbst, außer Ihre Kasse übernimmt es freiwillig.

Solche freiwilligen Angebote gibt es. Die BARMER etwa stellt ihren Versicherten die App keleya ein Jahr lang kostenlos zur Verfügung. Darin beraten Hebammen per Chat und Telefon täglich von 7 bis 22 Uhr. Anmelden können Sie sich bis zum sechsten Lebensmonat des Kindes (Stand 18. Februar 2026). Die Kasse selbst nennt das Angebot eine Ergänzung, keinen Ersatz für die reguläre Betreuung. Ob Ihre Kasse etwas Vergleichbares zahlt, steht in ihren Unterlagen. Preise für Selbstzahlerinnen ändern sich laufend, fragen Sie deshalb direkt beim Anbieter nach, bevor Sie ein Abo abschließen.

Zahlt die Krankenkasse diese Videoleistung?

Betreut Sie eine Hebamme, die mit Ihrer Kasse abrechnet und mit Ihnen einen Vertrag geschlossen hat?

Ja

Ist die Leistung eine Beratung in Schwangerschaft, Wochenbett oder Stillzeit, oder ein Kurs?

Ja

Ja, die Kasse zahlt den Video-Termin wie einen Hausbesuch, bis zu 30 Minuten je Termin. Im frühen Wochenbett nur als zweiter Termin des Tages.

Nein

Nein, die Vorsorgeuntersuchung, das Gespräch zum Geburtsort und die Stillvorbereitung gibt es nur persönlich. Vereinbaren Sie dafür einen Hausbesuch oder einen Termin bei der Hebamme.

Nein

Bietet Ihre Krankenkasse ein solches Angebot freiwillig an, etwa eine Hebammen-App?

Ja

Dann zahlt die Kasse nach ihren eigenen Regeln, meist zeitlich begrenzt und nur als Ergänzung. Ihr Anspruch auf eine eigene Hebamme mit Hausbesuchen bleibt daneben bestehen.

Nein

Dann zahlen Sie selbst. Prüfen Sie vorher, ob die Beraterin wirklich eine Hebamme mit Berufserlaubnis ist, und suchen Sie parallel eine Hebamme, die mit Ihrer Kasse abrechnet, auch für Videobetreuung.

In 5 Schritten zur Hebamme mit Videobetreuung

Jede Hebamme, die mit den Kassen abrechnet, darf Videobetreuung anbieten. Ob sie es tut, meldet sie für die Hebammenliste, doch selbst wenn dort nichts steht, darf sie fast alle Beratungsleistungen auch per Video geben, wenn sie einen geprüften Dienst nutzt.

  1. Suchen Sie in der Hebammenliste der Krankenkassen nach Ort, Umkreis und Leistung, und erweitern Sie den Umkreis: Für Video spielt die Entfernung keine Rolle, für den ersten Termin im Wochenbett dagegen schon.
  2. Fragen Sie bei der Anfrage, welche Termine die Hebamme persönlich macht und welche per Video, und ob der erste Termin im Wochenbett ein Hausbesuch ist. Das ist für die ersten zehn Lebenstage vorgeschrieben.
  3. Lassen Sie sich den Videodienst nennen und prüfen Sie, dass Sie sich dort nicht registrieren müssen.
  4. Klären Sie vor dem ersten Video-Termin, was Sie bereithalten sollten: Mutterpass, Untersuchungsheft des Kindes, eine Babywaage, falls vorhanden, ein Thermometer, gute Beleuchtung und einen ruhigen Raum.
  5. Unterschreiben Sie die Bestätigung nach jedem Video-Termin innerhalb von zwei Wochen als PDF oder beim nächsten Hausbesuch. Ohne Ihre Unterschrift kann die Hebamme die Leistung nicht abrechnen.

Finden Sie keine Hebamme mit Video, bleibt die Kasse in der Pflicht. Sie muss Sie auf Wunsch über alle Hebammen informieren, mit denen sie zusammenarbeitet. Videobetreuung erweitert den Kreis der infrage kommenden Hebammen über Ihren Wohnort hinaus.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Hebamme per Video?

Ja, die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Videobetreuung durch Ihre Hebamme wie einen Hausbesuch, bis zu 30 Minuten je Termin. Möglich ist das für Beratung in der Schwangerschaft, im frühen Wochenbett als zweiter Termin des Tages, im späten Wochenbett, in der Stillberatung und für digitale Kurse. Der Video-Termin zählt auf denselben Anspruch wie ein Hausbesuch.

Kann die Hebamme die Vorsorgeuntersuchung per Video machen?

Nein, die Vorsorgeuntersuchung gibt es nur als Hausbesuch oder als Termin bei der Hebamme. Sie umfasst Blutdruck, Urin, Gewicht, kindliche Herztöne und das Ertasten der Kindslage, und das lässt sich nicht über eine Kamera erheben. Per Video möglich ist in der Schwangerschaft nur die Beratung, etwa zu Beschwerden, Ernährung oder dem Vorgehen bei Geburtsbeginn.

Wie lange darf ein Video-Termin mit der Hebamme dauern?

Ein Video-Termin mit der Hebamme dauert höchstens 30 Minuten, in der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillberatung. Ein Hausbesuch darf im frühen Wochenbett bis zu 90 Minuten dauern, am Tag des ersten Besuchs sogar 120 Minuten. Eine kurze telefonische Beratung ist auf 10 Minuten begrenzt.

Darf ich den Video-Termin mit der Hebamme aufzeichnen?

Nein, während des Video-Termins ist Aufnehmen nicht erlaubt, auf beiden Seiten. Die Hebamme darf Ihnen weiterführende Informationen im Anschluss elektronisch schicken. Zu Beginn müssen sich alle anwesenden Personen vorstellen, und beide Seiten sitzen in einem geschlossenen Raum mit Privatsphäre.

Zahlt die Krankenkasse eine Hebammen-App wie keleya?

Eine Hebammen-App ist keine Kassenleistung, manche Kassen bieten sie aber freiwillig an. Die BARMER stellt keleya mit Chat- und Telefonberatung durch Hebammen ein Jahr lang kostenlos bereit (Stand 18. Februar 2026) und nennt das eine Ergänzung der regulären Betreuung. Ob Ihre Kasse ein solches Angebot führt, steht in ihren Unterlagen, Ihr Anspruch auf eine eigene Hebamme mit Hausbesuchen bleibt davon unberührt.

Wie bestätige ich einen Video-Termin mit der Hebamme?

Nach einem Video-Termin bestätigen Sie die Leistung auf eine von zwei Arten. Entweder unterschreiben Sie beim nächsten persönlichen Termin auf dem Formular. Oder Sie unterschreiben eine PDF-Bestätigung, die Ihnen die Hebamme unmittelbar danach schickt, und senden sie innerhalb von zwei Wochen zurück. Bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen reicht eine Unterschrift nach der letzten Einheit.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 134a SGB V, Versorgung mit Hebammenhilfe, mit Absatz 1d zur Videobetreuung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 305 SGB V, Auskünfte an Versicherte, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in der geänderten Fassung vom 16. März 2026, gültig ab 1. April 2026: Präambel, § 6, Anlage 1.1 (§§ 1, 2, 4, 12 und Vergütungsverzeichnis), Anlage 3 (§§ 6 und 9), Anlage 4 (technische Voraussetzungen der Videobetreuung), GKV-Spitzenverband,
  5. Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum neuen Hebammenhilfevertrag, Stand 16. Juni 2026, Fragen 3, 13, 17 und 20, GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands,
  6. Hebammenliste: Suche nach freiberuflichen Hebammen mit Fragen und Antworten, GKV-Spitzenverband,
  7. Hebammenbetreuung: Unterstützung für Mama und Baby, mit der digitalen Hebammenberatung keleya, Stand 18. Februar 2026, BARMER,
  8. § 5 Hebammengesetz, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.