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Doula oder Hebamme, was eine Doula darf und was sie kostet

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Doula begleitet Sie vor, während und nach der Geburt emotional, übernimmt aber keine medizinische Aufgabe. Die Überwachung der Geburt und des Wochenbetts bleiben Hebammen und Ärztinnen vorbehalten. Eine Doula-Begleitung kostet etwa 450 bis 1.000 Euro, die gesetzliche Krankenkasse zahlt dafür nichts.

Kosten einer Doula-Begleitung
etwa 450 bis 1.000 Euro, keine Kassenleistung
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), familienplanung.de, Doulas: Mütter helfen Müttern, Stand 13. Juni 2024
Kaiserschnitt bei fester Begleitung
rund ein Viertel seltener als ohne durchgehende Begleitung
Bohren MA et al., Continuous support for women during childbirth, Cochrane Database of Systematic Reviews 2017, CD003766, Stand 6. Juli 2017
Zuschuss einer Kasse zur Hebamme
bis zu 250 Euro je Schwangerschaft (Beispiel Techniker Krankenkasse)
Techniker Krankenkasse, Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft, Stand 22. Juli 2026
Sofa mit Decke, Kissen und zwei Tassen Tee auf einem kleinen Tisch
Ein Sofa mit zwei Tassen Tee, Platz für ein ruhiges Gespräch. Bild: KI generiert.

Was eine Doula bei der Geburt für Sie tut

Eine Doula ist eine erfahrene Begleiterin, die einer schwangeren Frau während der Schwangerschaft und der Geburt zur Seite steht. Sie ist während der ganzen Geburt da, kümmert sich um Ihr Wohlbefinden und beurteilt als Laiin nicht das Vorgehen von Ärztin oder Hebamme.

Für den Beruf gibt es keinen staatlichen Rahmen: keine amtliche Ausbildung, keine Prüfung, keine Erlaubnis, keine Aufsicht. Was eine Doula tut, ergibt sich aus dem, was Sie mit ihr vereinbaren, und aus den Regeln ihres Verbands.

  • Vor der Geburt: ein erstes Gespräch und zwei bis drei weitere Treffen in den letzten Schwangerschaftswochen. Zwei Wochen vor und nach dem errechneten Termin ist sie rund um die Uhr erreichbar.
  • Während der Geburt: durchgehende Anwesenheit ohne zeitliche Grenze, mit dem Ziel, dass es Ihnen dabei so gut wie möglich geht.
  • Nach der Geburt: ein bis zwei weitere Treffen, in denen Sie das Erlebte besprechen. Manche Doulas bieten zusätzlich Yoga, Massagen oder Gespräche zur Verarbeitung an.
  • Nicht dabei: Untersuchungen, Herztöne prüfen, den Fortschritt der Geburt beurteilen, Medikamente geben, über eine Verlegung oder einen Eingriff entscheiden.

Eine Doula ersetzt damit weder die Hebamme noch den Partner. Sie füllt eine Lücke, die in vielen Kreißsälen entsteht. Eine Klinikhebamme arbeitet im Schichtdienst und musste laut einer Umfrage des Deutschen Hebammenverbands in Stoßzeiten schon bis zu vier Frauen gleichzeitig betreuen. Eine Person, die nur für Sie da ist und Geburten kennt, fehlt dann.

Was nur die Hebamme darf, nicht die Doula

Die Grenze zieht das Gesetz. Geburtshilfe darf außer einer Ärztin nur übernehmen, wer eine Erlaubnis als Hebamme hat, außer in einem Notfall. Dazu zählen die Überwachung der Geburt vom Einsetzen der Wehen an, die Hilfe bei der Geburt selbst und die Überwachung des Wochenbetts. Eine Doula, die den Fortschritt der Geburt beurteilt, Herztöne hört oder eine Geburt ohne Hebamme begleitet, überschreitet diese Grenze. Die Doula-Verbände sagen das selbst: Eine Doula darf keine Geburt ohne Hebamme begleiten.

Auch der Titel trennt beide. Nur die Bezeichnung Hebamme ist gesetzlich geschützt und setzt ein Studium mit mindestens 4.600 Stunden und eine Berufserlaubnis voraus. Doula darf sich dagegen jede Person nennen. Die Verbände vergeben eigene Zertifikate. Manche verlangen Kenntnisse zu Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, ein Praktikum in einem Geburtsvorbereitungskurs und mehrere begleitete Geburten mit Vor- und Nachgesprächen. Andere verlangen ein Mindestalter von 30 Jahren und eine eigene Geburtserfahrung. Das Zertifikat sagt etwas über die Vorbereitung, nichts über eine medizinische Befugnis.

Hebamme und Doula im Vergleich.
MerkmalHebammeDoula
Rechtliche Grundlage der Tätigkeitgesetzlich geregelt, mit Berufserlaubniskeine, die Bezeichnung ist nicht geschützt
Ausbildungduales Studium, mindestens 4.600 Stunden, staatliche PrüfungWeiterbildung eines Verbands, zum Beispiel an sechs Wochenenden, keine staatliche Prüfung
Geburt überwachen und leitenja, das ist ihr vorbehaltennein
Untersuchungen, Herztöne, Medikamentejanein
Durchgehende Begleitung während der ganzen Geburtin der Klinik im Schichtdienst, in Stoßzeiten bis zu vier Frauen zugleich, mit eigenem Klinikvertrag meist eins zu einsja, durchgehend, nur für Sie
Vorsorge und Wochenbettbesucheja, zahlt die Kassenein, nur Nachgespräche ohne medizinischen Inhalt
Kosten für Siedie Kasse zahlt, nur Zusatzleistungen sind privatetwa 450 bis 1.000 Euro, zahlen Sie selbst
Verfügbarkeit18.687 freiberufliche Hebammen, rund ein Viertel mit GeburtshilfeVerbandslisten mit Suche nach Postleitzahl, keine amtliche Zahl

Was eine Doula kostet und wer das zahlt

Eine Doula-Begleitung kostet nach Angaben einer Bundesbehörde für Gesundheitsaufklärung etwa 450 bis 1.000 Euro. Im Honorar sind normalerweise ein erstes Gespräch und zwei bis drei weitere Treffen in den letzten Schwangerschaftswochen enthalten. Dazu kommen die Erreichbarkeit rund um die Uhr in den zwei Wochen vor und nach dem errechneten Termin, die Geburtsbegleitung ohne zeitliches Limit und ein bis zwei Nachgespräche. Eine amtliche Preisstatistik gibt es nicht, jede Doula setzt ihr Honorar selbst fest.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Doula nicht. Der Grund: Ihr Anspruch gilt für Hebammenhilfe, und abrechnen dürfen nur Hebammen mit Berufserlaubnis. Eine Doula ist keine Hebamme und kann diesem Kreis nicht beitreten. Auch Zuschüsse mancher Kassen zur Erreichbarkeit rund um die Geburt gelten nur für Hebammen, die Techniker Krankenkasse etwa erstattet bis zu 250 Euro je Schwangerschaft für eine zugelassene Hebamme. Ob eine Kasse auch für eine Doula etwas dazugibt, steht allein in deren eigenen Regeln. Fragen Sie am besten schriftlich nach, bevor Sie buchen.

Was Studien über eine feste Begleitung zeigen

Die beste verfügbare Auswertung stammt aus einer großen Zusammenfassung mehrerer Studien von 2017. Sie fasst 27 Studien mit insgesamt fast 16.000 Frauen aus 17 Ländern zusammen. Frauen mit einer durchgehenden Eins-zu-eins-Begleitung hatten häufiger eine spontane Geburt ohne Eingriff. Sie hatten seltener einen Kaiserschnitt, seltener eine Geburt mit Saugglocke oder Zange und brauchten seltener Schmerzmittel. Ihre Geburt war im Schnitt gut 40 Minuten kürzer, und sie berichteten seltener von negativen Gefühlen zur Geburt. Die Qualität dieser Ergebnisse gilt als eher niedrig, weil sich eine solche Begleitung in einer Studie nicht verstecken lässt. Schaden durch die Begleitung fanden die Forscherinnen nicht.

Zwei Ergebnisse betreffen die Doula direkt. Die Wirkung auf die Zahl der Kaiserschnitte war am größten, wenn die Begleitperson in einer reinen Doula-Rolle dabei war. Sie gehörte dann weder zum Klinikpersonal noch kam sie aus dem Umfeld der Frau. Stark war die Wirkung auch, wenn eine Schmerzbetäubung über die Wirbelsäule nicht routinemäßig zur Verfügung stand. Die Forscherinnen mahnen selbst, dieses Teilergebnis als Hinweis zu lesen, nicht als Beweis. Ein Versprechen für Ihre eigene Geburt lässt sich daraus nicht ableiten: Ob Sie einen Kaiserschnitt brauchen, entscheidet der Verlauf, nicht die Begleitung.

Eine deutsche Leitlinie zur Geburt am Termin zieht daraus zwei Empfehlungen. Erstens sollen Frauen ab einer bestimmten Phase der Geburt eine feste Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme bekommen. Zweitens sollen Frauen von einer Begleitperson oder mehreren Begleitpersonen ihrer eigenen Wahl während der Geburt unterstützt werden können. Die Leitlinie nennt die Doula nicht beim Namen, aber eine Doula ist eine solche Begleitperson Ihrer Wahl, und die feste Betreuung durch die Hebamme bleibt daneben die fachliche Vorgabe.

Wann sich eine Doula zusätzlich lohnt

Weil eine Doula die Hebamme nie ersetzt, stellen sich bei der Wahl zwei andere Fragen: Welche Person kennt Sie bei der Geburt schon, und wer übernimmt die Geburtshilfe? Drei Fälle sind üblich. In der Klinik im Schichtsystem übernimmt die Klinikhebamme die Geburtshilfe, und die Doula ist neben dem Partner die einzige Person, die durchgehend bleibt. Mit einer selbständigen Hebamme mit Klinikvertrag haben Sie beides in einer Person, gegen eine private Zusatzpauschale, die manche Kassen bezuschussen. Zu Hause oder im Geburtshaus leitet eine Hebamme die Geburt, die Sie schon aus der Schwangerschaft kennen, und eine Doula ist dort eine weitere Begleitperson.

Doula, selbständige Hebamme oder beides?

Möchten Sie bei der Geburt von einer Person betreut werden, die Sie schon aus der Schwangerschaft kennen?

Ja

Gibt es in Ihrer Wunschklinik eine selbständige Hebamme mit freien Plätzen um Ihren Termin, oder planen Sie eine Geburt zu Hause oder im Geburtshaus?

Ja

Dann brauchen Sie keine Doula für die durchgehende Betreuung: Diese Hebamme betreut Sie eins zu eins und rechnet mit der Kasse ab. Eine Doula ist dann eine zusätzliche emotionale Stütze, etwa wenn kein Partner mitkommt.

Nein

Dann ist die Doula der Weg zu einer bekannten Person im Kreißsaal. Die Geburtshilfe übernimmt die Hebamme im Dienst der Klinik. Klären Sie mit der Klinik, ob neben dem Partner eine zweite Begleitperson erlaubt ist.

Nein

Fehlt Ihnen eine Begleitperson, oder soll Ihr Partner die Rolle nicht allein tragen?

Ja

Eine Doula kann die Begleitperson Ihrer Wahl sein, allein oder neben dem Partner. Rechnen Sie mit etwa 450 bis 1.000 Euro aus eigener Tasche.

Nein

Dann reicht die Betreuung durch Klinikhebamme und Partner. Fragen Sie die Klinik beim Anmeldegespräch, wie viele Frauen eine Hebamme dort gleichzeitig betreut.

Ob eine zweite Begleitperson mit in den Kreißsaal darf, entscheidet die Klinik selbst. Klären Sie das beim Anmeldegespräch, auch für den Fall eines Kaiserschnitts, und lassen Sie sich die Zusage notieren.

So wählen Sie in 6 Schritten eine Doula

Weil der Titel nicht geschützt ist, liegt die Prüfung bei Ihnen. Mehrere Verbände führen Suchlisten nach Ort und Postleitzahl und vergeben eigene Zertifikate mit eigenen Standards.

  1. Suchen Sie über die Verbandslisten und fragen Sie nach dem Zertifikat: Welche Weiterbildung, wie viele begleitete Geburten, welche Fortbildungen seither?
  2. Klären Sie im Vorgespräch, was die Doula nicht tut: keine Untersuchung, keine Beurteilung des Geburtsverlaufs, keine Empfehlung gegen den Rat der Hebamme.
  3. Vereinbaren Sie schriftlich Honorar, Zahl der Vortreffen, den Zeitraum ihrer Erreichbarkeit, eine Vertretung bei Verhinderung, Nachtreffen und die Regel für eine Absage oder eine verpasste Geburt.
  4. Informieren Sie Ihre Hebamme und die Klinik. Fragen Sie beim Anmeldegespräch nach, ob eine zweite Begleitperson erlaubt ist, und lassen Sie sich das bestätigen.
  5. Prüfen Sie, ob Ihre Kasse etwas dazugibt. Ihr gesetzlicher Anspruch umfasst die Doula nicht, nur eine freiwillige Leistung könnte greifen, und die gibt es nur schriftlich bestätigt.
  6. Besprechen Sie beim letzten Vortreffen die Rollen unter der Geburt: Wer spricht mit dem Personal, wer bleibt bei Ihnen, wenn Sie in den OP müssen, wer kümmert sich um den Partner.

Bleibt die Suche erfolglos oder das Honorar zu hoch, bleibt die Alternative: eine selbständige Hebamme oder ein Geburtshaus mit Eins-zu-eins-Betreuung als Kassenleistung, deren Zusatzpauschale viele Kassen bezuschussen.

Häufige Fragen

Was darf eine Doula bei der Geburt nicht?

Eine Doula darf keine Geburtshilfe leisten. Dazu gehören die Überwachung der Geburt vom Einsetzen der Wehen an, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbetts, diese Aufgaben sind Hebammen und Ärztinnen vorbehalten. Eine Doula hört keine Herztöne, untersucht nicht, gibt keine Medikamente und begleitet keine Geburt ohne Hebamme. Sie begleitet emotional, ist durchgehend anwesend und beurteilt als Laiin das Vorgehen der Fachleute nicht.

Was kostet eine Doula?

Eine Doula-Begleitung kostet nach Angaben einer Bundesbehörde für Gesundheitsaufklärung etwa 450 bis 1.000 Euro. Enthalten sind meist zwei bis drei Vortreffen, die Erreichbarkeit rund um den errechneten Termin, die Begleitung der Geburt ohne Zeitlimit und ein bis zwei Nachtreffen. Jede Doula legt ihr Honorar selbst fest, eine amtliche Preisstatistik gibt es nicht. Lassen Sie sich Leistungen und Preis vor der Buchung schriftlich geben.

Zahlt die Krankenkasse eine Doula?

Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Doula nicht. Ihr Anspruch gilt für Hebammenhilfe, und abrechnen dürfen nur Hebammen mit Berufserlaubnis. Zuschüsse zur Erreichbarkeit rund um die Geburt, etwa bis zu 250 Euro bei der Techniker Krankenkasse, setzen eine zugelassene Hebamme voraus. Ob eine Kasse für eine Doula freiwillig etwas dazugibt, erfahren Sie nur bei der Kasse selbst.

Ist Doula ein geschützter Beruf?

Nein, Doula ist keine geschützte Berufsbezeichnung, es gibt keine staatliche Ausbildung, keine Prüfung und keine Erlaubnis. Geschützt ist gesetzlich nur die Bezeichnung Hebamme. Verbände vergeben eigene Zertifikate nach Weiterbildungen mit Hospitation und begleiteten Geburten, manche verlangen zusätzlich eine eigene Geburtserfahrung und ein Mindestalter von 30 Jahren.

Darf eine Doula mit in den Kreißsaal?

Ob eine Doula mit in den Kreißsaal darf, entscheidet die Klinik selbst. Eine deutsche Leitlinie empfiehlt, Frauen die Unterstützung durch eine Begleitperson ihrer Wahl zu ermöglichen, verpflichtet die Klinik aber nicht dazu. Klären Sie beim Anmeldegespräch, ob neben dem Partner eine zweite Begleitperson erlaubt ist, auch bei einem Kaiserschnitt, und lassen Sie sich die Zusage notieren.

Ersetzt eine Doula die Hebamme im Wochenbett?

Nein, eine Doula ersetzt die Hebamme im Wochenbett nicht. Die Überwachung des Wochenbetts ist Hebammen vorbehalten, und die Kasse zahlt dafür bis zu 20 Hausbesuche in den ersten zehn Tagen und 16 weitere Kontakttage bis zur zwölften Woche. Die Doula bietet nach der Geburt ein bis zwei Nachgespräche zum Erlebten an, ohne Gewichtskontrolle, Nabelpflege oder medizinische Stillhilfe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 4 Hebammengesetz, Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 3 Hebammengesetz, Berufsbezeichnung, mit § 5 (Erlaubnis) und § 11 (Studium), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in der geänderten Fassung vom 16. März 2026, gültig ab 1. April 2026, §§ 4 bis 7 und Anlage 1.1 § 7, GKV-Spitzenverband,
  5. S3-Leitlinie Die vaginale Geburt am Termin, AWMF-Registernummer 015-083, Kurzfassung, Stand 22. Dezember 2020, Empfehlungen 4.1 bis 4.3, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft,
  6. Bohren MA, Hofmeyr GJ, Sakala C, Fukuzawa RK, Cuthbert A: Continuous support for women during childbirth, Cochrane Database of Systematic Reviews 2017, Issue 7, CD003766, DOI 10.1002/14651858.CD003766.pub6, Cochrane Collaboration, Nachweis über PubMed (National Library of Medicine),
  7. Doulas: Mütter helfen Müttern, Stand 13. Juni 2024, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),
  8. Ausbildung und Zertifizierung: Anforderungen für das Zertifikat von Doulas in Deutschland e.V., Doulas in Deutschland e.V.,
  9. Weiterbildung zur GfG-Doula: Inhalte, Voraussetzungen und Kosten, Gesellschaft für Geburtsvorbereitung, Familienbildung und Frauengesundheit, Bundesverband e.V. (GfG),
  10. Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft, Stand 22. Juli 2026, Techniker Krankenkasse,
  11. Kreißsaal in Not: 2.700 Hebammen in Warteposition, Umfrage zum Welt-Hebammentag, 5. Mai 2022, Deutscher Hebammenverband e.V.,
  12. Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen, Stand Oktober 2025, GKV-Spitzenverband,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.