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Beleghebamme, Geburtshaus oder Hausgeburt im Vergleich

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Sie wählen Ihren Geburtsort selbst: Klinik mit angestellter Hebamme, Klinik mit Beleghebamme (selbstständig, nicht bei der Klinik angestellt), Geburtshaus oder zu Hause. 98 Prozent aller Geburten finden in einer Klinik statt, rund 20 Prozent davon mit Beleghebamme. Nur 1,9 Prozent finden außerhalb einer Klinik statt, und 18 Prozent davon enden doch in einer Klinik.

Geburten in einer Klinik
98 Prozent
GKV-Spitzenverband, Hebammenliste, Informationen zu den Hebammenleistungen, Stand 20. September 2026
Klinikgeburten mit eigener Hebamme
rund 20 Prozent
GKV-Spitzenverband, Hebammenliste, Informationen zu den Hebammenleistungen, Stand 20. September 2026
Verlegung aus Hausgeburt oder Geburtshaus
18 Prozent
GKV-Spitzenverband, Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen, nach QUAG-Qualitätsbericht 2024, Stand 31. Oktober 2025
Leeres, helles Geburtszimmer mit großem Bett und Holzboden
Ein helles Geburtszimmer in einem Geburtshaus, noch ohne Menschen. Bild: KI generiert.

Welche vier Orte Sie für die Geburt wählen können

Sie entscheiden selbst, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen. Zur Wahl stehen die Klinik mit angestellter Hebamme, die Klinik mit Ihrer eigenen Hebamme, das Geburtshaus und Ihr Zuhause. Ihre Hebamme muss Sie so informieren, dass Sie diese Entscheidung bewusst treffen können.

Fast alle Geburten finden in einer Klinik statt: 98 von 100. Rund 20 Prozent der Klinikgeburten laufen mit einer eigenen Hebamme statt mit der Klinikhebamme. Nur 1,9 von 100 Geburten finden im Geburtshaus oder zu Hause statt. Davon werden 18 von 100 noch während der Geburt in eine Klinik verlegt.

Rund 78 Prozent aller Geburten laufen mit einer angestellten Klinikhebamme, rund 20 Prozent der Klinikgeburten mit einer eigenen Hebamme. Geburtshaus und Hausgeburt kommen jeweils auf unter 1 Prozent. Die Kasse zahlt der Klinik zum Beispiel 2.980,81 Euro für etwa 3 Tage. Für ein Geburtshaus zahlt sie 626,38 Euro an die Hebamme plus 804 Euro an das Haus, für eine Hausgeburt 738,75 Euro an die Hebamme. Die Pauschale für ständige Erreichbarkeit kostet Sie im Beispiel des Verbands 500 Euro.

Die vier Geburtsorte im Vergleich, mit den Anteilen aller Geburten in Deutschland 2024.
OrtWer Sie betreutWie viele Frauen eine Hebamme gleichzeitig begleitetWas die Kasse zahltWas Sie meist selbst zahlenAnteil an allen Geburten
Klinik mit angestellter Hebammedie Hebamme im Dienst, dazu Ärztinnen im Hausim Schnitt 1 zu 2, in Stoßzeiten bis 1 zu 4eine Pauschale an die Klinik, zum Beispiel 2.980,81 Euro für etwa 3 Tagenichts, außer Sie wählen zum Beispiel ein Einzelzimmerrund 78 Prozent
Klinik mit Beleghebammedie Hebamme, die Sie oft schon aus der Schwangerschaft kennenmöglichst nur Sie allein, von 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Geburtdie Hebamme direkt, dazu die Pauschale der Klinikoft eine Pauschale für ständige Erreichbarkeit, mehrere hundert Eurorund 20 Prozent der Klinikgeburten
GeburtshausHebammen des Geburtshauses, keine Ärztin vor Ort1 zu 1, eine zweite Hebamme ist möglich626,38 Euro Pauschale an die Hebamme plus 804 Euro an das GeburtshausPauschale für ständige Erreichbarkeit, im Beispiel 500 Eurounter 1 Prozent
HausgeburtIhre eigene Hausgeburtshebamme1 zu 1, eine zweite Hebamme ist möglich738,75 Euro Pauschale an die Hebamme, dazu Zeit, Material und FahrtPauschale für ständige Erreichbarkeit, mehrere hundert Eurounter 1 Prozent

In der Praxis geht es meist um die Wahl zwischen einer Klinik mit angestellter Hebamme und einer Klinik mit eigener Hebamme. Eine Geburt zu Hause oder im Geburtshaus ist selten. Für alle vier Orte lohnt sich trotzdem der Blick auf Betreuung und Kosten, weil sie sich stark unterscheiden.

Was eine Beleghebamme von einer Klinikhebamme unterscheidet

Eine Klinikhebamme ist bei der Klinik angestellt und arbeitet im Schichtdienst. Sie betreut, wer während ihrer Schicht in den Kreißsaal kommt, und übergibt danach an die nächste Kollegin. 2024 arbeiteten in deutschen Kliniken rund 12.900 Hebammen und Entbindungspfleger, knapp 9 von 10 davon fest angestellt.

Eine Beleghebamme dagegen ist selbstständig. Sie nutzt Kreißsaal, Geräte und Ärztinnen der Klinik, wird aber nicht von der Klinik bezahlt, sondern rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Es gibt zwei Formen. Die eine kennen Sie meist schon aus der Schwangerschaft: Sie schließen vor der 38. Schwangerschaftswoche einen schriftlichen Vertrag mit ihr, und sie begleitet Sie in die Klinik, wenn es losgeht. Die andere arbeitet im Schichtdienst wie eine Klinikhebamme und betreut, wer während ihrer Schicht kommt.

Der Unterschied liegt vor allem in der Betreuung. Eine eigene Hebamme soll sich möglichst nur um eine Gebärende gleichzeitig kümmern, von 2 Stunden vor bis 2 Stunden nach der Geburt. Ist das wegen hoher Nachfrage nicht möglich, darf sie ausnahmsweise eine zweite Frau parallel betreuen. Seit 2025 verdient sie mehr, je öfter sie eine Frau wirklich allein betreut. Früher verdiente sie mehr, je mehr Frauen sie gleichzeitig übernahm.

Für Ihre Entscheidung heißt das: Fragen Sie die Klinik, ob sie mit eigenen Hebammen arbeitet. Fragen Sie diese Hebamme, ob sie Sie persönlich begleitet oder im Schichtdienst arbeitet. Weil die Nachfrage hoch ist, melden Sie sich am besten früh in der Schwangerschaft an. Klären Sie auch gleich, ob eine Pauschale für die ständige Erreichbarkeit dazukommt. Wie Sie überhaupt noch eine Hebamme finden, zeigt So finden Sie rechtzeitig eine Hebamme in Ihrer Nähe.

Wann eine Hausgeburt oder ein Geburtshaus möglich sind

Eine Geburt zu Hause oder im Geburtshaus zahlt die Kasse nur, wenn keiner der folgenden Gründe dagegenspricht. Ärztinnen, Hebammen und Geburtshäuser haben diese Liste gemeinsam erarbeitet, damit Mutter und Kind sicher sind. In diesen Fällen ist eine Geburt außerhalb einer Klinik ganz ausgeschlossen.

  • Ihr Kind ist zwei Wochen oder mehr über dem errechneten Termin.
  • Die Geburt oder der Blasensprung beginnt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche.
  • Der Mutterkuchen liegt vor dem Muttermund.
  • Ihr Blutdruck ist stark erhöht, mit Anzeichen für Organschäden.
  • Sie haben Diabetes, der mit Insulin behandelt wird.
  • Sie hatten in dieser Schwangerschaft eine Thrombose.
  • Sie hatten zwei Kaiserschnitte und seitdem keine Geburt auf normalem Weg.
  • Bei Ihnen und Ihrem Kind wurde eine Blutgruppen-Unverträglichkeit nachgewiesen.

Zu Beginn der Geburt schließen zusätzlich dickgrünes Fruchtwasser, Fieber über 38 Grad, eine Quer- oder Schräglage des Kindes, auffällige Herztöne und Blutungen einen Ort außerhalb der Klinik aus. Dann wird in eine Klinik verlegt. In den folgenden Fällen ist eine Geburt außerhalb der Klinik nur nach einer Untersuchung bei einer Fachärztin und mit besonderer Aufklärung möglich.

  • Sie haben Diabetes, der erst in der Schwangerschaft aufgetreten ist.
  • Sie haben starkes Übergewicht und eine weitere Erkrankung.
  • Bei einer früheren Geburt blieb die Schulter Ihres Kindes stecken, oder Sie haben viel Blut verloren.
  • Ihr Kind ist etwa ab einer Woche über dem errechneten Termin.

Eine Geburt aus einer Lage mit dem Po voran und eine Zwillingsgeburt sind außerhalb einer Klinik nur möglich, wenn eine Fachärztin oder ein Facharzt für Frauenheilkunde dabei ist. Die Hebamme besucht den geplanten Ort außerdem vorher. Sie prüft, ob Licht, Wasser, Heizung und ein Weg für den Rettungsdienst vorhanden sind.

Ob einer dieser Punkte bei Ihnen zutrifft, klären Ihre Frauenärztin und Ihre Hebamme anhand Ihres Mutterpasses. Dafür gibt es ein eigenes Gespräch über Ihren Geburtsort vor der 38. Schwangerschaftswoche, das die Kasse bezahlt. Darin bekommen Sie alle Informationen und unterschreiben einen schriftlichen Vertrag, in dem auch die Vertretung Ihrer Hebamme steht. Das Gespräch muss mündlich, rechtzeitig und verständlich sein und Ihnen auch die Alternativen nennen.

Kommt eine Geburt außerhalb der Klinik für Sie infrage?

Liegt nach Mutterpass und ärztlicher Untersuchung ein Ausschlussgrund vor, etwa eine Geburt vor der vollendeten 37. Woche, zwei Wochen oder mehr über dem Termin, der Mutterkuchen vor dem Muttermund oder Diabetes mit Insulin?

Ja

Nein. Die Geburt gehört dann in eine Klinik. Eine eigene Hebamme oder eine Klinik mit vielen Hebammen im Dienst bleibt ein Weg zu vertrauter Betreuung.

Nein

Liegt einer der Punkte vor, die eine besondere Untersuchung brauchen, etwa Diabetes erst in der Schwangerschaft, starkes Übergewicht mit einer weiteren Erkrankung, Zwillinge oder eine Lage mit dem Po voran?

Ja

Nur nach einer Untersuchung bei einer Fachärztin und besonderer Aufklärung über die Risiken. Bei Zwillingen und bei einer Lage mit dem Po voran muss zusätzlich eine Fachärztin bei der Geburt dabei sein.

Nein

Haben Sie vor der 38. Schwangerschaftswoche das Gespräch über Ihren Geburtsort geführt und den Vertrag mit einer benannten Vertretung unterschrieben?

Ja

Ja. Eine Hausgeburt oder eine Geburt im Geburtshaus sind als Kassenleistung möglich. Planen Sie trotzdem eine Verlegung mit ein: Das passiert bei 18 von 100 Geburten, die dort beginnen.

Nein

Noch nicht. Holen Sie das Gespräch nach. Ohne dieses Gespräch und den Vertrag darf die Hebamme die Geburt nicht abrechnen.

Was die Geburt kostet und warum wenige Hebammen sie anbieten

Für eine Hausgeburt zahlt die Kasse der Hebamme eine Pauschale von 738,75 Euro, nachts oder am Wochenende 864,34 Euro. Dazu kommen eine Vergütung nach der Dauer der Geburt und Material. Für eine Geburt im Geburtshaus sind es 626,38 Euro Pauschale an die Hebamme, dazu 804 Euro für das Geburtshaus selbst. Eine Klinikgeburt kostet die Kasse 1.317,31 Euro, wenn Sie noch am selben Tag nach Hause gehen. Bei einem Aufenthalt von etwa drei Tagen sind es 2.980,81 Euro, bei einem Kaiserschnitt 4.175,73 Euro.

Nur rund ein Viertel der freiberuflichen Hebammen bietet Geburtshilfe an, weil ihre Berufshaftpflicht-Versicherung dafür sehr teuer ist. Ein großer Teil dieser Kosten wird ihnen erstattet, wenn sie im Jahr mindestens vier Geburten betreuen. Sonst könnten es sich noch weniger Hebammen leisten.

Für Sie bedeutet das: Eine eigene Hebamme in der Klinik oder bei der Hausgeburt trägt ein finanzielles Risiko, das eine Klinikhebamme über ihre Anstellung nicht hat. Deshalb kann sie nur eine begrenzte Zahl von Geburten im Monat übernehmen. Das ist der Hauptgrund für lange Wartelisten.

Welche Fragen Sie vor der Entscheidung stellen sollten

Die Wahl des Geburtsorts wird während der ganzen Schwangerschaft immer wieder neu beurteilt. Sie ist keine einmalige Festlegung. Die folgenden Fragen helfen, die Betreuung hinter jedem Ort zu vergleichen.

  • An die Klinik: Arbeiten Sie mit eigenen Hebammen zusammen, und in welcher Form? Wie viele Hebammen sind in einer Schicht im Kreißsaal, und wie viele Geburten betreuen Sie im Jahr? Gibt es eine Kinderklinik im selben Haus?
  • An Ihre eigene Hebamme: Begleiten Sie mich persönlich zur Geburt, oder arbeiten Sie im Schichtdienst eines Teams? Wer vertritt Sie, und steht das schriftlich fest? Kommt eine Pauschale für ständige Erreichbarkeit dazu, und wie hoch ist sie?
  • An das Geburtshaus: Ist bei jeder Geburt eine zweite Hebamme dabei? Welche Klinik übernimmt bei einer Verlegung, wie weit ist sie entfernt, und wie oft wurde im letzten Jahr dorthin verlegt?
  • An die Hausgeburtshebamme: Wie weit wohnen Sie von mir entfernt, und welche Klinik ist die Verlegungsklinik? Welche Untersuchungen verlangen Sie in der Schwangerschaft, und wann findet unser Gespräch über den Geburtsort statt?
  • An sich selbst: Welche Befunde stehen in meinem Mutterpass, und hat meine Frauenärztin sie mit der Hebamme besprochen? Was ist mein Plan, wenn eine Verlegung nötig wird?

Hebammen, die zu Hause oder im Geburtshaus arbeiten, müssen ihre Geburten jedes Jahr an eine unabhängige Qualitätsstelle melden. Weicht die Zahl ihrer Verlegungen auffällig ab, wird das genauer geprüft. Eine Hebamme, die Ihnen ihre Verlegungszahlen nennt, verstößt also nicht gegen eine Regel. Sie zeigt Ihnen etwas, das ohnehin erfasst wird.

So legen Sie den Geburtsort in 6 Schritten fest

Die Reihenfolge folgt den Fristen: Eigene Hebammen und Geburtshäuser sind früh ausgebucht, und das Gespräch über den Geburtsort muss vor der 38. Schwangerschaftswoche stattfinden. Vieles davon besprechen Sie ohnehin im Geburtsvorbereitungskurs, den die Kasse mit bis zu 14 Stunden bezahlt.

  1. Klären Sie mit Ihrer Frauenärztin ab dem ersten Vorsorgetermin, ob ein Befund in Ihrem Mutterpass gegen eine Geburt außerhalb einer Klinik spricht. Die Entscheidung trifft die Ärztin gemeinsam mit der Hebamme.
  2. Fragen Sie im ersten Drittel der Schwangerschaft eigene Hebammen, Geburtshäuser oder Hausgeburtshebammen in Ihrer Region an, denn sie sind oft früh ausgebucht.
  3. Vergleichen Sie zwei bis drei Kliniken mit den Fragen aus dem vorigen Abschnitt und melden Sie sich dort an, auch wenn Sie außerhalb einer Klinik planen. Diese Klinik ist dann Ihre Verlegungsklinik.
  4. Führen Sie vor der 38. Schwangerschaftswoche das Gespräch über Ihren Geburtsort und unterschreiben Sie den Vertrag mit einer benannten Vertretung. Ohne dieses Gespräch darf die Hebamme die Geburt nicht abrechnen.
  5. Vereinbaren Sie eine mögliche Pauschale für ständige Erreichbarkeit schriftlich und fragen Sie Ihre Kasse, ob sie diese erstattet.
  6. Besprechen Sie den Ablauf einer Verlegung: Wer ruft den Rettungsdienst, wer begleitet Sie, und begleitet Ihre Hebamme Sie in der Klinik weiter?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Beleghebamme und einer Klinikhebamme?

Eine Klinikhebamme ist bei der Klinik angestellt und betreut im Schichtdienst, wer gerade in den Kreißsaal kommt. Eine selbstständige Hebamme mit Vertrag bei der Klinik nutzt deren Kreißsaal und rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie kennt Sie entweder schon aus der Schwangerschaft und begleitet Sie zur Geburt, oder sie arbeitet im Schichtdienst und betreut, wer gerade kommt.

Zahlt die Krankenkasse eine Hausgeburt?

Ja, die Krankenkasse zahlt eine Hausgeburt, wenn kein Ausschlussgrund vorliegt und Sie vorher das Gespräch über Ihren Geburtsort geführt haben. Die Hebamme bekommt dafür eine Pauschale von 738,75 Euro, nachts 864,34 Euro, dazu Zeit, Material und die Fahrt zu Ihnen. Eine Pauschale für ständige Erreichbarkeit zahlen Sie meist selbst.

Was kostet eine Geburt im Geburtshaus zusätzlich?

Die Hebammenleistung und die Pauschale für das Geburtshaus zahlt die Krankenkasse, im Beispiel des Verbands zusammen 1.832,48 Euro. Selbst zahlen Sie meist eine Pauschale dafür, dass die Hebamme ständig erreichbar ist, oft mehrere hundert Euro. Manche Kassen erstatten sie ganz oder teilweise, die Techniker Krankenkasse zum Beispiel bis zu 250 Euro je Schwangerschaft.

Wie viele Frauen betreut eine Klinikhebamme gleichzeitig?

Im Schnitt betreute eine Klinikhebamme 2018 zwei Frauen, die gerade unter der Geburt waren, und drei Frauen im Kreißsaal insgesamt. Ein Viertel der Hebammen betreute in einer üblichen Schicht vier oder mehr Frauen im Kreißsaal, an großen Zentren mehr als ein Drittel. Fachleute empfehlen, dass eine Hebamme Sie ab dem aktiven Teil der Geburt allein betreut.

Wann ist eine Geburt außerhalb einer Klinik ausgeschlossen?

Ausgeschlossen ist sie unter anderem bei zwei Wochen oder mehr über dem Termin, bei einer Geburt vor der vollendeten 37. Woche, wenn der Mutterkuchen vor dem Muttermund liegt, bei stark erhöhtem Blutdruck und bei Diabetes mit Insulin. Bei Geburtsbeginn kommen dickgrünes Fruchtwasser, hohes Fieber, eine Querlage, auffällige Herztöne und Blutungen dazu. Ob ein Grund bei Ihnen vorliegt, klären Frauenärztin und Hebamme gemeinsam.

Was passiert, wenn eine Hausgeburt in die Klinik verlegt wird?

Bei 18 von 100 Geburten, die zu Hause oder im Geburtshaus beginnen, wird während oder nach der Geburt in eine Klinik verlegt. Ihre Hebamme rechnet dann ihre bisherige Hilfe ab, Rettungsdienst und Klinik rechnen ihre eigenen Leistungen zusätzlich mit der Kasse ab. Hat Ihre Hebamme einen Vertrag mit der Klinik, darf sie Sie dort weiter begleiten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 24f SGB V, Entbindung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 134a SGB V, Versorgung mit Hebammenhilfe, mit Absatz 1b zum Sicherstellungszuschlag, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 630e BGB, Aufklärungspflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, gültig ab 1. April 2026, mit Anlage 1.1 Vergütung und Anlage 3.1 Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld, GKV-Spitzenverband,
  5. Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen, Stand Oktober 2025, GKV-Spitzenverband,
  6. Mehr 1:1-Betreuungen und höhere Vergütung im Beleghebammensystem, Infopapier vom 12. Mai 2025, GKV-Spitzenverband,
  7. Hebammenliste: Informationen zu den Hebammenleistungen und Geburtsorten, GKV-Spitzenverband,
  8. Geburtenzahlen: außerklinisch geborene Kinder in Deutschland, QUAG e.V., Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe,
  9. S3-Leitlinie Die vaginale Geburt am Termin, AWMF-Registernummer 015-083, Kurzfassung, Stand 22. Dezember 2020, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft,
  10. Stationäre Hebammenversorgung, Gutachten für das Bundesministerium für Gesundheit, Januar 2020, IGES Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit,
  11. Kaiserschnittrate im Jahr 2024 mit 33,0 % auf Höchststand, Pressemitteilung N028 vom 4. Mai 2026, Statistisches Bundesamt (Destatis),
  12. Verbesserte Haftpflichtbedingungen für Hebammen, Pressemitteilung vom 26. August 2026, Deutscher Hebammenverband e.V.,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.