Was eine ambulante Geburt ist und wer darüber entscheidet
Eine ambulante Geburt ist eine Entbindung ohne Aufnahme auf die Station. Sie bringen Ihr Kind in der Klinik oder im Geburtshaus zur Welt und gehen am selben Tag nach Hause. Sie haben darauf einen Anspruch: Die Krankenkasse bezahlt eine ambulante genauso wie eine stationäre Entbindung, und die Wahl liegt bei Ihnen.
Die Entscheidung treffen Sie, nicht die Kasse. Medizinisch hängt sie davon ab, wie die Geburt verlaufen ist. Es darf keine größeren Komplikationen gegeben haben, und Mutter und Kind müssen wohlauf sein. Im Geburtshaus ist die ambulante Geburt die Regel, in der Klinik eine Möglichkeit. Eine Entscheidung vor der Geburt ist nicht bindend. Sie können sich danach anders entscheiden, je nachdem, wie fit und sicher Sie sich fühlen.
Wie oft Frauen diesen Weg wählen, zeigt eine bundesweite Auswertung der Klinikgeburten. Von 653.722 Müttern, die 2024 in einer Klinik entbunden haben, gingen 20.618 noch am Tag der Geburt nach Hause, das sind 3,15 Prozent. 38,57 Prozent blieben ein bis zwei Tage, 57,04 Prozent drei bis sechs Tage.
| Variante | Aufenthalt nach der Geburt | Anteil der Mütter 2024 | Wer das Kind in den ersten Tagen untersucht | Was die Kasse der Klinik zahlt |
|---|---|---|---|---|
| Ambulante Geburt | am Tag der Geburt, meist nach einigen Stunden | 3,15 Prozent | die Klinik bis zur Entlassung, dann Wochenbetthebamme und Kinderarztpraxis für Blutprobe, Sauerstoffmessung und U2 | 1.317,31 Euro für eine ambulante Klinikgeburt mit höchstens einem Tag |
| Frühe Entlassung | 1 bis 2 Tage | 38,57 Prozent | die Klinik bis zur Entlassung, die U2 danach in der Kinderarztpraxis | eine Pauschale je nach Dauer des Aufenthalts |
| Stationäre Entbindung | meist 3 bis 6 Tage | 57,04 Prozent | die Klinik, auch die U2 durch eine Kinderärztin vor Ort | 2.980,81 Euro für rund drei Tage, dazu 1.288,44 Euro für das gesunde Neugeborene |
Für Sie kostet keine der drei Varianten etwas. Die Klinik bekommt bei der ambulanten Geburt eine kleinere Pauschale, weil sie weniger Tage versorgt. Die Betreuung danach bezahlt die Kasse über die Hebamme und die Kinderarztpraxis.
Wann Sie nach einer Klinikgeburt früh nach Hause gehen können
Sie können früh nach Hause gehen, wenn die Untersuchungen nach der Geburt bei Ihnen und Ihrem Kind unauffällig sind. Eine Mindestdauer in Stunden gibt es nicht. Auch nach einer ambulanten Geburt bleiben Mutter und Kind die ersten Stunden in der Klinik. Das Kind wird zum ersten Mal gestillt, und eine Hebamme erklärt, worauf Sie zu Hause achten sollten.
Nach den Empfehlungen der Fachgesellschaften prüft das Team nach der Geburt bei Ihnen diese Punkte.
- Puls, Blutdruck und Temperatur.
- Ob der Mutterkuchen und die Eihäute vollständig sind.
- Ob sich die Gebärmutter gut zusammenzieht und wie stark die Blutung nach der Geburt ist.
- Wie es Ihnen seelisch geht.
- Ob Sie innerhalb von vier Stunden nach der Geburt Wasser lassen können.
- Beim Kind die U1, die erste Früherkennungsuntersuchung. Sie soll innerhalb der ersten 30 Minuten stattfinden.
Eine Ausnahme gibt es bei einem langen Blasensprung. Springt die Fruchtblase und setzen danach 24 Stunden lang keine Wehen ein, soll Ihnen geraten werden, in einer Klinik mit Versorgung für Neugeborene zu entbinden. Nach der Geburt sollen Sie dort mindestens 12 Stunden bleiben. Der Grund ist das höhere Risiko einer Infektion beim Kind.
Verlief die Geburt ohne größere Komplikationen, und sind Sie und Ihr Kind nach den Untersuchungen wohlauf?
Lagen zwischen dem Blasensprung und dem Beginn der Wehen mehr als 24 Stunden?
Dann raten die Fachgesellschaften, nach der Geburt mindestens 12 Stunden in der Klinik zu bleiben. Eine ambulante Geburt am selben Tag passt in diesem Fall nicht.
Kommt Ihre Wochenbetthebamme noch am Tag der Geburt, und haben Sie eine Kinderarztpraxis für die U2?
Sie können nach Hause gehen, sobald Sie sich bereit fühlen. Lassen Sie vorher den Hörtest machen und fragen Sie, welche Blutprobe und welche Sauerstoffmessung noch offen sind.
Bleiben Sie, bis die Nachsorge geklärt ist. Ohne Hebamme fehlt zu Hause die Betreuung, die in der Klinik Kinderpflegekräfte und Ärztinnen leisten.
Dann rät das Team, stationär zu bleiben, bis es Ihnen und dem Kind besser geht. Auch eine vorher geplante ambulante Geburt wird so zur stationären Entbindung, ohne Mehrkosten für Sie.
Was vor der ambulanten Geburt feststehen muss
Vor der Geburt muss vor allem die Wochenbetthebamme feststehen. Sie macht ihren ersten Besuch am Tag der Geburt und kommt in den folgenden Tagen in der Regel einmal täglich, bei Bedarf ein zweites Mal. Die Kasse bezahlt genau das. Die Hebamme darf bis zu zweimal am Tag kommen, in den ersten drei Lebenstagen bis zu 120 Minuten am Tag. Bis zum zehnten Lebenstag stehen Ihnen 20 Kontakte zu.
Die Hebamme übernimmt zu Hause, was in der Klinik das Stationsteam macht. Sie prüft beim Kind Nabel, Ausscheidungen und Gewicht und erkennt eine Neugeborenen-Gelbsucht, die ärztlich behandelt werden muss. Bei Ihnen achtet sie auf Rückbildung, Wochenfluss und Wundheilung und hilft beim Stillen. Nach dem zehnten Lebenstag zahlt die Kasse bis zum Ende der zwölften Lebenswoche weitere 16 Kontakttage. Wie oft die Hebamme im Wochenbett insgesamt kommt, steht unter Wie oft die Hebamme im Wochenbett kommt.
Neben der Hebamme brauchen Sie eine Kinderarztpraxis. Die U2 liegt zwischen dem 3. und 10. Lebenstag, mit einer Toleranz bis zum 14. Tag. Nach einer stationären Entbindung macht sie meist eine Kinderärztin in der Klinik, nach einer ambulanten Geburt gehen Sie selbst in eine Praxis. Suchen Sie sich deshalb schon vor der Geburt eine Praxis und fragen Sie dort, wie sie Neugeborene nach ambulanter Geburt aufnimmt.
Für den Haushalt zahlt die Kasse unter Umständen eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen der Entbindung den Haushalt nicht weiterführen können. Eine Zuzahlung fällt dafür nicht an. Die Hilfe bescheinigt Ihnen die Ärztin oder die Hebamme. Wann die Kasse sie bezahlt, erklärt Haushaltshilfe nach der Geburt.
Welche Untersuchungen Ihr Kind nach einer ambulanten Geburt noch braucht
Ihr Kind braucht nach einer ambulanten Geburt dieselben Früherkennungsuntersuchungen wie nach einem Klinikaufenthalt, nur verteilt auf Klinik, Hebamme und Kinderarztpraxis. Um einige Dinge, die in der Klinik automatisch passieren, müssen sich dann die Eltern selbst kümmern. Die Fristen stehen in den amtlichen Vorgaben zur Früherkennung bei Kindern.
Die erste Untersuchung, die U1, findet in den ersten 30 Minuten nach der Geburt statt. Ist der Hörtest auffällig, folgt die Kontrolle frühestens 5 Stunden später. Den Test auf Mukoviszidose können Sie bis zu 4 Wochen nachholen. Die U2 liegt zwischen dem 3. und 10. Lebenstag.
| Untersuchung | Zeitfenster | Wer sie nach einer ambulanten Geburt übernimmt |
|---|---|---|
| U1, erste Untersuchung nach der Geburt | innerhalb der ersten 30 Minuten | Ärztin oder Hebamme in der Klinik |
| Hörtest für Neugeborene | bis zum 3. Lebenstag, bei Geburt im Krankenhaus vor der Entlassung | die Klinik vor der Entlassung. Ist das Ergebnis auffällig, folgt eine Kontrolle frühestens 5 Stunden später und spätestens bis zur U2 |
| Messung des Sauerstoffs im Blut am Fuß (Pulsoxymetrie) | am 2. Lebenstag, bei ambulanter Geburt ab der 4. Lebensstunde bis spätestens zur U2 | die Klinik vor der Entlassung, sonst die Hebamme im Wochenbett. Die Ärztin der U2 prüft, ob sie eingetragen ist |
| Erweitertes Neugeborenen-Screening aus einer Blutprobe | 36 bis 72 Lebensstunden, am besten 48 bis 72 | bei Entlassung vor 36 Stunden eine erste Probe in der Klinik, die zweite nimmt die Hebamme oder die Kinderarztpraxis |
| Test auf Mukoviszidose | aus derselben Blutprobe, nachholbar bis 4 Wochen | nur nach ärztlicher Aufklärung, sonst bei U2 oder U3 |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag, Toleranz bis zum 14. | Kinderarztpraxis |
Das erweiterte Neugeborenen-Screening sucht nach angeborenen Stoffwechsel- und Hormonstörungen, die früh behandelt werden müssen. Die Blutprobe soll nicht vor der 36. und nicht nach der 72. Lebensstunde entnommen werden, denn eine frühere Probe erhöht das Risiko falscher Befunde. Werden Sie vor der 36. Lebensstunde entlassen, nimmt die Klinik deshalb eine erste Probe. Über das Zweitscreening müssen Sie dann informiert werden.
Die Ärztin bei der U2 muss sich vergewissern, dass Neugeborenen-Screening und Sauerstoffmessung eingetragen sind, und sie sonst anbieten. Bringen Sie deshalb das gelbe Untersuchungsheft zur U2 mit, denn dort wird eingetragen, welche Screenings gemacht wurden.
Was gilt, wenn nach der Entlassung Probleme auftreten
Treten nach der Entlassung Probleme auf, ist Ihre Hebamme die erste Ansprechpartnerin. Dazu zählen Fieber, eine entzündete Naht am Damm oder am Kaiserschnitt, ein plötzlich aussetzender Wochenfluss und ein Milchstau. Gemeinsam mit der Hebamme entscheiden Sie dann, ob Sie eine Ärztin brauchen. In den ersten zehn Tagen darf die Hebamme zweimal am Tag kommen, wenn es nötig ist.
Geht es Ihnen oder Ihrem Kind plötzlich deutlich schlechter, rufen Sie sofort den Notruf 112 oder fahren Sie in die Klinik.
Beim Kind achtet die Hebamme vor allem auf Trinken, Gewicht und Gelbsucht. Sie kontrolliert die Gelbfärbung mit den Augen. Bei einem auffälligen Kind mit Verdacht auf zu viel Bilirubin darf sie auch Blut zur Kontrolle abnehmen. Bilirubin ist der Farbstoff, der die Haut bei einer Neugeborenen-Gelbsucht gelb färbt.
Müssen Sie oder Ihr Kind kurz nach der ambulanten Geburt doch in die Klinik, zählt das als stationäre Entbindung, wenn die Komplikationen unmittelbar nach der Geburt auftreten. Dafür zahlen Sie keine Zuzahlung. Braucht das Neugeborene selbst eine Behandlung, ist das ein eigener Versicherungsfall über die Krankenkasse des Kindes.
So planen Sie eine ambulante Geburt in 6 Schritten
Die Planung beginnt Monate vor dem Termin, weil Hebamme und Kinderarztpraxis vor der Geburt feststehen müssen. Die Reihenfolge folgt den Fristen für die Untersuchungen des Kindes.
- Suchen Sie früh in der Schwangerschaft eine Wochenbetthebamme und sagen Sie ihr, dass Sie ambulant entbinden möchten. Klären Sie, ob sie am Tag der Geburt kommen kann und wer sie vertritt.
- Suchen Sie eine Kinderarztpraxis und fragen Sie, ob sie die U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag übernimmt und ob sie Hausbesuche macht.
- Melden Sie sich in der Klinik an und sagen Sie dort, dass Sie eine ambulante Geburt planen. Fragen Sie, welche Untersuchungen des Kindes die Klinik vor der Entlassung macht.
- Organisieren Sie Unterstützung zu Hause für die ersten Tage, auch für ältere Geschwister. Prüfen Sie, ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht.
- Fragen Sie vor dem Verlassen der Klinik nach Hörtest, Sauerstoffmessung und Blutprobe für das Neugeborenen-Screening und lassen Sie sich alles im gelben Heft eintragen.
- Rufen Sie Ihre Hebamme an, sobald Sie zu Hause sind. Bei Fieber, einer entzündeten Naht, einem plötzlich aussetzenden Wochenfluss oder Sorgen um Ihr Kind melden Sie sich bei ihr, auch außerhalb der geplanten Besuche.
Eine geplante ambulante Geburt können Sie jederzeit in eine stationäre ändern. Fühlen Sie sich nach der Geburt unsicher, bleiben Sie. Der Anspruch auf eine stationäre Entbindung gilt bis zur Entlassung, und die Kasse begrenzt die Dauer nach der Geburt nicht.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden nach der Geburt darf ich bei einer ambulanten Geburt nach Hause?
Eine feste Stundenzahl für die ambulante Geburt gibt es nicht. Meist gehen Mutter und Kind nach einigen Stunden, wenn es keine größeren Komplikationen gab und beide wohlauf sind. Nach einem Blasensprung ohne Wehen über 24 Stunden raten die Fachgesellschaften, mindestens 12 Stunden nach der Geburt in der Klinik zu bleiben.
Zahlt die Krankenkasse eine ambulante Geburt?
Ja, die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine ambulante Geburt. Die Klinik erhält eine Pauschale, im Beispiel des Dachverbands der Krankenkassen 1.317,31 Euro, und die Wochenbetthebamme rechnet ihre Hausbesuche direkt mit der Kasse ab. Sie selbst zahlen nichts dazu.
Wann kommt die Hebamme nach einer ambulanten Geburt?
Nach einer ambulanten Geburt kommt die Wochenbetthebamme schon am Tag der Geburt. Die Kasse bezahlt ab diesem ersten Lebenstag bis zu zwei Besuche am Tag. In den ersten drei Tagen sind es bis zu 120 Minuten täglich, und bis zum zehnten Lebenstag insgesamt 20 Kontakte.
Wer macht das Neugeborenen-Screening nach einer ambulanten Geburt?
Gehen Sie vor der 36. Lebensstunde nach Hause, nimmt die Klinik vor der Entlassung eine erste Blutprobe. Die zweite Probe zwischen der 36. und 72. Lebensstunde nimmt die Wochenbetthebamme oder die Kinderarztpraxis ab.
Wann muss mein Kind nach einer ambulanten Geburt zur U2?
Die U2 liegt zwischen dem 3. und 10. Lebenstag, mit einer Toleranz bis zum 14. Lebenstag. Nach einer ambulanten Geburt gehen Eltern dafür meist selbst in eine Kinderarztpraxis, manchmal ist ein Hausbesuch möglich. Bei der U2 prüft die Ärztin auch, ob Neugeborenen-Screening und Sauerstoffmessung eingetragen sind.
Kann ich nach einer ambulanten Geburt wieder in die Klinik aufgenommen werden?
Ja, nach einer ambulanten Geburt können Sie jederzeit wieder in die Klinik. Treten unmittelbar nach der Geburt Komplikationen auf, gilt die Aufnahme als stationäre Entbindung. Dafür fällt keine Zuzahlung an.
