Diese Bedingungen prüft die Kasse für die Haushaltshilfe
Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt wegen der Schwangerschaft oder der Geburt vorübergehend nicht führen können. Diese Leistung gehört zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, nicht zur Behandlung einer Krankheit. Ein Kind im Haushalt brauchen Sie dafür nicht, anders als bei der Haushaltshilfe wegen einer Krankheit, und eine feste Höchstdauer gibt es nicht.
Zwei Voraussetzungen prüft die Kasse trotzdem. Sie müssen einen eigenen Haushalt haben und ihn bisher selbst geführt haben. Und niemand in Ihrem Haushalt darf einspringen können. Ein Partner, der an diesem Tag frei hat, im bezahlten Urlaub ist oder nicht arbeitet, muss die Aufgaben nach Einschätzung der Kasse zuerst selbst übernehmen. Sie müssen glaubhaft machen, dass er es nicht oder nur teilweise kann.
Können Sie Ihren Haushalt wegen der Schwangerschaft oder der Geburt vorübergehend nicht führen?
Lebt eine Person in Ihrem Haushalt, die alles übernehmen kann, etwa der Partner in Elternzeit oder im Urlaub?
Nein, oder nur für den Teil, den diese Person nicht schafft. Die Kasse zahlt nur den Umfang, den niemand im Haushalt abdeckt.
Liegt die Ursache in der Schwangerschaft oder der Geburt selbst, zum Beispiel verordnete Bettruhe oder Schwäche nach der Entbindung?
Ja. Sie brauchen kein Kind im Haushalt und zahlen nichts dazu. Lassen Sie sich die Notwendigkeit von Ihrer Ärztin oder Ihrer Hebamme bestätigen und stellen Sie den Antrag vor dem ersten Einsatz.
Dann liegt eine Krankheit vor. Dafür gilt eine andere Regel: meist nur mit einem Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, zeitlich begrenzt und mit einer kleinen Zuzahlung.
Ohne Hinderung im Haushalt gibt es keine Haushaltshilfe. Brauchen Sie Hilfe bei der Pflege oder beim Stillen, fragen Sie Ihre Hebamme, das ist eine andere Leistung.
Ob die Ursache die Schwangerschaft oder eine Krankheit ist, entscheidet über die Regel. Ein Beispiel: Verordnet die Ärztin nach mehreren Fehlgeburten wegen der erneuten Schwangerschaft Bettruhe, ist die Schwangerschaft die Ursache. Droht dagegen akut eine Fehlgeburt und ist eine intensive Behandlung nötig, liegt ein untypischer Verlauf vor, und es gilt die Regel für Krankheit. Welche Einordnung auf Sie zutrifft, beurteilt Ihre Ärztin.
Wer die Haushaltshilfe bestätigt
Ihrem Antrag legen Sie eine Bestätigung bei. Sie kann von einer Ärztin, einem Arzt oder Ihrer Hebamme stammen und muss den Grund, den täglichen Umfang und die voraussichtliche Dauer nennen. Sie müssen dafür also keinen eigenen Arzttermin ausmachen, Ihre Hebamme darf das im Rahmen ihrer Beratung übernehmen. Was Ihre Hebamme sonst noch übernimmt, von der Vorsorge bis zur Stillzeit, steht im Artikel Was die Krankenkasse bei der Hebamme zahlt.
Die Bestätigung der Hebamme ist trotzdem kein Freifahrtschein. Die Kasse prüft in jedem Fall selbst, ob die Schwangerschaft oder die Geburt die Ursache ist, und kann eine ärztliche Bestätigung nachfordern, wenn ihr die der Hebamme nicht reicht. Bei einer Haushaltshilfe wegen Krankheit darf nur eine Ärztin bestätigen, die Hebamme nicht.
Wie lange und wie viele Stunden Haushaltshilfe Sie bekommen
Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Die Kasse zahlt, solange Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme die Hilfe wegen der Schwangerschaft oder der Geburt für notwendig hält. Vor der Geburt kommt sie zum Beispiel bei drohender Frühgeburt infrage, danach so lange, wie Sie durch die Entbindung oder ihre Folgen noch geschwächt sind.
Als groben Anhaltspunkt nutzt die Kasse die übliche Dauer eines Klinikaufenthalts nach einer Geburt von derzeit sechs Tagen. Das ist keine feste Grenze, sondern der Punkt, ab dem die Kasse genauer nachfragt. Nach einem Kaiserschnitt oder einer schweren Geburt bekommen Sie länger Hilfe, wenn die Bestätigung das begründet. Als angemessen gilt bei der Erstattung ein Einsatz von 8 Stunden am Tag. Bei einer Krankheit dauert die Haushaltshilfe meist 4 Wochen, mit einem Kind im Haushalt bis zu 26 Wochen. Sie zahlen dann 10 Prozent am Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Wegen Schwangerschaft oder Geburt gibt es keine feste Grenze und keine Zuzahlung.
| Merkmal | Wegen Schwangerschaft oder Geburt | Bei einer Krankheit |
|---|---|---|
| Kind im Haushalt nötig | nein | meist ja, unter 12 Jahren |
| Dauer | keine feste Grenze | meist 4 Wochen, mit Kind bis 26 Wochen |
| Wer bestätigt | Ärztin oder Hebamme | nur eine Ärztin |
| Zuzahlung | keine | 10 Prozent am Tag, 5 bis 10 Euro, ab 2027 mehr |
Eine ergänzende Leistung ist die häusliche Pflege: persönliche Betreuung statt Hausarbeit, vor allem bei einer Hausgeburt. Auch sie kostet Sie nichts, und auch sie kann Ihre Hebamme bestätigen.
Was die Kasse für eine selbst gesuchte Hilfe zahlt
Kann oder will die Kasse keine eigene Kraft stellen, erstattet sie Ihnen die Kosten einer selbst gesuchten Haushaltshilfe. 2026 sind das bei einem Einsatz von acht Stunden am Tag bis zu 98 Euro, bei kürzerem Einsatz 12,25 Euro je Stunde. Der Betrag richtet sich nach einem festen Rechenwert der Sozialversicherung, der jedes Jahr etwas steigt.
Der Betrag ist eine Obergrenze: Zahlen Sie einer Nachbarin 10 Euro je Stunde, erstattet die Kasse 10 Euro, nicht 12,25 Euro. Im Jahr 2025 lag der Höchstsatz noch bei 94 Euro am Tag, er steigt also von Jahr zu Jahr.
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad gilt eine eigene Regel, etwa für Eltern, Großeltern, Geschwister oder Schwiegereltern. Ihnen erstattet die Kasse keinen Lohn. Sie kann aber den Verdienstausfall und die nötigen Fahrkosten übernehmen, wenn das im Verhältnis zu den Kosten einer fremden Kraft angemessen ist. Die Techniker Krankenkasse tut das für bis zu zwei Monate.
Warum bei Schwangerschaft und Geburt keine Zuzahlung anfällt
Bei einer Haushaltshilfe wegen Krankheit zahlen Erwachsene sonst einen kleinen Eigenanteil je Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Für die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Geburt gilt diese Regel nicht: Sie zahlen nichts dazu.
Der Grund liegt darin, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist. Sobald aber eine Krankheit die Ursache wird, etwa eine Wochenbettinfektion, die die Entlassung aus der Klinik verzögert, gilt die Regel für Krankheit, und die Zuzahlung kommt dazu. Ab dem 1. Januar 2027 steigt sie auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro je Tag.
- Haushaltshilfe wegen Bettruhe in der Schwangerschaft: keine Zuzahlung.
- Haushaltshilfe in den Tagen nach der Geburt, weil Sie noch geschwächt sind: keine Zuzahlung.
- Haushaltshilfe während der Entbindung im Krankenhaus, weil zu Hause ein Kind versorgt werden muss: keine Zuzahlung.
- Haushaltshilfe wegen einer Krankheit in der Schwangerschaft oder nach der Geburt: Zuzahlung wie bei jeder Krankheit, meist nur mit einem Kind unter zwölf Jahren.
Haushaltshilfe während der Klinikgeburt und nach dem Kaiserschnitt
Auch für die Tage in der Klinik kann die Kasse Haushaltshilfe zahlen, wenn in dieser Zeit zum Beispiel ein Kind zu Hause versorgt werden muss. Diese Leistung gilt nicht als Krankenhausbehandlung, weil eine Entbindung im Krankenhaus rechtlich keine ist.
Nach einem Kaiserschnitt oder einer Geburt mit Komplikationen gilt dieselbe Regel wie sonst. Solange die Schwäche eine Folge der Entbindung ist, zahlen Sie nichts dazu, und eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Wird daraus eine eigenständige Krankheit mit Behandlungsbedarf, prüft die Kasse nach der Regel für Krankheit. Steht in Ihrer Bestätigung Krankheit statt Entbindung, fragen Sie nach, denn davon hängen Zuzahlung und Dauer ab.
Lässt die Belastung nach der Geburt nicht nach, können Sie bei den Frühen Hilfen Ihrer Kommune nach einer Familienhebamme fragen. Sie wird nicht über die Krankenkasse bezahlt, sondern über ein eigenes Netzwerk, und ist für die Familie kostenfrei.
So beantragen Sie die Haushaltshilfe in 5 Schritten
Der Antrag ist einfacher, als viele erwarten, wenn Sie die Reihenfolge einhalten: erst die Bestätigung, dann der Antrag, dann der Einsatz, danach die Quittungen.
- Sprechen Sie mit Ihrer Hebamme oder Ärztin, sobald absehbar ist, dass niemand im Haushalt einspringen kann. Lassen Sie sich die Notwendigkeit mit Grund, Stunden je Tag und Dauer bestätigen.
- Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Kasse vor dem ersten Einsatz und legen Sie die Bestätigung bei. Sagen Sie, ob Sie eine Kraft der Kasse wünschen oder selbst jemanden gefunden haben.
- Lassen Sie sich die Bewilligung mit Umfang und Zeitraum geben. Bei einer selbst gesuchten Hilfe klären Sie den Stundensatz; 2026 erstattet die Kasse bis 12,25 Euro je Stunde und 98 Euro je Tag.
- Führen Sie einen Nachweis mit Datum, Stunden und Unterschrift der Hilfe. Verwandte bis zum zweiten Grad legen Nachweise über Verdienstausfall oder Fahrkosten bei.
- Reichen Sie die Nachweise nach dem Einsatz ein. Lehnt die Kasse ab oder kürzt sie den Betrag, können Sie innerhalb eines Monats nach dem Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach der Geburt eine Haushaltshilfe, auch wenn kein weiteres Kind im Haushalt lebt?
Ja. Die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung setzt kein Kind im Haushalt voraus. Voraussetzung ist nur, dass Sie den Haushalt wegen der Entbindung nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann.
Darf die Hebamme die Haushaltshilfe bestätigen?
Ja, Ihre Hebamme darf die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Geburt im Rahmen ihrer Beratung bestätigen. Die Kasse prüft trotzdem selbst, ob Schwangerschaft oder Entbindung die Ursache sind, und kann eine ärztliche Bestätigung nachfordern. Bei einer Haushaltshilfe wegen Krankheit darf nur eine Ärztin bestätigen.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine selbst organisierte Haushaltshilfe nach der Geburt?
Für eine selbst beschaffte, nicht verwandte Haushaltshilfe erstatten die Kassen 2026 bis zu 98 Euro am Tag bei acht Stunden Einsatz, bei kürzerem Einsatz 12,25 Euro je Stunde. Mehr als den tatsächlich gezahlten Lohn erstattet die Kasse nicht.
Bezahlt die Krankenkasse meine Mutter, wenn sie mir nach der Geburt im Haushalt hilft?
Einen Lohn erstattet die Kasse Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad nicht, also auch nicht Ihrer Mutter. Sie kann aber den Verdienstausfall und die nötigen Fahrkosten erstatten, wenn das im Verhältnis zu den Kosten einer fremden Kraft angemessen ist. Die Techniker Krankenkasse tut das für bis zu zwei Monate.
Muss ich für die Haushaltshilfe nach der Geburt eine Zuzahlung leisten?
Nein. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt keine Zuzahlung an. Ist eine Krankheit die Ursache, gilt die normale Regel: 10 Prozent je Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab dem 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Haushaltshilfe nach der Geburt?
Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Die Kasse zahlt, solange Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme die Hilfe wegen der Entbindung für notwendig halten, also solange Sie durch die Geburt oder ihre Folgen geschwächt sind. Als groben Anhaltspunkt für eine genauere Prüfung gilt die übliche Dauer eines Klinikaufenthalts nach der Geburt von derzeit sechs Tagen.
