Wer eine Familienhebamme bekommt
Sie selbst entscheiden. Schwangere oder Eltern, die sich in der Schwangerschaft oder nach der Geburt unsicher, überfordert oder gestresst fühlen, bekommen bei Bedarf und auf Wunsch eine Familienhebamme. Die Begleitung ist kostenlos und braucht keinen Antrag, zum Beispiel über eine Anlaufstelle für Frühe Hilfen. Ein Bescheid oder eine Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht.
Eine schwierige Lage ist dabei weit gefasst. Dazu zählen zum Beispiel, dass Sie alleinerziehend oder sehr jung sind, finanzielle oder gesundheitliche Probleme haben oder sich in Ihrer Partnerschaft nicht gut fühlen. Das Angebot richtet sich an alle werdenden Eltern und Familien mit Kindern von null bis drei Jahren, mit einem Schwerpunkt auf seelisch belastenden Situationen. Niemand muss es annehmen.
Geht es um Vorsorge, Geburtsvorbereitung, Wochenbett, Stillen oder Rückbildung?
Das ist normale Hebammenhilfe. Sie suchen eine freiberufliche Hebamme, und die Krankenkasse zahlt dafür. Eine Familienhebamme brauchen Sie dafür nicht.
Brauchen Sie darüber hinaus längerfristig Unterstützung im Alltag mit dem Baby, etwa bei Überforderung, Geldsorgen, Krankheit oder als sehr junge Mutter?
Ist Ihr Baby jünger als ein Jahr oder sind Sie noch schwanger?
Eine Familienhebamme passt gut. Der Zugang läuft über die Anlaufstelle Frühe Hilfen Ihrer Kommune, das Jugendamt oder Ihre Hebamme. Kostenlos, freiwillig, ohne Antrag.
Bis zum dritten Geburtstag übernehmen Familien-Gesundheitsfachkräfte dieselbe Begleitung. Auch dorthin vermittelt die Anlaufstelle Frühe Hilfen.
Für einzelne Fragen reichen oft schon Angebote, die die Frühen Hilfen sonst vermitteln, etwa Erziehungsberatung oder Hilfe bei Geldsorgen. Auch dafür ist die Anlaufstelle Frühe Hilfen die richtige Adresse.
Was eine Familienhebamme von Ihrer Wochenbetthebamme unterscheidet
Beide Rollen sehen von außen ähnlich aus, weil beide zu Ihnen nach Hause kommen. Finanziell und rechtlich haben sie nichts miteinander zu tun. Die Wochenbetthebamme erbringt eine Leistung Ihrer Krankenkasse, die Familienhebamme eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe.
| Merkmal | Wochenbetthebamme | Familienhebamme |
|---|---|---|
| Wer zahlt | Ihre gesetzliche Krankenkasse | Bundesstiftung Frühe Hilfen, Länder und Kommunen |
| Zugang | Sie beauftragen die Hebamme selbst, ohne Antrag | über die Anlaufstelle Frühe Hilfen, das Jugendamt oder Ihre Hebamme, ohne Antrag |
| Dauer | bis zum Ende der 12. Woche, danach nur mit Rezept | ab der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag |
| Umfang | bis zu 20 Besuche bis Tag 10, 16 Besuchstage bis Woche 12 | regelmäßige Besuche, keine feste bundesweite Zahl |
| Inhalt | Rückbildung, Wochenfluss, Naht, Gewicht des Babys, Stillen | Alltag mit Baby, Bindung, Entwicklung, Weg zu weiterer Hilfe |
| Anspruch | gesetzlicher Anspruch | Angebot der Jugendhilfe, kein einklagbarer Einzelanspruch |
Beides schließt sich nicht aus. Eine Familienhebamme kann Sie grundsätzlich auch als Ihre Wochenbetthebamme betreuen, wenn sie freiberuflich arbeitet, das geht aber nicht überall. In manchen Kommunen übernehmen zwei verschiedene Personen die beiden Aufgaben. Fragen Sie das beim ersten Kontakt, sonst erzählen Sie Ihre Geschichte zweimal.
Wie lange die Begleitung dauert
Von der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres Ihres Babys. Damit reicht die Begleitung deutlich weiter als die zwölf Wochen der normalen Wochenbettbetreuung, ist aber keine Dauerleistung. Brauchen Sie danach noch Unterstützung, vermittelt die Familienhebamme weitere Hilfen, das gehört ausdrücklich zu ihrer Aufgabe.
Für die Zeit nach dem ersten Geburtstag gibt es Familien-Gesundheitsfachkräfte, die zweite Berufsgruppe der Frühen Hilfen. Sie übernehmen dieselben Aufgaben für Familien mit Kindern von null bis drei Jahren, mit einem etwas anderen fachlichen Schwerpunkt.
Wie oft jemand kommt, legt keine feste Regel fest. Üblich sind regelmäßige Besuche bei Ihnen zu Hause, dazu ein erstes Gespräch, laufende Beratung mit Rückmeldungen und ein Abschlussgespräch. Den Takt vereinbaren Sie mit der Fachkraft und der Anlaufstelle. Das ist der Preis der Flexibilität: Es gibt keine Zahl, auf die Sie sich berufen können, aber auch keine Obergrenze.
Wer die Kosten trägt und warum nicht die Krankenkasse
Die Krankenkasse zahlt die Familienhebamme nicht, weil die Leistung nicht zu ihren Aufgaben gehört. Grundlage ist ein Gesetz zum Kinderschutz, das einen Fonds mit jährlich 51 Millionen Euro für die Netzwerke Frühe Hilfen vorsieht. Umgesetzt wird das über die Bundesstiftung Frühe Hilfen, die Länder unterstützen die Kommunen, und die Kommunen bauen die Netzwerke vor Ort auf.
Für Sie heißt das: Die Begleitung ist kostenlos, es gibt keine Zuzahlung, keine Eigenbeteiligung und keine Rechnung. Es heißt aber auch, dass das Angebot vor Ort unterschiedlich aussieht, weil Inhalt und Umfang den Ländern und Kommunen überlassen bleiben. Was Ihre Kommune anbietet, erfahren Sie deshalb nur bei Ihrer eigenen Kommune.
Welche Ausbildung hinter dem Titel steht
Eine Familienhebamme ist eine ausgebildete Hebamme mit einer Zusatzausbildung für die Arbeit in den Frühen Hilfen. Der Titel Hebamme selbst ist geschützt und braucht eine Erlaubnis. Für die Zusatzausbildung gibt es seit 2019 einen bundesweiten Standard für alle Kurse, die über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert werden.
Der Standard verlangt mindestens 270 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, davon 210 aus einem festen Themenplan und 60 frei gestaltbar durch das jeweilige Land. Mindestens 80 von 100 Einheiten müssen vor Ort stattfinden, Fehlzeiten sind begrenzt, und am Ende steht eine Prüfung.
Der Themenplan zeigt, worin sich die Familienhebamme von der Hebamme unterscheidet:
- Ihre Aufgabe, ihre Rolle und ihre Grenzen in den Frühen Hilfen.
- Wie man mit Familien an ihren eigenen Stärken arbeitet.
- Gespräche mit Familien führen, auch in schwierigen Lagen und mit Vätern.
- Eltern in ihren Fähigkeiten stärken.
- Entwicklung von Baby und Kleinkind, auch bei Verzögerungen.
- Die Bindung zwischen Eltern und Kind begleiten und fördern.
- Familien in ihrer ganzen Vielfalt verstehen, auch kultursensibel.
- Umgang mit Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls.
- Alltagsnahes Wissen zu Datenschutz und Dokumentation.
- Seelische Belastungen von Familien, etwa eine Depression nach der Geburt oder Suchterkrankungen.
Wer die Prüfung besteht, bekommt ein Zertifikat, das alle Bundesländer gegenseitig anerkennen. Wenn Sie wissen möchten, welche Ausbildung Ihre Fachkraft mitbringt, fragen Sie einfach nach diesem Zertifikat.
Was eine Familienhebamme tut und was nicht
Sie arbeitet in Ihrer Wohnung und an Ihrem Alltag. Sie leitet Sie an und berät Sie zur Pflege und Ernährung des Babys, zu seiner Entwicklung, zur Bindung zwischen Ihnen und dem Kind und zu weiteren Angeboten im Netzwerk. Dazu kommen ein erstes und ein Abschlussgespräch. Im Alltag helfen oft zwei einfache Dinge am meisten: Tipps zum veränderten Alltag mit Baby, und Begleitung zu Arztterminen und Behörden. Reicht das nicht, kann zusätzlich eine Haushaltshilfe der Krankenkasse einspringen.
Sie ist keine Kontrolle und keine Maßnahme des Jugendamts. Die Teilnahme ist freiwillig, Sie können sie jederzeit beenden. Vertrauliche Informationen gibt die Familienhebamme nur weiter, wenn Sie einverstanden sind und zugestimmt haben. Dass Fachkräfte im Netzwerk auch beim Kinderschutz mitarbeiten, ändert daran nichts, dafür gibt es klare Regeln in ihrer Ausbildung.
Wie das Angebot ankommt, wurde untersucht: 92 von 100 Eltern, die längerfristig begleitet wurden, fanden diese Unterstützung hilfreich oder sehr hilfreich, unabhängig davon, ob sie finanziell belastet waren oder nicht.
So finden Sie eine Familienhebamme in 5 Schritten
Es gibt keine bundesweite Vermittlungsstelle und keinen Antrag. Der Weg führt immer über Ihre Kommune. Fragen Sie nach der Anlaufstelle Frühe Hilfen, nicht nach einer Familienhebamme, der Name der Stelle wechselt von Stadt zu Stadt, der Begriff Frühe Hilfen nicht.
- Suchen Sie die Anlaufstelle Frühe Hilfen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises über die Online-Suche auf elternsein.info.
- Sprechen Sie alternativ Ihre Wochenbetthebamme, Ihre Frauenärztin, die Kinderarztpraxis oder die Geburtsklinik an. Alle kennen den Weg, manche Kliniken haben einen eigenen Lotsendienst.
- Das Jugendamt ist ebenfalls zuständig. Sagen Sie dort, dass es um Frühe Hilfen geht, nicht um eine Erziehungshilfe.
- Vereinbaren Sie ein Informations- und ein Erstgespräch. Klären Sie, wie oft die Fachkraft kommt, bis wann sie begleitet, und ob sie Sie zusätzlich als Wochenbetthebamme betreuen kann.
- Sichern Sie parallel Ihre Kassenleistungen: Wochenbettbetreuung, Stillberatung und Rückbildung laufen weiter über eine freiberufliche Hebamme und Ihre Krankenkasse, unabhängig von der Familienhebamme.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die Familienhebamme?
Nicht die Krankenkasse. Die Begleitung wird aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen, der Länder und der Kommunen bezahlt, über einen Fonds mit jährlich 51 Millionen Euro. Für Familien ist sie kostenlos, es gibt keine Zuzahlung und keine Rechnung.
Wie beantrage ich eine Familienhebamme?
Gar nicht, einen Antrag gibt es nicht. Sie bekommen die Begleitung zum Beispiel über eine Anlaufstelle Frühe Hilfen, die Sie über elternsein.info finden, oder über das Jugendamt, Ihre Hebamme, Ihre Frauenärztin oder die Geburtsklinik.
Wie lange begleitet mich eine Familienhebamme?
Von der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres Ihres Babys. Danach kann sie weitere Hilfen vermitteln. Für ältere Kinder bis zum dritten Geburtstag übernehmen Familien-Gesundheitsfachkräfte dieselbe längerfristige Begleitung.
Was unterscheidet eine Familienhebamme von meiner Wochenbetthebamme?
Wer zahlt und wie lange sie bleibt. Die Wochenbetthebamme ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse mit bis zu 20 Besuchen bis zum zehnten Tag und 16 Besuchstagen bis zur zwölften Woche. Die Familienhebamme gehört zu den Frühen Hilfen, begleitet bis zum ersten Geburtstag und kümmert sich um den Alltag statt um Rückbildung und Wochenfluss.
Ist Familienhebamme eine geschützte Berufsbezeichnung?
Der Titel Hebamme ist geschützt, die Zusatzbezeichnung Familienhebamme gesetzlich nicht. Für alle Ausbildungen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen gilt aber seit 2019 ein bundesweiter Standard. Er verlangt mindestens 270 Unterrichtseinheiten, davon 216 vor Ort, mit Prüfung und einem Zertifikat, das alle Länder anerkennen.
Schaltet die Familienhebamme das Jugendamt ein?
Nicht ohne Ihre Zustimmung. Vertrauliche Informationen gibt sie nur weiter, wenn Sie einverstanden sind. Die Teilnahme ist freiwillig und jederzeit beendbar. Der Umgang mit Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung ist ein eigenes Pflichtthema ihrer Ausbildung, mit klaren Regeln.
