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Ratgeber

Familienhebamme, wer sie bekommt und was sie kostet

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Jede Schwangere oder junge Familie kann eine Familienhebamme bekommen, wenn sie sich unsicher, überfordert oder belastet fühlt. Sie begleitet Sie von der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag Ihres Babys. Für Sie ist das kostenlos: Die Bundesstiftung Frühe Hilfen, die Länder und die Kommunen zahlen dafür, nicht Ihre Krankenkasse.

Jährliche Bundesmittel für Familienhebammen und ihre Netzwerke
51 Millionen Euro
§ 3 Absatz 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Stand 22. September 2026
Mindestumfang der Zusatzausbildung zur Familienhebamme
270 Unterrichtseinheiten, mindestens 216 davon vor Ort
Steuerungsgruppe Bundesstiftung Frühe Hilfen, Bundesweit vereinbarte Qualitätsstandards, Abschnitt 2.3, Stand 1. Januar 2019
Eltern, die die Begleitung 2022 hilfreich fanden
92 von 100
Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Faktenblatt 5 zu KiD 0-3 2022, Stand 31. Dezember 2022
Kinderwagen im Hausflur neben der Haustür
Ein Kinderwagen im Flur einer Familie, hier kommt die Familienhebamme zu Besuch. Bild: KI generiert.

Wer eine Familienhebamme bekommt

Sie selbst entscheiden. Schwangere oder Eltern, die sich in der Schwangerschaft oder nach der Geburt unsicher, überfordert oder gestresst fühlen, bekommen bei Bedarf und auf Wunsch eine Familienhebamme. Die Begleitung ist kostenlos und braucht keinen Antrag, zum Beispiel über eine Anlaufstelle für Frühe Hilfen. Ein Bescheid oder eine Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht.

Eine schwierige Lage ist dabei weit gefasst. Dazu zählen zum Beispiel, dass Sie alleinerziehend oder sehr jung sind, finanzielle oder gesundheitliche Probleme haben oder sich in Ihrer Partnerschaft nicht gut fühlen. Das Angebot richtet sich an alle werdenden Eltern und Familien mit Kindern von null bis drei Jahren, mit einem Schwerpunkt auf seelisch belastenden Situationen. Niemand muss es annehmen.

Welche Hebamme ist für Sie zuständig?

Geht es um Vorsorge, Geburtsvorbereitung, Wochenbett, Stillen oder Rückbildung?

Ja

Das ist normale Hebammenhilfe. Sie suchen eine freiberufliche Hebamme, und die Krankenkasse zahlt dafür. Eine Familienhebamme brauchen Sie dafür nicht.

Nein

Brauchen Sie darüber hinaus längerfristig Unterstützung im Alltag mit dem Baby, etwa bei Überforderung, Geldsorgen, Krankheit oder als sehr junge Mutter?

Ja

Ist Ihr Baby jünger als ein Jahr oder sind Sie noch schwanger?

Ja

Eine Familienhebamme passt gut. Der Zugang läuft über die Anlaufstelle Frühe Hilfen Ihrer Kommune, das Jugendamt oder Ihre Hebamme. Kostenlos, freiwillig, ohne Antrag.

Nein

Bis zum dritten Geburtstag übernehmen Familien-Gesundheitsfachkräfte dieselbe Begleitung. Auch dorthin vermittelt die Anlaufstelle Frühe Hilfen.

Nein

Für einzelne Fragen reichen oft schon Angebote, die die Frühen Hilfen sonst vermitteln, etwa Erziehungsberatung oder Hilfe bei Geldsorgen. Auch dafür ist die Anlaufstelle Frühe Hilfen die richtige Adresse.

Was eine Familienhebamme von Ihrer Wochenbetthebamme unterscheidet

Beide Rollen sehen von außen ähnlich aus, weil beide zu Ihnen nach Hause kommen. Finanziell und rechtlich haben sie nichts miteinander zu tun. Die Wochenbetthebamme erbringt eine Leistung Ihrer Krankenkasse, die Familienhebamme eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe.

Wochenbetthebamme und Familienhebamme im Vergleich.
MerkmalWochenbetthebammeFamilienhebamme
Wer zahltIhre gesetzliche KrankenkasseBundesstiftung Frühe Hilfen, Länder und Kommunen
ZugangSie beauftragen die Hebamme selbst, ohne Antragüber die Anlaufstelle Frühe Hilfen, das Jugendamt oder Ihre Hebamme, ohne Antrag
Dauerbis zum Ende der 12. Woche, danach nur mit Rezeptab der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag
Umfangbis zu 20 Besuche bis Tag 10, 16 Besuchstage bis Woche 12regelmäßige Besuche, keine feste bundesweite Zahl
InhaltRückbildung, Wochenfluss, Naht, Gewicht des Babys, StillenAlltag mit Baby, Bindung, Entwicklung, Weg zu weiterer Hilfe
Anspruchgesetzlicher AnspruchAngebot der Jugendhilfe, kein einklagbarer Einzelanspruch

Beides schließt sich nicht aus. Eine Familienhebamme kann Sie grundsätzlich auch als Ihre Wochenbetthebamme betreuen, wenn sie freiberuflich arbeitet, das geht aber nicht überall. In manchen Kommunen übernehmen zwei verschiedene Personen die beiden Aufgaben. Fragen Sie das beim ersten Kontakt, sonst erzählen Sie Ihre Geschichte zweimal.

Wie lange die Begleitung dauert

Von der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres Ihres Babys. Damit reicht die Begleitung deutlich weiter als die zwölf Wochen der normalen Wochenbettbetreuung, ist aber keine Dauerleistung. Brauchen Sie danach noch Unterstützung, vermittelt die Familienhebamme weitere Hilfen, das gehört ausdrücklich zu ihrer Aufgabe.

Für die Zeit nach dem ersten Geburtstag gibt es Familien-Gesundheitsfachkräfte, die zweite Berufsgruppe der Frühen Hilfen. Sie übernehmen dieselben Aufgaben für Familien mit Kindern von null bis drei Jahren, mit einem etwas anderen fachlichen Schwerpunkt.

Wie oft jemand kommt, legt keine feste Regel fest. Üblich sind regelmäßige Besuche bei Ihnen zu Hause, dazu ein erstes Gespräch, laufende Beratung mit Rückmeldungen und ein Abschlussgespräch. Den Takt vereinbaren Sie mit der Fachkraft und der Anlaufstelle. Das ist der Preis der Flexibilität: Es gibt keine Zahl, auf die Sie sich berufen können, aber auch keine Obergrenze.

Wer die Kosten trägt und warum nicht die Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt die Familienhebamme nicht, weil die Leistung nicht zu ihren Aufgaben gehört. Grundlage ist ein Gesetz zum Kinderschutz, das einen Fonds mit jährlich 51 Millionen Euro für die Netzwerke Frühe Hilfen vorsieht. Umgesetzt wird das über die Bundesstiftung Frühe Hilfen, die Länder unterstützen die Kommunen, und die Kommunen bauen die Netzwerke vor Ort auf.

Für Sie heißt das: Die Begleitung ist kostenlos, es gibt keine Zuzahlung, keine Eigenbeteiligung und keine Rechnung. Es heißt aber auch, dass das Angebot vor Ort unterschiedlich aussieht, weil Inhalt und Umfang den Ländern und Kommunen überlassen bleiben. Was Ihre Kommune anbietet, erfahren Sie deshalb nur bei Ihrer eigenen Kommune.

Welche Ausbildung hinter dem Titel steht

Eine Familienhebamme ist eine ausgebildete Hebamme mit einer Zusatzausbildung für die Arbeit in den Frühen Hilfen. Der Titel Hebamme selbst ist geschützt und braucht eine Erlaubnis. Für die Zusatzausbildung gibt es seit 2019 einen bundesweiten Standard für alle Kurse, die über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert werden.

Der Standard verlangt mindestens 270 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, davon 210 aus einem festen Themenplan und 60 frei gestaltbar durch das jeweilige Land. Mindestens 80 von 100 Einheiten müssen vor Ort stattfinden, Fehlzeiten sind begrenzt, und am Ende steht eine Prüfung.

Der Themenplan zeigt, worin sich die Familienhebamme von der Hebamme unterscheidet:

  • Ihre Aufgabe, ihre Rolle und ihre Grenzen in den Frühen Hilfen.
  • Wie man mit Familien an ihren eigenen Stärken arbeitet.
  • Gespräche mit Familien führen, auch in schwierigen Lagen und mit Vätern.
  • Eltern in ihren Fähigkeiten stärken.
  • Entwicklung von Baby und Kleinkind, auch bei Verzögerungen.
  • Die Bindung zwischen Eltern und Kind begleiten und fördern.
  • Familien in ihrer ganzen Vielfalt verstehen, auch kultursensibel.
  • Umgang mit Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls.
  • Alltagsnahes Wissen zu Datenschutz und Dokumentation.
  • Seelische Belastungen von Familien, etwa eine Depression nach der Geburt oder Suchterkrankungen.

Wer die Prüfung besteht, bekommt ein Zertifikat, das alle Bundesländer gegenseitig anerkennen. Wenn Sie wissen möchten, welche Ausbildung Ihre Fachkraft mitbringt, fragen Sie einfach nach diesem Zertifikat.

Was eine Familienhebamme tut und was nicht

Sie arbeitet in Ihrer Wohnung und an Ihrem Alltag. Sie leitet Sie an und berät Sie zur Pflege und Ernährung des Babys, zu seiner Entwicklung, zur Bindung zwischen Ihnen und dem Kind und zu weiteren Angeboten im Netzwerk. Dazu kommen ein erstes und ein Abschlussgespräch. Im Alltag helfen oft zwei einfache Dinge am meisten: Tipps zum veränderten Alltag mit Baby, und Begleitung zu Arztterminen und Behörden. Reicht das nicht, kann zusätzlich eine Haushaltshilfe der Krankenkasse einspringen.

Sie ist keine Kontrolle und keine Maßnahme des Jugendamts. Die Teilnahme ist freiwillig, Sie können sie jederzeit beenden. Vertrauliche Informationen gibt die Familienhebamme nur weiter, wenn Sie einverstanden sind und zugestimmt haben. Dass Fachkräfte im Netzwerk auch beim Kinderschutz mitarbeiten, ändert daran nichts, dafür gibt es klare Regeln in ihrer Ausbildung.

Wie das Angebot ankommt, wurde untersucht: 92 von 100 Eltern, die längerfristig begleitet wurden, fanden diese Unterstützung hilfreich oder sehr hilfreich, unabhängig davon, ob sie finanziell belastet waren oder nicht.

So finden Sie eine Familienhebamme in 5 Schritten

Es gibt keine bundesweite Vermittlungsstelle und keinen Antrag. Der Weg führt immer über Ihre Kommune. Fragen Sie nach der Anlaufstelle Frühe Hilfen, nicht nach einer Familienhebamme, der Name der Stelle wechselt von Stadt zu Stadt, der Begriff Frühe Hilfen nicht.

  1. Suchen Sie die Anlaufstelle Frühe Hilfen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises über die Online-Suche auf elternsein.info.
  2. Sprechen Sie alternativ Ihre Wochenbetthebamme, Ihre Frauenärztin, die Kinderarztpraxis oder die Geburtsklinik an. Alle kennen den Weg, manche Kliniken haben einen eigenen Lotsendienst.
  3. Das Jugendamt ist ebenfalls zuständig. Sagen Sie dort, dass es um Frühe Hilfen geht, nicht um eine Erziehungshilfe.
  4. Vereinbaren Sie ein Informations- und ein Erstgespräch. Klären Sie, wie oft die Fachkraft kommt, bis wann sie begleitet, und ob sie Sie zusätzlich als Wochenbetthebamme betreuen kann.
  5. Sichern Sie parallel Ihre Kassenleistungen: Wochenbettbetreuung, Stillberatung und Rückbildung laufen weiter über eine freiberufliche Hebamme und Ihre Krankenkasse, unabhängig von der Familienhebamme.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Familienhebamme?

Nicht die Krankenkasse. Die Begleitung wird aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen, der Länder und der Kommunen bezahlt, über einen Fonds mit jährlich 51 Millionen Euro. Für Familien ist sie kostenlos, es gibt keine Zuzahlung und keine Rechnung.

Wie beantrage ich eine Familienhebamme?

Gar nicht, einen Antrag gibt es nicht. Sie bekommen die Begleitung zum Beispiel über eine Anlaufstelle Frühe Hilfen, die Sie über elternsein.info finden, oder über das Jugendamt, Ihre Hebamme, Ihre Frauenärztin oder die Geburtsklinik.

Wie lange begleitet mich eine Familienhebamme?

Von der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres Ihres Babys. Danach kann sie weitere Hilfen vermitteln. Für ältere Kinder bis zum dritten Geburtstag übernehmen Familien-Gesundheitsfachkräfte dieselbe längerfristige Begleitung.

Was unterscheidet eine Familienhebamme von meiner Wochenbetthebamme?

Wer zahlt und wie lange sie bleibt. Die Wochenbetthebamme ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse mit bis zu 20 Besuchen bis zum zehnten Tag und 16 Besuchstagen bis zur zwölften Woche. Die Familienhebamme gehört zu den Frühen Hilfen, begleitet bis zum ersten Geburtstag und kümmert sich um den Alltag statt um Rückbildung und Wochenfluss.

Ist Familienhebamme eine geschützte Berufsbezeichnung?

Der Titel Hebamme ist geschützt, die Zusatzbezeichnung Familienhebamme gesetzlich nicht. Für alle Ausbildungen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen gilt aber seit 2019 ein bundesweiter Standard. Er verlangt mindestens 270 Unterrichtseinheiten, davon 216 vor Ort, mit Prüfung und einem Zertifikat, das alle Länder anerkennen.

Schaltet die Familienhebamme das Jugendamt ein?

Nicht ohne Ihre Zustimmung. Vertrauliche Informationen gibt sie nur weiter, wenn Sie einverstanden sind. Die Teilnahme ist freiwillig und jederzeit beendbar. Der Umgang mit Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung ist ein eigenes Pflichtthema ihrer Ausbildung, mit klaren Regeln.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 16 SGB VIII, Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Bundesweit vereinbarte Qualitätsstandards zur Qualifizierung von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen, Beschluss vom 6. Dezember 2018, Steuerungsgruppe Bundesstiftung Frühe Hilfen, Nationales Zentrum Frühe Hilfen,
  5. Leistungsprofil Gesundheitsorientierte Familienbegleitung in den Frühen Hilfen (GFB), beschlossen am 10. Mai 2016, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH),
  6. Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH),
  7. Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen, Hintergrund und Forschung, mit Ergebnissen der Kommunalbefragungen und der Studie KiD 0-3 2022, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH),
  8. Bundesstiftung Frühe Hilfen, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH),
  9. Was machen Familienhebammen?, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), elternsein.info,
  10. Faktenblatt 5 zu KiD 0-3 2022: Elterliche Bewertung von Angeboten rund um die Geburt, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH),
  11. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, gültig ab 1. April 2026, Anlage 1.1 Gebührenpositionen 301XX und 303XX, GKV-Spitzenverband,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

So melden Sie einen Fehler

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und ziehen den neuen Stand auf der betroffenen Seite nach.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.