Wie lange die Kasse Stillberatung durch die Hebamme zahlt
Stillberatung gehört zum Beruf der Hebamme. Sie darf und soll Sie während der ganzen Stillzeit beraten und betreuen. Wie das mit der Krankenkasse abgerechnet wird, regelt eine Vereinbarung zwischen Kassen und Hebammenverbänden, die seit dem 1. April 2026 gilt. Sie teilt die Stillberatung in drei Abschnitte mit unterschiedlicher Abrechnung.
In der Schwangerschaft gibt es bei besonderem Anlass einen einzelnen Termin von 45 Minuten. In den ersten zwölf Wochen nach der Geburt ist Stillhilfe automatisch in jedem Hebammenbesuch im Wochenbett enthalten. Ab der 13. Woche kommen bis zu 8 eigene Besuchstage von je 45 Minuten dazu.
| Zeitabschnitt | Leistung | Anzahl | Dauer je Termin | Bedingung |
|---|---|---|---|---|
| Schwangerschaft | Einzelne Stillvorbereitung | 1 Termin | 45 Minuten | nur bei besonderem Anlass, etwa nach schwierigen Stillerfahrungen, Unsicherheit oder nach einer Brust-Operation |
| Geburt bis 10. Tag | Teil der normalen Hebammenbesuche | bis zu 20 Besuche, höchstens 2 am Tag | 90 Minuten, in den ersten 3 Tagen 120 | keine eigene Abrechnung für das Stillen |
| 11. Tag bis Ende der 12. Woche | Teil der normalen Hebammenbesuche | bis zu 16 Besuchstage | 60 Minuten | keine eigene Abrechnung für das Stillen |
| Ab der 13. Woche | Eigene Stillhilfe bei Problemen | 8 Besuchstage, 1 am Tag | 45 Minuten, per Telefon 10 Minuten | bis Sie abstillen, bei Fütterproblemen bis zum 9. Monat |
| Darüber hinaus | Weitere Besuche | nur mit Rezept | nach Rezept | Rezept mit Grund, Umfang, Datum und Unterschrift, vor dem Besuch |
Bei welchen Stillproblemen die Hebamme hilft
Die acht Besuche ab der 13. Woche sind für bestimmte Anlässe gedacht. Es ist keine Liste von Krankheiten, sondern von Situationen, in denen die Hebamme beobachtet, zeigt und bei Bedarf weiterschickt:
- Körperliche Beschwerden wie Milchstau, eine mögliche Brustentzündung oder wunde Brustwarzen.
- Das Baby verweigert die Brust, oder das Trinkverhalten beunruhigt Sie.
- Eine auffällige Gewichtsentwicklung des Babys, zu viel oder zu wenig Milch.
- Schwierigkeiten beim Start mit Beikost.
- Anleitung zum Abpumpen, wenn Sie das Baby nicht anlegen können, etwa wegen Medikamenten, einer Operation oder der Rückkehr in den Job.
- Fütterprobleme durch eine Krankheit oder Fehlbildung des Babys, dazu Stillen neben dem Beruf.
Wo die Hebamme aufhört, ist ebenso klar. Sie erkennt, wenn ein Befund über ihre Möglichkeiten hinausgeht, und schickt Sie dann zur Ärztin weiter. Eine Brustentzündung mit Fieber, ein Baby, das deutlich zu wenig zunimmt, oder Schmerzen, die trotz richtigem Anlegen bleiben, gehören zur Frauenärztin oder zum Kinderarzt. Die Hebamme bereitet diesen Schritt vor, sie ersetzt ihn nicht.
Wie lange Fachleute empfehlen zu stillen
Seit 2025 gibt es erstmals eine ausführliche ärztliche Empfehlung zur Stilldauer in Deutschland, eine sogenannte S3-Leitlinie, die höchste Qualitätsstufe einer solchen Empfehlung. Kinderärztinnen, Frauenärzte und Hebammenwissenschaft haben sie gemeinsam erarbeitet, mit dem Hebammenverband und weiteren Fachleuten. Sie beruht auf einer Auswertung vieler Studien.
Zwei Empfehlungen stehen darin. Reifgeborene Babys sollten bis zum Ende des sechsten Lebensmonats voll oder überwiegend gestillt werden. Insgesamt sollten Babys mindestens 12 Monate gestillt werden. Der Hebammenverband ordnete das im Februar 2026 als Rückkehr zum Standard der Weltgesundheitsorganisation ein, nachdem Deutschland gut 15 Jahre lang nur vier bis sechs Monate empfohlen hatte.
Wie weit die Praxis davon entfernt ist, zeigt eine bundesweite Studie aus den Jahren 2014 bis 2017. Danach wurden 87 von 100 Babys jemals gestillt, 68 von 100 direkt nach der Geburt voll. Bis zum Ende des zweiten Monats waren es noch 57 von 100, bis zum vierten Monat 40 von 100 und bis zum sechsten Monat nur noch 13 von 100. Etwa jedes fünfte Baby wurde bis zum zwölften Monat gestillt.
Welche Beraterin mit der Kasse abrechnen darf
Drei Gruppen beraten zum Stillen, aber nur eine rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Hebamme darf das, wenn sie der Vereinbarung zwischen Kassen und Hebammenverbänden beigetreten ist. Eine Still- und Laktationsberaterin trägt den Titel IBCLC, eine internationale Prüfung für Stillberatung, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. IBCLC können Hebammen, Kinderkrankenpflegerinnen oder Ärztinnen sein.
Für die Kosten zählt nicht der Titel, sondern ob die Person mit der Kasse abrechnen darf. Eine IBCLC, die zugleich Hebamme und der Vereinbarung beigetreten ist, rechnet die acht Besuche wie jede andere Hebamme ab. Eine IBCLC ohne diese Zulassung stellt Ihnen eine private Rechnung, die manche Kassen freiwillig erstatten. Ehrenamtliche Stillgruppen beraten kostenlos, ersetzen aber keine Hebammenhilfe und keine ärztliche Abklärung.
Ist die beratende Person eine Hebamme, die mit der Kasse abrechnen darf?
Ist Ihr Baby jünger als 13 Wochen?
Ja, automatisch als Teil Ihrer normalen Hebammenbesuche.
Sind die 8 Besuche ab der 13. Woche noch nicht aufgebraucht, und stillen Sie noch beziehungsweise ist das Baby jünger als 9 Monate?
Ja, bis zu 8 Besuche von je 45 Minuten, auch per Video oder Telefon.
Nur mit Rezept einer Ärztin. Ohne Rezept ist der Termin eine private Leistung.
Nein. Eine Beraterin ohne diese Zulassung rechnet nicht mit der Kasse ab. Fragen Sie Ihre Kasse nach einer freiwilligen Erstattung, und lassen Sie sich vorher einen Preis schriftlich geben.
So bekommen Sie Stillberatung in 5 Schritten
Die Reihenfolge folgt den Abschnitten der Kassenregel. Wer früh anfängt, nutzt die richtige Leistung zur richtigen Zeit und behält die acht Besuche für die Zeit, in der die normale Betreuung endet.
- Sprechen Sie das Stillen beim ersten Gespräch mit der Hebamme an. Hatten Sie schwierige Stillerfahrungen, eine Brust-Operation oder Unsicherheiten, fragen Sie nach dem einzelnen Beratungstermin in der Schwangerschaft.
- Nutzen Sie in den ersten zehn Tagen die zwei möglichen Besuche am Tag. Anlegeprobleme klären sich am besten direkt bei einer Mahlzeit, deshalb helfen Hausbesuche zu Stillzeiten.
- Rufen Sie zwischen den Besuchen an. Der kurze Anruf ist Teil Ihrer Besuche und genau dafür gedacht, dass Sie nicht bis zum nächsten Termin warten müssen.
- Planen Sie ab der 13. Woche die acht Besuche bewusst ein, etwa vor der Rückkehr in den Job, beim Abpumpen oder beim Start mit Beikost.
- Lassen Sie sich bei weiterem Bedarf rechtzeitig ein Rezept geben, bevor die acht Besuche aufgebraucht sind.
Bei Zwillingen und Mehrlingen kommen bei jedem Termin bis zu 10 Minuten je weiterem Kind dazu. Kann die Mutter das Baby nicht selbst ernähren, hat das Baby bei Fütterproblemen ab der 13. Woche einen eigenen Anspruch, und die Hebamme betreut dann die Person, die es ernährt.
Was Stillberatung privat kostet
Eine bundesweite Preisliste für private Stillberatung gibt es nicht. Jede Beraterin ohne Kassenanbindung legt ihren Preis selbst fest. Zwei Regeln schützen Sie dabei. Eine private Leistung ist nur nach schriftlicher Absprache vor dem Termin erlaubt. Und jede Behandelnde muss Sie vorher über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn unklar ist, ob ein Dritter zahlt.
Als Anhaltspunkt dient, was die Kasse der Hebamme zahlt: rund 56 Euro für einen Stillbesuch von 45 Minuten, nachts und am Wochenende etwas mehr, dazu eine kleine Fahrtkostenpauschale. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte zahlen nach der Gebührenordnung ihres Bundeslandes und reichen die Rechnung ein. In Baden-Württemberg darf die Hebamme bis zum 1,8-Fachen des Kassensatzes berechnen, also bis zu 11 Euro statt gut 6 Euro je fünf Minuten.
Häufige Fragen
Wie lange zahlt die Krankenkasse Stillberatung durch die Hebamme?
Bis zum Ende der zwölften Woche ist Stillberatung automatisch Teil Ihrer normalen Hebammenbesuche. Ab der 13. Woche zahlt die Kasse zusätzlich acht Besuche von je 45 Minuten, bis Sie abstillen, bei Fütterproblemen des Babys bis zum Ende des neunten Monats. Danach braucht es ein Rezept der Ärztin.
Was ist eine IBCLC, und zahlt die Kasse ihre Beratung?
IBCLC ist ein internationaler Titel für Still- und Laktationsberatung, der alle fünf Jahre erneuert werden muss. Die Kasse zahlt die Beratung nur, wenn die IBCLC zugleich Hebamme ist und mit der Kasse abrechnen darf. Ohne diese Zulassung stellt die Beraterin eine private Rechnung, die manche Kassen freiwillig erstatten.
Wie lange soll ich laut der neuen Leitlinie stillen?
Reifgeborene Babys sollten laut der Leitlinie von 2025 bis zum Ende des sechsten Monats voll oder überwiegend gestillt werden, insgesamt mindestens zwölf Monate. Die Empfehlung richtet sich an Fachleute. Ob, wie lange und wie Sie stillen, entscheiden Sie selbst, und Ihre Hebamme berät auch zu Alternativen.
Bei welchen Stillproblemen hilft die Hebamme nach der zwölften Woche?
Dazu gehören unter anderem Milchstau, eine mögliche Brustentzündung, wunde Brustwarzen und ein Baby, das die Brust verweigert. Auch eine auffällige Gewichtsentwicklung, der Start mit Beikost und die Anleitung zum Abpumpen bei der Rückkehr in den Job zählen dazu. Ob eine Behandlung nötig ist, entscheidet die Ärztin.
Gibt es Stillberatung schon in der Schwangerschaft als Kassenleistung?
Ja, ein einzelner Termin von 45 Minuten, wenn ein persönlicher Anlass vorliegt, etwa eine schwierige frühere Stillerfahrung, Unsicherheit, eine Frage zur Brust oder eine frühere Operation. Allgemeine Informationen zum Stillen gehören dagegen in den Geburtsvorbereitungskurs.
Was kostet eine private Stillberatung?
Eine bundesweite Preisliste gibt es nicht, jede Beraterin legt ihren Preis selbst fest. Als Anhaltspunkt dient die Kassenzahlung an Hebammen von rund 56 Euro für 45 Minuten. Private Leistungen der Hebamme sind nur nach schriftlicher Absprache vor dem Termin erlaubt, und Sie müssen vorher über die Kosten informiert werden.
