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Stillberatung zahlt die Kasse bis zum Ende der Stillzeit

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

In den ersten zwölf Wochen ist Stillberatung Teil der normalen Hebammenbesuche, danach zahlt die Kasse eigens dafür acht weitere Termine. Bis zur zwölften Woche übernimmt Ihre Hebamme die Stillhilfe automatisch mit. Ab der 13. Woche kommen bis zu acht Besuche von je 45 Minuten dazu, bis Sie abstillen. Fachleute empfehlen, mindestens sechs Monate voll und insgesamt ein Jahr zu stillen.

Eigene Stillbesuche ab der 13. Woche
bis zu 8, je 45 Minuten, bis zum Abstillen
GKV-Spitzenverband, Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, Gebührenposition 306XX, Stand 1. April 2026
Empfohlene Dauer für volles Stillen
bis zum Ende des 6. Lebensmonats
S3-Leitlinie Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung, AWMF-Registernummer 027-072, Version 1.0, Stand 1. April 2025
Stillkissen und Mulltuch auf einem Sessel am Fenster
Ein Stillkissen und ein Mulltuch auf einem Sessel am Fenster. Bild: KI generiert.

Wie lange die Kasse Stillberatung durch die Hebamme zahlt

Stillberatung gehört zum Beruf der Hebamme. Sie darf und soll Sie während der ganzen Stillzeit beraten und betreuen. Wie das mit der Krankenkasse abgerechnet wird, regelt eine Vereinbarung zwischen Kassen und Hebammenverbänden, die seit dem 1. April 2026 gilt. Sie teilt die Stillberatung in drei Abschnitte mit unterschiedlicher Abrechnung.

In der Schwangerschaft gibt es bei besonderem Anlass einen einzelnen Termin von 45 Minuten. In den ersten zwölf Wochen nach der Geburt ist Stillhilfe automatisch in jedem Hebammenbesuch im Wochenbett enthalten. Ab der 13. Woche kommen bis zu 8 eigene Besuchstage von je 45 Minuten dazu.

Stillberatung als Kassenleistung nach Zeitabschnitt. Die Werte gelten ab dem 1. April 2026.
ZeitabschnittLeistungAnzahlDauer je TerminBedingung
SchwangerschaftEinzelne Stillvorbereitung1 Termin45 Minutennur bei besonderem Anlass, etwa nach schwierigen Stillerfahrungen, Unsicherheit oder nach einer Brust-Operation
Geburt bis 10. TagTeil der normalen Hebammenbesuchebis zu 20 Besuche, höchstens 2 am Tag90 Minuten, in den ersten 3 Tagen 120keine eigene Abrechnung für das Stillen
11. Tag bis Ende der 12. WocheTeil der normalen Hebammenbesuchebis zu 16 Besuchstage60 Minutenkeine eigene Abrechnung für das Stillen
Ab der 13. WocheEigene Stillhilfe bei Problemen8 Besuchstage, 1 am Tag45 Minuten, per Telefon 10 Minutenbis Sie abstillen, bei Fütterproblemen bis zum 9. Monat
Darüber hinausWeitere Besuchenur mit Rezeptnach RezeptRezept mit Grund, Umfang, Datum und Unterschrift, vor dem Besuch

Bei welchen Stillproblemen die Hebamme hilft

Die acht Besuche ab der 13. Woche sind für bestimmte Anlässe gedacht. Es ist keine Liste von Krankheiten, sondern von Situationen, in denen die Hebamme beobachtet, zeigt und bei Bedarf weiterschickt:

  • Körperliche Beschwerden wie Milchstau, eine mögliche Brustentzündung oder wunde Brustwarzen.
  • Das Baby verweigert die Brust, oder das Trinkverhalten beunruhigt Sie.
  • Eine auffällige Gewichtsentwicklung des Babys, zu viel oder zu wenig Milch.
  • Schwierigkeiten beim Start mit Beikost.
  • Anleitung zum Abpumpen, wenn Sie das Baby nicht anlegen können, etwa wegen Medikamenten, einer Operation oder der Rückkehr in den Job.
  • Fütterprobleme durch eine Krankheit oder Fehlbildung des Babys, dazu Stillen neben dem Beruf.

Wo die Hebamme aufhört, ist ebenso klar. Sie erkennt, wenn ein Befund über ihre Möglichkeiten hinausgeht, und schickt Sie dann zur Ärztin weiter. Eine Brustentzündung mit Fieber, ein Baby, das deutlich zu wenig zunimmt, oder Schmerzen, die trotz richtigem Anlegen bleiben, gehören zur Frauenärztin oder zum Kinderarzt. Die Hebamme bereitet diesen Schritt vor, sie ersetzt ihn nicht.

Wie lange Fachleute empfehlen zu stillen

Seit 2025 gibt es erstmals eine ausführliche ärztliche Empfehlung zur Stilldauer in Deutschland, eine sogenannte S3-Leitlinie, die höchste Qualitätsstufe einer solchen Empfehlung. Kinderärztinnen, Frauenärzte und Hebammenwissenschaft haben sie gemeinsam erarbeitet, mit dem Hebammenverband und weiteren Fachleuten. Sie beruht auf einer Auswertung vieler Studien.

Zwei Empfehlungen stehen darin. Reifgeborene Babys sollten bis zum Ende des sechsten Lebensmonats voll oder überwiegend gestillt werden. Insgesamt sollten Babys mindestens 12 Monate gestillt werden. Der Hebammenverband ordnete das im Februar 2026 als Rückkehr zum Standard der Weltgesundheitsorganisation ein, nachdem Deutschland gut 15 Jahre lang nur vier bis sechs Monate empfohlen hatte.

Wie weit die Praxis davon entfernt ist, zeigt eine bundesweite Studie aus den Jahren 2014 bis 2017. Danach wurden 87 von 100 Babys jemals gestillt, 68 von 100 direkt nach der Geburt voll. Bis zum Ende des zweiten Monats waren es noch 57 von 100, bis zum vierten Monat 40 von 100 und bis zum sechsten Monat nur noch 13 von 100. Etwa jedes fünfte Baby wurde bis zum zwölften Monat gestillt.

Welche Beraterin mit der Kasse abrechnen darf

Drei Gruppen beraten zum Stillen, aber nur eine rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Hebamme darf das, wenn sie der Vereinbarung zwischen Kassen und Hebammenverbänden beigetreten ist. Eine Still- und Laktationsberaterin trägt den Titel IBCLC, eine internationale Prüfung für Stillberatung, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. IBCLC können Hebammen, Kinderkrankenpflegerinnen oder Ärztinnen sein.

Für die Kosten zählt nicht der Titel, sondern ob die Person mit der Kasse abrechnen darf. Eine IBCLC, die zugleich Hebamme und der Vereinbarung beigetreten ist, rechnet die acht Besuche wie jede andere Hebamme ab. Eine IBCLC ohne diese Zulassung stellt Ihnen eine private Rechnung, die manche Kassen freiwillig erstatten. Ehrenamtliche Stillgruppen beraten kostenlos, ersetzen aber keine Hebammenhilfe und keine ärztliche Abklärung.

Zahlt die Kasse diese Stillberatung?

Ist die beratende Person eine Hebamme, die mit der Kasse abrechnen darf?

Ja

Ist Ihr Baby jünger als 13 Wochen?

Ja

Ja, automatisch als Teil Ihrer normalen Hebammenbesuche.

Nein

Sind die 8 Besuche ab der 13. Woche noch nicht aufgebraucht, und stillen Sie noch beziehungsweise ist das Baby jünger als 9 Monate?

Ja

Ja, bis zu 8 Besuche von je 45 Minuten, auch per Video oder Telefon.

Nein

Nur mit Rezept einer Ärztin. Ohne Rezept ist der Termin eine private Leistung.

Nein

Nein. Eine Beraterin ohne diese Zulassung rechnet nicht mit der Kasse ab. Fragen Sie Ihre Kasse nach einer freiwilligen Erstattung, und lassen Sie sich vorher einen Preis schriftlich geben.

So bekommen Sie Stillberatung in 5 Schritten

Die Reihenfolge folgt den Abschnitten der Kassenregel. Wer früh anfängt, nutzt die richtige Leistung zur richtigen Zeit und behält die acht Besuche für die Zeit, in der die normale Betreuung endet.

  1. Sprechen Sie das Stillen beim ersten Gespräch mit der Hebamme an. Hatten Sie schwierige Stillerfahrungen, eine Brust-Operation oder Unsicherheiten, fragen Sie nach dem einzelnen Beratungstermin in der Schwangerschaft.
  2. Nutzen Sie in den ersten zehn Tagen die zwei möglichen Besuche am Tag. Anlegeprobleme klären sich am besten direkt bei einer Mahlzeit, deshalb helfen Hausbesuche zu Stillzeiten.
  3. Rufen Sie zwischen den Besuchen an. Der kurze Anruf ist Teil Ihrer Besuche und genau dafür gedacht, dass Sie nicht bis zum nächsten Termin warten müssen.
  4. Planen Sie ab der 13. Woche die acht Besuche bewusst ein, etwa vor der Rückkehr in den Job, beim Abpumpen oder beim Start mit Beikost.
  5. Lassen Sie sich bei weiterem Bedarf rechtzeitig ein Rezept geben, bevor die acht Besuche aufgebraucht sind.

Bei Zwillingen und Mehrlingen kommen bei jedem Termin bis zu 10 Minuten je weiterem Kind dazu. Kann die Mutter das Baby nicht selbst ernähren, hat das Baby bei Fütterproblemen ab der 13. Woche einen eigenen Anspruch, und die Hebamme betreut dann die Person, die es ernährt.

Was Stillberatung privat kostet

Eine bundesweite Preisliste für private Stillberatung gibt es nicht. Jede Beraterin ohne Kassenanbindung legt ihren Preis selbst fest. Zwei Regeln schützen Sie dabei. Eine private Leistung ist nur nach schriftlicher Absprache vor dem Termin erlaubt. Und jede Behandelnde muss Sie vorher über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn unklar ist, ob ein Dritter zahlt.

Als Anhaltspunkt dient, was die Kasse der Hebamme zahlt: rund 56 Euro für einen Stillbesuch von 45 Minuten, nachts und am Wochenende etwas mehr, dazu eine kleine Fahrtkostenpauschale. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte zahlen nach der Gebührenordnung ihres Bundeslandes und reichen die Rechnung ein. In Baden-Württemberg darf die Hebamme bis zum 1,8-Fachen des Kassensatzes berechnen, also bis zu 11 Euro statt gut 6 Euro je fünf Minuten.

Häufige Fragen

Wie lange zahlt die Krankenkasse Stillberatung durch die Hebamme?

Bis zum Ende der zwölften Woche ist Stillberatung automatisch Teil Ihrer normalen Hebammenbesuche. Ab der 13. Woche zahlt die Kasse zusätzlich acht Besuche von je 45 Minuten, bis Sie abstillen, bei Fütterproblemen des Babys bis zum Ende des neunten Monats. Danach braucht es ein Rezept der Ärztin.

Was ist eine IBCLC, und zahlt die Kasse ihre Beratung?

IBCLC ist ein internationaler Titel für Still- und Laktationsberatung, der alle fünf Jahre erneuert werden muss. Die Kasse zahlt die Beratung nur, wenn die IBCLC zugleich Hebamme ist und mit der Kasse abrechnen darf. Ohne diese Zulassung stellt die Beraterin eine private Rechnung, die manche Kassen freiwillig erstatten.

Wie lange soll ich laut der neuen Leitlinie stillen?

Reifgeborene Babys sollten laut der Leitlinie von 2025 bis zum Ende des sechsten Monats voll oder überwiegend gestillt werden, insgesamt mindestens zwölf Monate. Die Empfehlung richtet sich an Fachleute. Ob, wie lange und wie Sie stillen, entscheiden Sie selbst, und Ihre Hebamme berät auch zu Alternativen.

Bei welchen Stillproblemen hilft die Hebamme nach der zwölften Woche?

Dazu gehören unter anderem Milchstau, eine mögliche Brustentzündung, wunde Brustwarzen und ein Baby, das die Brust verweigert. Auch eine auffällige Gewichtsentwicklung, der Start mit Beikost und die Anleitung zum Abpumpen bei der Rückkehr in den Job zählen dazu. Ob eine Behandlung nötig ist, entscheidet die Ärztin.

Gibt es Stillberatung schon in der Schwangerschaft als Kassenleistung?

Ja, ein einzelner Termin von 45 Minuten, wenn ein persönlicher Anlass vorliegt, etwa eine schwierige frühere Stillerfahrung, Unsicherheit, eine Frage zur Brust oder eine frühere Operation. Allgemeine Informationen zum Stillen gehören dagegen in den Geburtsvorbereitungskurs.

Was kostet eine private Stillberatung?

Eine bundesweite Preisliste gibt es nicht, jede Beraterin legt ihren Preis selbst fest. Als Anhaltspunkt dient die Kassenzahlung an Hebammen von rund 56 Euro für 45 Minuten. Private Leistungen der Hebamme sind nur nach schriftlicher Absprache vor dem Termin erlaubt, und Sie müssen vorher über die Kosten informiert werden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 und § 9 Hebammengesetz, Hebammenberuf und Studienziel, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 630c BGB, Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, gültig ab 1. April 2026, Anlage 1.1 Vergütung und Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung, GKV-Spitzenverband,
  5. Hebammenliste: Suche nach freiberuflichen Hebammen mit Fragen und Antworten, GKV-Spitzenverband,
  6. S3-Leitlinie Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung, AWMF-Registernummer 027-072, Version 1.0, Stand 1. April 2025, Langfassung, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft,
  7. Leitlinien-Details 027-072: Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung, gültig bis 31. März 2030, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF),
  8. Neue S3-Leitlinie zu Stilldauer und Beikost, Pressemitteilung vom 20. Februar 2026, Deutscher Hebammenverband e.V.,
  9. Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  10. Rezertifizierung als IBCLC, Berufsverband Deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e.V.,
  11. Der BDL: Berufsverband Deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e.V., Berufsverband Deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e.V.,
  12. Verordnung zur Änderung der Hebammengebührenordnung Baden-Württemberg vom 6. März 2024 mit Begründung, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.