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Ratgeber

Wie oft die Hebamme im Wochenbett kommt und wie lange

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Die Krankenkasse zahlt bis zu 20 Hebammenbesuche in den ersten zehn Tagen nach der Geburt, höchstens zwei am Tag. Danach kommen bis zu 16 weitere Besuche bis zum Ende der zwölften Woche dazu. Ein Hausbesuch dauert bis zu 90 Minuten, in den ersten drei Tagen bis zu 120 Minuten. Später zahlt die Kasse nur noch, wenn eine Ärztin es anordnet.

Hebammenbesuche in den ersten 10 Tagen
bis zu 20, höchstens 2 am Tag
GKV-Spitzenverband, Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, Gebührenposition 301XX, Stand 1. April 2026
Besuchstage bis zur 12. Woche
bis zu 16, je bis zu 60 Minuten
GKV-Spitzenverband, Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, Gebührenposition 303XX, Stand 1. April 2026
Zeit mit Hebammenhilfe ohne ärztliches Rezept
12 Wochen nach der Geburt
§ 24d SGB V, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Stand 20. September 2026
Nachttisch mit gestrickter Babydecke, Thermoskanne und Teetasse im Morgenlicht
Ein Nachttisch mit Babydecke und Tee, so sieht die ruhige Zeit nach der Geburt zu Hause aus. Bild: KI generiert.

Wie viele Hebammenbesuche die Kasse in den ersten zehn Tagen zahlt

Das Wochenbett ist die Zeit nach der Geburt. Gebärmutter, Beckenboden und Hormonhaushalt bilden sich zurück, und das Stillen beginnt. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe, und die Krankenkasse zahlt dafür. Wie viele Besuche das genau sind, legt eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Hebammenverbänden fest, die seit dem 1. April 2026 gilt. Sie teilt das Wochenbett in zwei Abschnitte mit je eigener Anzahl an Besuchen.

Am meisten Besuche gibt es direkt nach der Geburt: bis zu 20 in den ersten zehn Tagen, davon höchstens zwei am Tag. Danach sind es noch bis zu 16 Besuchstage bis zur zwölften Woche, mit je einem Besuch am Tag. Ein Hausbesuch dauert 60 bis 90 Minuten, in den ersten drei Tagen sogar bis zu 120 Minuten. Ein kurzer Anruf zählt schon mit 10 Minuten.

So viele Hebammenbesuche zahlt die Kasse je Abschnitt des Wochenbetts. Die Werte gelten ab dem 1. April 2026.
ZeitabschnittZeitraumBesuche insgesamtBesuche am TagDauer je Besuch
Frühes WochenbettGeburtstag bis 10. Lebenstag20 Besuche2, der zweite nur als Video90 Minuten, in den ersten 3 Tagen und am ersten Hausbesuch 120 Minuten
Spätes Wochenbett11. Lebenstag bis Ende der 12. Woche16 Besuchstage160 Minuten
Kurzer Anruffrühes und spätes Wochenbettzählt zur jeweiligen Anzahl dazu110 Minuten
Hilfe beim Stillen ab der 13. Wochebis zum Abstillen, bei Fütterproblemen bis zum 9. Monat8 Besuchstage145 Minuten
Zwillinge und Mehrlingein jedem Abschnittwie obenwie obenje weiterem Kind bis zu 10 Minuten mehr

Als ein Besuch zählt ein Hausbesuch, ein Termin in der Hebammenpraxis, ein Videogespräch oder ein kurzer Anruf. Alle vier zählen zur gleichen Anzahl an Besuchen, die Ihnen zusteht. In den ersten zehn Tagen dürfen zwei Hausbesuche am selben Tag stattfinden, zusammen aber nur 90 Minuten, in den ersten drei Tagen 120 Minuten. Ab dem elften Tag zählt jeder Tag mit Besuch nur noch einfach, ein zweiter Termin am selben Tag braucht einen besonderen Grund.

Was die Hebamme bei jedem Besuch bei Ihnen und beim Baby prüft

Ein Besuch der Hebamme ist keine Höflichkeitsvisite. Sie prüft bei jedem Termin einen festen Kreis von Dingen bei Ihnen und beim Baby, je nachdem, was gerade wichtig ist. Nicht jeder Punkt kommt bei jedem Besuch dran.

  • Bei Ihnen: Kreislauf und Allgemeinzustand, Rückbildung der Gebärmutter, der Wochenfluss, die Naht oder Geburtsverletzung, die Brust und der Milcheinschuss, dazu Tipps zu Hygiene, Beckenboden und zur Vorbeugung gegen eine Thrombose.
  • Beim Baby: Kreislauf, Gewicht, die Pflege des Nabels, der Stuhlgang, ein Blick auf eine mögliche Gelbsucht und Tipps zum Tragen, Schlafen und zur Unfallvorbeugung.
  • Zwei Untersuchungen, falls die Klinik sie noch nicht gemacht hat. Ein Sensor am Fuß prüft nach dem ersten Lebenstag auf angeborene Herzfehler, und zwischen dem zweiten und dritten Lebenstag folgt eine kleine Blutprobe für das erweiterte Neugeborenen-Screening.
  • Stillen: das Anlegen, verschiedene Haltungen, Hilfe bei wunden Brustwarzen oder Milchstau, und wie Sie Milch abpumpen.
  • Gespräche: die Geburt noch einmal besprechen, Informationen zu den nächsten Vorsorgeterminen und Impfungen, zur Verhütung, und ob es Ihnen selbst gut geht.

Am liebsten kommt die Hebamme zu Ihnen nach Hause. So sieht sie, wie Sie wohnen, schlafen und stillen, und das Baby muss für die Gewichtskontrolle nicht mitgenommen werden. Ein Videogespräch ersetzt in den ersten zehn Tagen höchstens den zweiten Termin an einem Tag. Braucht das Baby wegen einer auffälligen Gelbsucht eine Blutuntersuchung, rechnet die Hebamme dafür eine kleine Zusatzpauschale ab. Ob eine Behandlung nötig ist, entscheidet dann die Kinderärztin.

Wie die Besuche von der Geburt bis zur zwölften Woche verlaufen

Einen festen Plan für die Besuche gibt es nicht. Trotzdem ergeben die Zahl der Besuche und die Termine beim Kinderarzt ein typisches Muster. Nach einer ambulanten Geburt kommt die Hebamme meist schon am Entlassungstag. Bleiben Sie erst einige Tage in der Klinik, steigt die Hebamme später ein.

Die Betreuung in fünf Abschnitten
  1. Tag 1 bis 3: fast täglich, bis zu 120 Minuten

    Der erste Hausbesuch findet am Entlassungstag statt. Die Hebamme prüft Blutung, Gebärmutter, Naht und das erste Stillen. Beim Baby stehen die zwei Vorsorgeuntersuchungen an, falls die Klinik sie noch nicht gemacht hat.

  2. Tag 4 bis 10: fast täglich, bis zu 90 Minuten

    Im Mittelpunkt stehen das Gewicht des Babys, der Milcheinschuss, die Nabelpflege und ein Gespräch über die Geburt. In dieser Zeit findet auch die U2 beim Kinderarzt statt. Bis hierhin nutzen Sie meist die meisten der 20 Besuche.

  3. Tag 11 bis Woche 4: mehrmals, dann einmal pro Woche

    Themen sind der Stillrhythmus, die Gewichtszunahme, die Rückbildung und das Ziehen der Fäden nach einer Naht. Die U3 liegt in dieser Zeit. Ab jetzt zählen die 16 Besuchstage.

  4. Woche 5 bis 12: nach Bedarf, oft alle ein bis zwei Wochen

    Themen sind Stillen, Schlaf, Beckenboden, ein Rückbildungskurs und Verhütung. Mit dem Ende der zwölften Woche endet die Betreuung ohne ärztliches Rezept.

  5. Ab Woche 13: 8 Besuchstage bei Stillproblemen

    Die Hebamme hilft bei Milchstau, wenn das Baby die Brust verweigert, bei einer auffälligen Gewichtsentwicklung, beim Abpumpen für den Berufsstart und beim Übergang zur Beikost.

Parallel dazu läuft eine Frist für Ihren Job. Ihr Arbeitgeber darf Sie bis acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder einer Behinderung des Kindes zwölf Wochen. In dieser Zeit bekommen Sie als gesetzlich Versicherte bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld am Tag von der Kasse, und Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zu Ihrem bisherigen Nettolohn dazu. Sind Sie nicht gesetzlich versichert, zahlt Ihnen der Staat einmalig bis zu 210 Euro.

Was passiert, wenn Sie nach der zwölften Woche noch Hilfe brauchen

Nach der zwölften Woche zahlt die Kasse weitere Besuche nur noch, wenn eine Ärztin sie anordnet. Dasselbe gilt, wenn Sie die Besuche vorher schon aufgebraucht haben, etwa weil Sie in den ersten zehn Tagen bereits 20 Termine hatten. Die Anordnung stellt Ihre Frauenärztin, Ihre Hausärztin oder die Kinderärztin aus, je nachdem, ob es um Sie oder um das Baby geht.

Auf der Anordnung müssen Name und Anschrift der Ärztin stehen, Ihr Name oder der des Kindes, der medizinische Grund, die Zahl der zusätzlichen Besuche oder Minuten, Datum und Unterschrift. Wichtig: Die Anordnung muss vor dem Besuch ausgestellt sein. Eine Anordnung im Nachhinein für einen Besuch, der schon stattgefunden hat, zahlt die Kasse nicht.

Für Stillprobleme brauchen Sie dagegen kein Rezept. Ab der 13. Woche zahlt die Kasse dafür acht weitere Besuchstage von je 45 Minuten, bis Sie abstillen, bei Fütterproblemen des Babys bis zum Ende des neunten Monats. Erst danach braucht auch die Stillhilfe ein Rezept. Familien in einer schwierigen Lage können zusätzlich eine Familienhebamme bekommen, eine Hebamme mit Zusatzausbildung für genau solche Situationen. Der Weg dahin führt über das örtliche Netzwerk Frühe Hilfen oder das Jugendamt, nicht über die Krankenkasse.

Zahlt die Kasse Ihren nächsten Hebammenbesuch?

Ist das Baby jünger als 12 Wochen und sind die Besuche für diesen Abschnitt noch nicht aufgebraucht?

Ja

Ja. Die Hebamme rechnet direkt mit der Kasse ab. Sie unterschreiben nur kurz, dass sie da war.

Nein

Geht es um ein Stillproblem ab der 13. Woche?

Ja

Ja, bis zu 8 weitere Besuchstage, bis Sie abstillen oder bei Fütterproblemen bis zum 9. Monat des Babys.

Nein

Liegt eine Anordnung der Ärztin vor, ausgestellt vor dem Besuch, mit Grund, Umfang, Datum und Unterschrift?

Ja

Ja. Die Kasse zahlt die angeordneten Besuche oder Minuten.

Nein

Nein. Der Besuch ist dann eine private Leistung. Vereinbaren Sie den Preis vorher schriftlich mit der Hebamme.

Wohin Sie sich wenden, wenn es Ihnen nach der Geburt nicht gut geht

Viele Mütter erleben in den ersten Tagen Stimmungsschwankungen, Weinen ohne Grund und Ängste. Die Selbsthilfeorganisation Schatten und Licht gibt an, dass dieser sogenannte Baby-Blues 50 bis 80 von 100 Müttern betrifft und meist nach wenigen Tagen von allein vergeht. Halten Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen trotz Müdigkeit, Angst oder Gleichgültigkeit dem Baby gegenüber länger an, sprechen Fachleute von einer Depression nach der Geburt. Nach Angaben derselben Organisation betrifft das 10 bis 20 von 100 Müttern. Ob eine Depression vorliegt, kann nur eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin feststellen.

Ihre Hebamme ist die erste Ansprechperson, weil sie Sie in dieser Zeit ohnehin sieht. Erkennen, wenn es Ihnen schlecht geht, und Sie an die richtige Stelle weiterleiten, gehört ausdrücklich zu ihrer Aufgabe. Sprechen Sie es beim nächsten Besuch an oder rufen Sie an. Weitere Anlaufstellen, bei denen Sie sich direkt melden können:

  • Ihre Frauenärztin, Ihre Hausärztin oder die Kinderärztin des Babys. Sie klären, ob eine Behandlung nötig ist, und überweisen bei Bedarf weiter.
  • Schatten und Licht, eine Selbsthilfeorganisation für psychische Erkrankungen rund um die Geburt, Telefon 08293 965864, mit Gruppen und einer Liste von Fachleuten.
  • Das kostenlose Info-Telefon Depression der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, erreichbar unter 0800 3344533.
  • Die Frühen Hilfen Ihrer Stadt, erreichbar über das Jugendamt oder über elternsein.info. Sie vermitteln unter anderem Familienhebammen.
  • In einer akuten Krise mit Gedanken, sich selbst oder dem Baby etwas anzutun: der Notruf 112 oder der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117.

So sichern Sie rechtzeitig eine Hebamme für das Wochenbett

Freiberufliche Hebammen nehmen nur eine bestimmte Zahl an Frauen an, und sie planen die Wochenbettzeit nach dem errechneten Geburtstermin. Fragen Sie deshalb mehrere Hebammen gleichzeitig nach freien Plätzen und notieren Sie sich, wer sich noch nicht gemeldet hat.

  1. Suchen Sie eine Hebamme für das Wochenbett so früh wie möglich in der Schwangerschaft, über die Hebammenliste der gesetzlichen Krankenkassen, die Vermittlungsplattform Ammely oder die Hebammenzentrale Ihrer Region.
  2. Fragen Sie im ersten Gespräch, ab wann die Hebamme nach der Geburt kommt, ob sie Videobesuche anbietet und wer sie im Urlaub oder bei Krankheit vertritt.
  3. Melden Sie der Hebamme die Geburt noch am selben Tag, damit der erste Hausbesuch direkt am Entlassungstag stattfinden kann.
  4. Unterschreiben Sie nach jedem Besuch kurz, dass die Hebamme da war, mit Datum sowie Anfangs- und Endzeit. Eine Unterschrift im Voraus oder für mehrere Termine auf einmal ist nicht erlaubt.
  5. Behalten Sie die Zahl Ihrer Besuche im Blick. Zeichnet sich mehr Bedarf ab, etwa nach einem schwierigen Kaiserschnitt oder bei Stillproblemen, lassen Sie sich rechtzeitig vor der zwölften Woche ein Rezept ausstellen.

Häufige Fragen

Wie viele Hausbesuche der Hebamme zahlt die Krankenkasse nach der Geburt?

Die Krankenkasse zahlt in den ersten zehn Tagen bis zu 20 Besuche, höchstens zwei am Tag, und danach bis zu 16 weitere Besuchstage bis zum Ende der zwölften Woche. Ein Besuch kann ein Hausbesuch, ein Termin in der Praxis, ein Videogespräch oder ein kurzer Anruf sein.

Wie lange darf ein Wochenbettbesuch der Hebamme dauern?

Ein Hausbesuch darf in den ersten zehn Tagen bis zu 90 Minuten dauern, in den ersten drei Tagen bis zu 120 Minuten. Ab dem elften Tag sind es bis zu 60 Minuten je Besuch. Ein kurzer Anruf zählt schon mit 10 Minuten.

Kommt die Hebamme auch nach der zwölften Woche noch?

Nur mit einem Rezept der Ärztin. Ohne Rezept bleiben bei Stillproblemen des Babys acht weitere Besuchstage von je 45 Minuten, bis Sie abstillen oder bei Fütterproblemen bis zum neunten Monat. Das Rezept muss vor dem Besuch vorliegen und den Grund, den Umfang, das Datum und eine Unterschrift enthalten.

Wer bezahlt die Hebamme, wenn das Baby nicht bei der Mutter lebt?

Kann die Mutter das Baby nach der Geburt nicht versorgen, hat das Baby selbst Anspruch auf die Besuche, die es betreffen. Das gilt zum Beispiel bei einer Krankheit der Mutter oder wenn das Baby in Pflege kommt. Die Hebamme betreut dann die Person, die das Baby versorgt, und rechnet mit der Krankenkasse des Babys ab.

Wie lange dauert die Mutterschutzfrist nach der Geburt?

Acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder wenn eine Ärztin vor Ablauf der acht Wochen eine Behinderung des Kindes feststellt, verlängert sie sich auf zwölf Wochen. Kommt das Baby vor dem errechneten Termin, verlängert sich die Frist um die Tage, die vorher verloren gingen.

An wen wende ich mich bei anhaltender Niedergeschlagenheit nach der Geburt?

Sprechen Sie zuerst Ihre Hebamme an, denn das Erkennen solcher Situationen gehört zu ihrer Aufgabe. Ob eine Depression vorliegt, klären Ihre Frauenärztin, Ihre Hausärztin oder eine Psychotherapeutin. Weitere Anlaufstellen sind Schatten und Licht unter 08293 965864 und das kostenlose Info-Telefon Depression unter 0800 3344533.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 4 Hebammengesetz, Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 3 Mutterschutzgesetz, Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 24i SGB V, Mutterschaftsgeld, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 19 Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsgeld, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in der geänderten Fassung vom 16. März 2026, gültig ab 1. April 2026, GKV-Spitzenverband,
  7. Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum neuen Hebammenhilfevertrag, Stand 16. Juni 2026, GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands,
  8. Hebammenliste: Suche nach freiberuflichen Hebammen mit Fragen und Antworten, GKV-Spitzenverband,
  9. Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  10. Krankheitsbilder rund um die Geburt: Baby-Blues, peripartale Depression, Psychose, Schatten und Licht e.V.,
  11. Depression in der Schwangerschaft und nach der Geburt, mit Info-Telefon Depression, Stiftung Deutsche Depressionshilfe,
  12. Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen, Nationales Zentrum Frühe Hilfen,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.