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Ratgeber

Hebamme nach Fehlgeburt oder stiller Geburt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ja, Ihnen steht eine Hebamme zu, und die Krankenkasse zahlt sie, auch wenn Ihr Baby nicht gelebt hat. Nach einer stillen Geburt bekommen Sie die volle Zahl an Besuchen wie nach jeder Geburt. Nach einer Fehlgeburt bis zur zwölften Woche sind es bis zu 6 Besuche, bis zur 24. Woche bis zu 10, dazu 4 weitere danach.

Besuche nach Fehlgeburt ab Woche 12
bis zu 10 im frühen, 4 im späten Wochenbett
GKV-Spitzenverband, Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, Gebührenpositionen 301XX und 303XX, Stand 1. April 2026
Einzeltraining zur Rückbildung nach einer stillen Geburt
5 Stunden allein mit der Hebamme
GKV-Spitzenverband, Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, Gebührenposition 4040X, Stand 1. April 2026
Mutterschutz ab der 20. Woche
8 Wochen, Arbeit nur auf eigenen Wunsch
§ 3 Absatz 5 Mutterschutzgesetz, Stand 1. Juni 2025
Eine weiße Kerze und eine kleine Vase mit weißen Blumen auf einer Fensterbank
Eine Kerze und weiße Blumen am Fenster. Bild: KI generiert.

Steht Ihnen nach einer Fehlgeburt eine Hebamme zu?

Ja. Sie haben Anspruch auf eine Hebamme, auch wenn Ihr Baby bei der Geburt nicht gelebt hat, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten. Eine Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden, die seit dem 1. April 2026 gilt, nennt Fehlgeburt und stille Geburt ausdrücklich und legt eigene Besuchszahlen dafür fest.

Viele Frauen wissen das nicht, weil niemand von sich aus danach fragt. Sie brauchen keine Begründung und keinen Antrag. Rufen Sie eine freiberufliche Hebamme an und sagen Sie, was passiert ist, sie rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sind Sie privat versichert, klären Sie den Umfang der Erstattung am besten direkt mit Ihrer Versicherung.

Was den Unterschied zwischen Fehlgeburt und stiller Geburt ausmacht

Die Grenze ist eine Gewichts- und Wochengrenze, und sie entscheidet über Papiere, Mutterschutz und die Zahl der Besuche. Ein Kind gilt als tot geboren, wenn es keine Lebenszeichen zeigte und mindestens 500 Gramm wog oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht war. Darunter spricht man von einer Fehlgeburt. Stille Geburt ist das Wort, das viele Fachleute und Betroffene für eine Geburt verwenden, bei der das Baby schon gestorben ist.

Eine stille Geburt wird im Geburtenregister eingetragen: Ort und Zeit der Geburt, das Geschlecht und die Namen der Eltern, mit dem Hinweis, dass das Kind tot geboren wurde. Auf Ihren Wunsch werden auch die Vornamen des Babys eingetragen. Ihr Kind kann also mit seinem Namen im Register stehen, Sie müssen nur darum bitten.

Eine Fehlgeburt wird nicht eingetragen. Sie dürfen sie aber beim Standesamt anzeigen und bekommen auf Wunsch eine Bescheinigung darüber. Eine Ausnahme gilt bei Mehrlingen: Wird eines der Kinder als tot geboren eingetragen, gilt das auch für ein zusätzliches Kind, das für sich allein eine Fehlgeburt wäre. Ob Sie ein Kind bestatten müssen oder dürfen, regeln die Bundesländer unterschiedlich.

Wie viele Besuche die Kasse in welcher Situation zahlt

Die Zahl der Besuche richtet sich danach, wie weit die Schwangerschaft war. Je weiter fortgeschritten sie war, desto mehr Besuche stehen Ihnen zu, und nach einer stillen Geburt gilt dieselbe Zahl wie nach der Geburt eines lebenden Babys. Dazu kommt Hilfe während der Fehlgeburt selbst, wenn sie außerhalb der Klinik stattfindet.

Bei einer frühen Fehlgeburt bis zur zwölften Woche sind es bis zu 6 Besuche im frühen und 4 im späten Wochenbett. Bei einer Fehlgeburt bis zur 24. Woche steigt das auf bis zu 10 Besuche im frühen und ebenfalls 4 im späten Wochenbett. Nach einer stillen Geburt ab der 24. Woche gilt die volle Zahl von 20 und 16. Hilfe während der Fehlgeburt gibt es bis zur 12. Woche in 2 Besuchen von zusammen bis zu 270 Minuten, dazu kommt einmalig eine kleine Materialpauschale von rund 36 Euro.

Hebammenhilfe nach Fehlgeburt und stiller Geburt. Die Werte gelten ab dem 1. April 2026.
SituationHilfe während der FehlgeburtFrühes WochenbettSpätes Wochenbett
Fehlgeburt bis zur 12. Woche2 Besuche, zusammen bis zu 270 Minutenbis zu 6 Besuchebis zu 4 Besuche
Fehlgeburt von der 12. bis zur 24. Wochebis zu 4 Besuche ohne feste Höchstdauerbis zu 10 Besuchebis zu 4 Besuche
Stille Geburt ab der 24. Woche oder ab 500 Grammwie bei jeder Geburtbis zu 20 Besuche bis zum 10. Tagbis zu 16 Besuchstage bis zur 12. Woche
Geburt in der Klinik mit eigener HebammeHilfe bei Wehen und Geburt bis 2 Stunden danachbis zu 30 Minuten am Tagnicht vorgesehen
Materialkleine Pauschale, rund 36 Euro, einmaligwie im normalen Wochenbettkeine

Was die Hebamme nach einer stillen Geburt für Sie tut

Die Betreuung bei einer stillen Geburt ist ein eigener Punkt in der Vereinbarung zwischen Kassen und Hebammen. Das ist mehr als Trost, es sind Aufgaben, die sonst niemand übernimmt:

  • Körperliche Nachsorge wie nach jeder Geburt: Kreislauf, Rückbildung der Gebärmutter, Wochenfluss, die Naht, Hygiene und Vorbeugung gegen eine Thrombose.
  • Zuwendung sowie seelische Unterstützung für Sie, ausdrücklich als eigene Aufgabe genannt.
  • Die nötige Organisation, etwa rund um die Überführung des Babys, mit Dokumentation.
  • Information der zuständigen Stellen und, wenn nötig, das Hinzuziehen weiterer Fachleute.
  • Hilfe beim Abstillen oder beim Gewinnen von Milch, je nachdem, was Sie möchten.
  • Ein Gespräch über die Geburt, dazu das Erkennen, wenn es Ihnen schlecht geht, mit dem Hinweis auf Hilfe.

Praktisch heißt das: Die Hebamme kommt zu Ihnen nach Hause, wie nach jeder Geburt. Viele Eltern ziehen die Ruhe der eigenen Wohnung vor, eine Aufbahrung zu Hause ist meist 36 Stunden möglich, manchmal länger. Sie können nach der Geburt auch in der Klinik bleiben. Beides ist möglich, und beides schließt die Betreuung durch eine freiberufliche Hebamme nicht aus.

Wie das Abstillen nach dem Tod des Babys abläuft

Die Milch kommt trotzdem, meist ab dem dritten Tag richtig in Gang, auch nach einer stillen Geburt oder wenn das Baby kurz danach gestorben ist. Für viele Frauen ist das der Moment, an dem der Verlust körperlich spürbar wird. Genau dafür gibt es die Hilfe beim Abstillen im Angebot der Hebamme.

Zwei Wege sind möglich. Häufig wird ein Medikament angeboten, das die Milchbildung stoppt, es kann aber Nebenwirkungen haben und wirkt nicht immer sicher. Die Alternative ist das natürliche Abstillen mit kühlenden Umschlägen und einem stützenden BH. Wird die Milch nicht abgepumpt, endet die Bildung nach einigen Tagen von selbst. Welcher Weg zu Ihnen passt, entscheiden Sie mit Ärztin und Hebamme, ein Medikament verordnet nur die Arztpraxis.

Ein dritter Weg ist die Milchgewinnung für eine Frauenmilchbank. Ob das in Ihrer Nähe möglich ist, hängt davon ab, ob eine erreichbare Klinik eine solche Bank betreibt. Fragen Sie dazu Ihre Hebamme oder die nächste Geburtsklinik.

Welche Rückbildung nach einer stillen Geburt möglich ist

Einen Kurs mit anderen Müttern und ihren Babys möchten viele Frauen nach einer stillen Geburt nicht besuchen. Dafür gibt es Einzeltraining allein mit der Hebamme: 60 Einheiten zu fünf Minuten, also fünf Stunden, statt zehn Stunden in der Gruppe. Eine stille Geburt oder ein totes Baby ist einer von fünf Gründen, die dieses Einzeltraining möglich machen. Die Hebamme trägt den Grund in ihre Abrechnung ein, Sie müssen sich nicht rechtfertigen.

Dieselbe Frist gilt wie beim Gruppenkurs: Jede Einheit muss bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt stattfinden, sonst zahlt die Kasse sie nicht. Die Hebamme kann Einzeltermine auch vermitteln, wenn sie selbst keine anbietet. Mehr zum Ablauf und zu den Kosten des Gruppenkurses zur Rückbildung steht in einem eigenen Beitrag.

Auch für den Geburtsvorbereitungskurs gibt es diese Möglichkeit schon vorher. Wird nach ärztlicher Feststellung eine stille Geburt erwartet oder wird das Baby eine schwere Behinderung haben, gibt es Einzelunterricht von bis zu sieben Stunden statt eines Gruppenkurses.

Wie lange Ihr Mutterschutz nach diesem Verlust dauert

Seit dem 1. Juni 2025 gilt Mutterschutz auch nach einer Fehlgeburt, gestaffelt nach der Schwangerschaftswoche. Nach einer stillen Geburt gilt dagegen die normale Schutzfrist wie nach jeder Geburt.

Wie lange dauert Ihre Schutzfrist?

War es eine stille Geburt, also ab der 24. Woche oder ab 500 Gramm?

Ja

Acht Wochen nach der Geburt. Sie dürfen schon nach zwei Wochen wieder arbeiten, wenn Sie das ausdrücklich wollen und nichts medizinisch dagegen spricht.

Nein

Lag die Fehlgeburt ab der 20. Woche?

Ja

Acht Wochen ab dem Tag der Fehlgeburt. Sie dürfen arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären, und das jederzeit widerrufen.

Nein

Lag die Fehlgeburt ab der 17. Woche?

Ja

Sechs Wochen ab dem Tag der Fehlgeburt, ebenfalls freiwillig.

Nein

Lag die Fehlgeburt ab der 13. Woche?

Ja

Zwei Wochen ab dem Tag der Fehlgeburt.

Nein

Vor der 13. Woche gibt es keine feste Schutzfrist. Wer nicht arbeiten kann, braucht eine Krankschreibung. Die Hebammenhilfe bekommen Sie davon unabhängig.

Der Tag der Fehlgeburt selbst zählt zur Frist dazu, er wird nicht abgezogen. Eine Fehlgeburt in der 15. Woche ergibt deshalb 15 Kalendertage Schutzfrist, nicht 14. Wichtig: Das Beschäftigungsverbot gilt für jede Art von Arbeit, Sie dürfen aber arbeiten, wenn Sie sich dazu bereit erklären, und diese Erklärung jederzeit zurücknehmen.

So bekommen Sie Hilfe und Begleitung in 6 Schritten

Der Weg ist kürzer, als er sich anfühlt. Es braucht keinen Antrag und keine Überweisung, und bei anhaltender Belastung kann später auch eine Familienhebamme unterstützen.

  1. Rufen Sie eine freiberufliche Hebamme an und sagen Sie, was passiert ist und in welcher Woche. Suchen können Sie über die Hebammenliste der gesetzlichen Krankenkassen, die Vermittlungsplattform Ammely oder die Hebammenzentrale Ihrer Region. Fragen Sie auch Hebammen ohne Geburtsbegleitung.
  2. Lassen Sie sich in der Klinik oder Praxis aufschreiben, wie weit die Schwangerschaft war und ob es eine Fehlgeburt oder eine stille Geburt war. Davon hängt die Zahl Ihrer Besuche ab.
  3. Bitten Sie das Standesamt um die Eintragung der Vornamen, wenn es eine stille Geburt war und Sie das möchten. Bei einer Fehlgeburt können Sie die Geburt anzeigen und eine Bescheinigung bekommen.
  4. Sprechen Sie das Abstillen beim ersten Besuch an, nicht erst am dritten Tag. Für ein Medikament brauchen Sie die Arztpraxis, für das natürliche Abstillen zeigt Ihnen die Hebamme, was zu tun ist.
  5. Klären Sie den Mutterschutz mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich die Fehlgeburt oder stille Geburt ärztlich bescheinigen.
  6. Vereinbaren Sie Einzeltraining zur Rückbildung, wenn Sie keinen Gruppenkurs möchten, und beginnen Sie früh genug, jede Einheit muss bis zum Ende des neunten Monats stattfinden.

Daneben gibt es kostenlose Beratung, die auf Wunsch anonym bleibt. Jede Person hat das Recht, sich zu allen Fragen rund um eine Schwangerschaft beraten zu lassen, ausdrücklich auch danach. Für den Austausch mit anderen Betroffenen gibt es die Initiative Regenbogen für Eltern nach einer glücklosen Schwangerschaft und den Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister. Für Geschwisterkinder gibt es zusätzlich die Organisation Trauerland.

Häufige Fragen

Steht mir nach einer Fehlgeburt eine Hebamme zu, und zahlt die Kasse sie?

Ja. Sie haben Anspruch auf eine Hebamme, auch wenn Ihr Baby bei der Geburt nicht gelebt hat, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten. Sie brauchen keinen Antrag und keine Überweisung, die Hebamme rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab.

Wie viele Hebammenbesuche bekomme ich nach einer Fehlgeburt?

Das hängt von der Schwangerschaftswoche ab. Bis zur zwölften Woche zahlt die Kasse bis zu 6 Besuche im frühen Wochenbett, bis zur 24. Woche bis zu 10 Besuche. In beiden Fällen kommen bis zu 4 weitere Besuche danach dazu. Nach einer stillen Geburt gilt die volle Zahl von 20 und 16 Besuchen.

Wo liegt die Grenze zwischen Fehlgeburt und stiller Geburt?

Bei 500 Gramm Gewicht oder der 24. Schwangerschaftswoche. Zeigte das Baby keine Lebenszeichen und liegt es darüber, spricht man von einer stillen Geburt, darunter von einer Fehlgeburt. Eine stille Geburt wird im Geburtenregister eingetragen, eine Fehlgeburt nicht, kann aber auf Wunsch beim Standesamt angezeigt werden.

Kann mein Baby einen Namen im Geburtenregister bekommen?

Ja, auf Wunsch. Bei einer stillen Geburt werden zunächst Ort und Zeit der Geburt, das Geschlecht und Ihre Namen eingetragen. Auf Ihren Wunsch kommen die Vornamen des Babys dazu. Bei einer Fehlgeburt gibt es keine Eintragung, aber auf Wunsch eine Bescheinigung des Standesamts.

Muss ich nach einer stillen Geburt in einen Rückbildungskurs mit anderen Müttern?

Nein. Für diesen Fall gibt es Einzeltraining allein mit der Hebamme, fünf Stunden statt zehn in der Gruppe. Eine stille Geburt ist einer von fünf Gründen, die das möglich machen. Jede Einheit muss bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt stattfinden.

Wie lange habe ich nach einer Fehlgeburt Mutterschutz?

Gestaffelt nach der Woche: zwei Wochen ab der 13., sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem Tag der Fehlgeburt. Sie dürfen arbeiten, wenn Sie das ausdrücklich wollen, und das jederzeit zurücknehmen. Nach einer stillen Geburt gelten acht Wochen wie nach jeder Geburt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 31 Personenstandsverordnung, Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 21 Personenstandsgesetz, Eintragung in das Geburtenregister, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 3 Mutterschutzgesetz, Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Absätze 2, 4 und 5, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz, Beratung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, gültig ab 1. April 2026, § 5 Begriffsbestimmungen, Anlage 1.1 Gebührenpositionen 105XX, 106XX, 301XX, 302X5, 303XX, 4020X, 4040X, 60800 und Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung, GKV-Spitzenverband,
  7. Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum Hebammenhilfevertrag, Stand 16. Juni 2026, Fragen 26, 27, 42, 44 und 46, GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands,
  8. Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Fassung vom 10. Dezember 2025, Abschnitte 9.2.1.1 und 9.4.4, GKV-Spitzenverband und Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene,
  9. Wochenbett und Mutterschutz nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt, Stand 2. Juni 2025, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),
  10. Stille Geburt: Wenn die Geburt zugleich ein Abschied ist, Stand 6. März 2019, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),
  11. Initiative Regenbogen Glücklose Schwangerschaft e.V., Gruppen und Ansprechpartner, Initiative Regenbogen Glücklose Schwangerschaft e.V.,
  12. Hilfe für verwaiste Eltern und trauernde Geschwister, Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e.V.,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.