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Ratgeber

Schwangerenvorsorge bei der Hebamme, was sie übernimmt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Bei einem normalen Verlauf haben Sie alle vier Wochen einen Vorsorgetermin, in den letzten zwei Monaten alle zwei Wochen. Die Hebamme darf jeden dieser Termine übernehmen, nur die drei Ultraschall-Untersuchungen macht ausschließlich die Ärztin. Sie legt bei Bedarf den Mutterpass an, trägt jede Untersuchung ein und bekommt von der Kasse 6,19 Euro je fünf Minuten.

Abstand der Vorsorge bei normalem Verlauf
alle 4 Wochen, ab der 32. Woche alle 2 Wochen
Gemeinsamer Bundesausschuss, Mutterschafts-Richtlinie, § 2 Absatz 8, Stand 25. August 2026
Zuzahlung für die Vorsorge
0 Euro
GKV-Spitzenverband, Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, Stand 1. April 2026
Ultraschall-Untersuchungen bei der Ärztin
3 Untersuchungen, je eine pro Schwangerschaftsdrittel
Gemeinsamer Bundesausschuss, Mutterschafts-Richtlinie, § 2 Absatz 9, Stand 25. August 2026
Hörrohr auf einem weißen Leinentuch neben einem Glas Wasser
Ein Hörrohr, mit dem die Hebamme die Herztöne des Kindes abhört. Bild: KI generiert.

Welche Vorsorgeuntersuchungen die Hebamme übernehmen darf

Die Hebamme darf alle Vorsorgeuntersuchungen übernehmen, mit einer Ausnahme: Die drei Ultraschall-Untersuchungen macht nur eine Ärztin. Sie haben gleichzeitig Anspruch auf ärztliche Betreuung und auf Hilfe durch die Hebamme. Beide stehen gleichrangig nebeneinander, und Sie entscheiden, bei wem Sie welchen Termin wahrnehmen.

Im Studium lernt jede Hebamme, eine Schwangerschaft festzustellen und den normalen Verlauf mit den nötigen Untersuchungen zu begleiten. Sie lernt auch, Anzeichen zu erkennen, die eine ärztliche Behandlung nötig machen. Bei jedem Termin misst sie Blutdruck, prüft Urin und Gewicht und tastet den Stand der Gebärmutter. Mit den Händen stellt sie fest, wie Ihr Kind liegt. Ab 24+0 hört sie zusätzlich die Herztöne Ihres Kindes ab.

Die Wochenangaben in der Tabelle stehen auch in Ihrem Mutterpass. Sie zählen volle Wochen und Tage: 24+0 heißt 24 volle Wochen und 0 Tage.

Untersuchungen der Schwangerenvorsorge und wer sie übernimmt.
UntersuchungWannHebammeFrauenärztin
Erstuntersuchung mit Fragen zu Vorerkrankungen und früheren Schwangerschaftenmöglichst früh, sobald die Schwangerschaft feststehtja, legt den Mutterpass an, wenn noch keiner da istja, stellt den Mutterpass aus
Blutdruck, Gewicht, Urin, Stand der Gebärmutter, Lage des Kindesbei jedem Terminjaja
Herztöne des Kindesbei jedem Terminja, durch Abhören ab 24+0ja
Blutwert für den roten Blutfarbstoff (Hämoglobin)zu Beginn, dann meist ab dem 6. Monatja, Blutentnahme und Laborauftragja
Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörper-Test, Syphilis, Hepatitis B, Rötelnmöglichst früh, der Antikörper-Test erneut in Woche 23+0 bis 26+6ja, Blutentnahme und Laborauftragja
Chlamydien-Test aus einer Urinprobebei der Erstuntersuchungja, Probe und Laborauftragja
HIV-Test, freiwilligmöglichst frühBlutentnahme möglich, vorher berät eine Ärztin Sie dazuja
ZuckertestWoche 24+0 bis 27+6ja, der erste Testja, auch der zweite Test bei einem auffälligen Wert
Ultraschall-UntersuchungWoche 8+0 bis 11+6, 18+0 bis 21+6 und 28+0 bis 31+6neinja, nur die Ärztin
Herzton-Wehen-Aufzeichnungnur wenn es einen besonderen Grund gibtja, bei einem Grundja

Die Vorsorge findet alle 4 Wochen statt, ab der 32. Woche alle 2 Wochen

Bei einem normalen Verlauf ist im Allgemeinen alle vier Wochen eine Vorsorge vorgesehen, in den letzten zwei Monaten je zwei Untersuchungen. Praktisch heißt das: alle vier Wochen bis zur 32. Woche, danach alle 14 Tage. Braucht Ihre Schwangerschaft mehr Aufmerksamkeit, dürfen die Abstände kürzer sein.

Diese Termine können Sie zwischen Hebamme und Frauenärztin aufteilen. Steht eine Vorsorge schon im Mutterpass, weil eine andere Fachperson sie gemacht hat, darf die Hebamme dieselbe Vorsorge nicht noch einmal abrechnen. Deshalb funktioniert ein Wechselmodell. Die drei Ultraschall-Termine liegen fest bei der Ärztin. Die Vorsorgen dazwischen kann die Hebamme übernehmen, bei Ihnen zu Hause oder in ihrer Praxis. Wichtig ist nur, dass beide in denselben Mutterpass eintragen, damit keine Untersuchung fehlt und keine doppelt stattfindet.

Ein Vorsorgeplan im Wechsel mit der Frauenärztin
  1. Bis zur 12. Woche: Feststellung und Erstuntersuchung

    Hebamme oder Ärztin stellen die Schwangerschaft fest, fragen nach Vorerkrankungen, nehmen Blut und Urin ab und legen den Mutterpass an. Die erste Ultraschall-Untersuchung in Woche 8+0 bis 11+6 macht die Ärztin.

  2. 13. bis 17. Woche: Vorsorge alle vier Wochen

    Diese Termine kann die Hebamme übernehmen. Sie misst Blutdruck, Gewicht und Urin, tastet die Gebärmutter und trägt alles in den Mutterpass ein.

  3. Woche 18+0 bis 21+6: zweite Ultraschall-Untersuchung

    Dieser Termin liegt bei der Ärztin. Vorher entscheiden Sie nach ärztlicher Beratung, ob nur Größe und Wachstum gemessen werden oder auch die Organe genau geprüft werden.

  4. 23. bis 28. Woche: Antikörper-Test und Zuckertest

    Beides kann die Hebamme abnehmen. Bei einem auffälligen Zuckerwert übernimmt die Ärztin den zweiten Test.

  5. Woche 28+0 bis 31+6: dritte Ultraschall-Untersuchung

    Wieder bei der Ärztin. Ist Ihr Blut Rhesus-negativ, besprechen Sie hier auch eine vorbeugende Spritze, wenn Ihr Kind nicht nachweislich ebenfalls Rhesus-negativ ist.

  6. Ab der 32. Woche: Vorsorge alle zwei Wochen

    Hebamme und Ärztin wechseln sich weiter ab. Melden Sie sich außerdem in der Geburtsklinik an.

  7. Ab dem errechneten Termin: engere Kontrollen

    Läuft die Schwangerschaft über den errechneten Termin hinaus, braucht das mehr Aufmerksamkeit, und öfter wird eine Aufzeichnung der Herztöne geschrieben. Wer diese Kontrollen übernimmt, klären Hebamme und Ärztin vorher mit Ihnen.

Was im Mutterpass steht und wer ihn ausfüllt

Den Mutterpass stellt normalerweise die Ärztin aus, wenn Sie noch keinen haben. Die Hebamme darf das genauso. Zur Vorsorge gehört, den Mutterpass anzulegen, wenn noch keiner vorhanden ist, und jede Vorsorge dort einzutragen. Er ist eine kleine Gesundheitsakte, die bei der ersten Untersuchung in der Frauenarztpraxis oder bei der Hebamme entsteht.

Der Mutterpass hat ein festes Muster, damit Sie sich zurechtfinden.

  • Seiten 2 bis 4: Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörper-Tests, Röteln, Chlamydien, Hepatitis B und Angaben zu früheren Schwangerschaften.
  • Seiten 5 und 6: Ihre Vorgeschichte und besondere Befunde in dieser Schwangerschaft, jeweils mit Nummern.
  • Seiten 7 und 8: eine Tabelle mit Schwangerschaftswoche, Stand der Gebärmutter, Lage des Kindes, Herztönen, Kindsbewegungen, Wassereinlagerungen, Krampfadern, Gewicht, Blutdruck, Hämoglobin und Urin.
  • Seite 9: Besonderheiten, Krankenhausaufenthalte und Aufzeichnungen der Herztöne.
  • Seiten 10 bis 14: die Ergebnisse der Ultraschall-Untersuchungen und weiterführender Untersuchungen.
  • Seiten 15 und 16: Abschlussbericht zu Geburt und Kind sowie die Untersuchungen im Wochenbett.

Zwei Ergebnisse stehen bewusst nicht darin. Beim Test auf Syphilis und beim HIV-Test wird nur eingetragen, dass der Test gemacht wurde, nicht das Ergebnis. Das bleibt in der Akte der Praxis. So erfährt niemand, der den Pass in die Hand bekommt, ein Testergebnis, das Sie nicht teilen möchten.

Den Mutterpass gibt es auch elektronisch. Wechseln Sie innerhalb einer Schwangerschaft möglichst nicht zwischen Papier und der elektronischen Form, damit keine Daten verloren gehen. Die elektronische Form ist noch nicht in jeder Praxis nutzbar. Sie hilft nur, wenn Hebamme, Praxis und Klinik gemeinsam darauf zugreifen können.

Die Hebamme darf Ihnen außerdem ein Zeugnis über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen. Verlangt Ihr Arbeitgeber einen Nachweis der Schwangerschaft, reicht das Zeugnis einer Hebamme genauso wie ein ärztliches. Für die Vorsorgetermine muss Ihr Arbeitgeber Sie freistellen.

Wann die Vorsorge zur Frauenärztin gehört

Die Vorsorge gehört zur Ärztin, sobald die Schwangerschaft nicht mehr normal verläuft. Es ist Aufgabe der Hebamme, Anzeichen einer Abweichung zu erkennen und die ärztliche Behandlung einzuleiten. Bei einem erhöhten Risiko sollte sie immer eine Ärztin hinzuziehen.

Zu solchen Befunden zählen unter anderem Bluthochdruck in jeder Form, eine ausgeprägte Blutarmut, Diabetes und Blutungen aus der Gebärmutter. Dazu gehören auch eine drohende Frühgeburt, Mehrlinge, eine auffällige Lage des Kindes und eine Schwangerschaft, die deutlich über den Termin hinausgeht. Solche Befunde stehen in dem Teil des Mutterpasses, der besondere Befunde festhält.

Daraus folgt eine klare Regel für die Abrechnung. Bei einem solchen Befund darf die Hebamme eine Vorsorge nur übernehmen, wenn die Ärztin das ausdrücklich anordnet. Sie darf es auch, wenn Sie trotz ihrer Empfehlung keine ärztliche Betreuung möchten. Im zweiten Fall hält die Hebamme fest, dass sie Ihnen den Arztbesuch empfohlen hat.

Darf die Hebamme Ihre nächste Vorsorge übernehmen?

Ist eine der drei Ultraschall-Untersuchungen fällig?

Ja

Dieser Termin gehört zur Frauenärztin, weil nur sie eine Ultraschall-Untersuchung macht. Die übrige Vorsorge kann die Ärztin beim selben Termin miterledigen.

Nein

Steht im Mutterpass ein Befund mit erhöhtem Risiko, etwa Bluthochdruck, eine Blutung, Diabetes oder Mehrlinge?

Ja

Hat die Ärztin der Hebamme die Vorsorge schriftlich angeordnet?

Ja

Die Hebamme übernimmt die angeordneten Vorsorgen. Die Ärztin behält die Verantwortung für die Behandlung.

Nein

Die Vorsorge übernimmt die Ärztin. Die Hebamme bleibt für Beratung und Hilfe bei Beschwerden zwischen den Terminen zuständig.

Nein

Die Hebamme darf die Vorsorge übernehmen, sofern für diesen Zeitraum noch keine Vorsorge der Ärztin im Mutterpass steht.

Was die Vorsorge kostet und wer sie bezahlt

Sie zahlen für die Vorsorge nichts, weder bei der Hebamme noch bei der Ärztin. Die Hebamme darf Ihnen oder der Kasse keine Mehrkosten berechnen, auch nicht für Fahrtkosten oder Material. Die Kasse bezahlt Hebamme und Ärztin getrennt, denn beide Ansprüche gelten gleichzeitig.

Für einen vollen Termin von 30 Minuten mit Blutentnahme bekommt die Hebamme von der Kasse 43,27 Euro, bei einem Hausbesuch kommen die Fahrtkosten dazu. Anders ist es bei Laborwerten, die über die übliche Vorsorge hinausgehen, etwa Ferritin (der Eisenspeicher), Toxoplasmose, Zytomegalie oder Streptokokken. Solche Werte darf die Hebamme Ihnen privat in Rechnung stellen, aber nur, wenn Sie das vorher schriftlich vereinbart haben. Ist ein Wert auffällig, soll sie Sie an eine Facharztpraxis weiterleiten.

Warum eine Herzton-Aufzeichnung ohne Grund nicht zur Vorsorge gehört

Eine Aufzeichnung von Herztönen und Wehen gehört nur zur Vorsorge, wenn es einen Grund dafür gibt. Das Gerät dafür zeichnet die Herzfrequenz Ihres Kindes und Ihre Wehen gemeinsam auf. Ein Grund ist etwa eine drohende Frühgeburt in Woche 26 oder 27, auffällige Herztöne beim Abhören ab der 28. Woche oder der Verdacht auf vorzeitige Wehen. Auch bei Mehrlingen, einer Blutung oder einer Schwangerschaft weit über dem Termin wird sie wiederholt.

Fachgesellschaften sind sich einig, dass bei niedrigem Risiko vor der Geburt keine solche Aufzeichnung nötig ist. Es gibt keine Belege dafür, dass sie Krankheit oder Tod des Kindes verringert. Bei der Vorsorge hört die Hebamme die Herztöne deshalb meist mit einem kleinen Ultraschall-Hörgerät oder einem Hörrohr ab. Das macht nur die Herztöne hörbar und zeigt kein Bild, anders als eine Ultraschall-Untersuchung.

So organisieren Sie Ihre Vorsorge mit Hebamme und Ärztin in 5 Schritten

Die Aufteilung klappt am besten, wenn Sie sie zu Beginn festlegen. Die Vorsorge ist meist die erste Hebammenleistung, die Sie brauchen, deshalb lohnt sich eine frühe Anfrage.

  1. Fragen Sie früh in der Schwangerschaft eine Hebamme an und klären Sie, ob sie Vorsorgen übernimmt. Nicht jede Hebamme bietet jede Leistung an.
  2. Legen Sie mit Hebamme und Ärztin fest, wer welche Termine übernimmt. Die drei Ultraschall-Untersuchungen gehören zur Ärztin, die Termine dazwischen kann die Hebamme machen.
  3. Nehmen Sie den Mutterpass zu jedem Termin mit. Nur so sieht jede Seite, was die andere schon untersucht hat, und keine Vorsorge fehlt oder findet doppelt statt.
  4. Klären Sie, welche Blutwerte wer abnimmt, und fragen Sie vor jedem Zusatztest, ob er zur normalen Vorsorge gehört oder privat ist.
  5. Vereinbaren Sie, wen Sie zwischen den Terminen bei Beschwerden anrufen, und ab welchem Befund die Hebamme an die Ärztin übergibt.

Ein Wechselmodell ist keine Voraussetzung für eine gute Betreuung. Sie können die Vorsorge ganz bei der Ärztin lassen und die Hebamme erst für Kurs und Wochenbett nutzen. Sie können auch alles außer den Ultraschallterminen bei der Hebamme machen. Wichtig ist, dass eine Fachperson den Verlauf im Blick hat und jeder Befund im Mutterpass steht. Bei Beschwerden zwischen den Terminen dürfen Sie Ihre Hebamme jederzeit rufen. Wie das abläuft, steht bei Hebamme bei Schwangerschaftsbeschwerden.

Häufige Fragen

Kann die Hebamme die ganze Schwangerenvorsorge ohne Frauenärztin übernehmen?

Ja, bei einem normalen Verlauf darf die Hebamme alle Vorsorgeuntersuchungen übernehmen, mit Ausnahme der drei Ultraschall-Untersuchungen. Diese macht nur eine Ärztin. Tritt ein Befund mit erhöhtem Risiko auf, etwa Bluthochdruck oder eine Blutung, muss die Hebamme eine Ärztin hinzuziehen. Weitere Vorsorgen übernimmt sie dann nur auf ärztliche Anordnung.

Wie oft ist die Schwangerenvorsorge bei normalem Verlauf?

Die Schwangerenvorsorge findet im Allgemeinen alle vier Wochen statt. In den letzten zwei Monaten sind es zwei Untersuchungen im Monat, also etwa alle zwei Wochen ab der 32. Woche. Braucht Ihre Schwangerschaft mehr Aufmerksamkeit, können die Abstände kürzer sein. Hinzu kommen die drei Ultraschall-Untersuchungen bei der Ärztin.

Darf die Hebamme in der Schwangerschaft Blut abnehmen?

Ja, die Hebamme darf in der Schwangerschaft Blut abnehmen und das Labor beauftragen. Das gilt für Werte der normalen Vorsorge, etwa Blutgruppe, Antikörper-Test, Hämoglobin, Hepatitis B oder den Zuckertest. Zusätzliche Werte wie Ferritin oder Toxoplasmose muss sie Ihnen nach schriftlicher Vereinbarung privat berechnen.

Darf eine Hebamme den Mutterpass ausstellen?

Ja, eine Hebamme darf den Mutterpass anlegen, wenn Sie noch keinen haben. Jede Vorsorge, die die Hebamme macht, trägt sie in den Mutterpass ein. Nur die Ergebnisse des Syphilis- und des HIV-Tests werden nicht eingetragen, sondern nur, dass der Test gemacht wurde.

Zahlt die Krankenkasse eine Vorsorge doppelt, wenn Hebamme und Ärztin untersuchen?

Nein, die Krankenkasse zahlt eine Vorsorge nicht doppelt. Steht dieselbe Leistung schon von einer anderen Fachperson im Mutterpass, darf die Hebamme sie nicht noch einmal abrechnen. Hebamme und Ärztin sollten die Termine deshalb abwechseln, statt beide im selben Zeitraum zu untersuchen.

Stellt die Hebamme das Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin aus?

Ja, Sie können Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit dem Zeugnis einer Hebamme nachweisen, nicht nur mit einem ärztlichen. Das Zeugnis nennt den voraussichtlichen Geburtstag. Danach richtet sich auch, wann Ihre sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt beginnt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 9 Hebammengesetz, Studienziel, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 15 Mutterschutzgesetz, Mitteilungen und Nachweise, mit § 3 (Schutzfristen) und § 7 (Freistellung für Untersuchungen), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 16. Juli 2026, in Kraft seit 25. August 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, gültig ab 1. April 2026, mit Vergütungsvereinbarung und Leistungsbeschreibung, GKV-Spitzenverband,
  6. Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum neuen Hebammenhilfevertrag, Stand 16. Juni 2026, GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands,
  7. Hebammenberufsordnung des Landes Brandenburg, § 3 Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit, Land Brandenburg (BRAVORS),
  8. S3-Leitlinie Fetale Überwachung in der Schwangerschaft, AWMF-Registernummer 015-089, Version 1.2, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin,
  9. Der Mutterpass: Wichtiger Begleiter durch die Schwangerschaft, Stand 27. Juli 2026, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),
  10. Wenn das Baby auf sich warten lässt, Stand 6. November 2017, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),
  11. Vorsorgeuntersuchungen: Sicherheit für Mutter und Kind, Stand 19. Juli 2023, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.