Ab wann ist Ihr Kind über dem Termin?
Ihr Kind ist über dem Termin, sobald der Tag nach dem errechneten Geburtstermin beginnt, also ab 40+1 Wochen. Das reicht bis 41+6 Wochen. Ärztinnen nennen das Terminüberschreitung. Ab 42+0 Wochen sprechen sie von einer Übertragung. So legt es die ärztliche Leitlinie zur Geburtseinleitung fest, eine Empfehlung der Fachgesellschaften für Frauenheilkunde. Die Schreibweise 40+1 bedeutet 40 volle Wochen und einen Tag, gezählt ab dem ersten Tag der letzten Periode.
Eine Geburt zwischen 37+0 und 41+6 Wochen gilt als Geburt am Termin. Der errechnete Termin ist also kein Stichtag, sondern die Mitte eines Zeitraums von fünf Wochen. Rechnerisch liegt er 280 Tage nach dem ersten Tag der letzten Periode.
Wie verlässlich der Termin ist, hängt vom frühen Ultraschall ab. Dabei wird gemessen, wie lang Ihr Kind vom Kopf bis zum Po ist. Weicht das Alter nach der Periode um 7 Tage oder mehr davon ab, soll der Termin korrigiert werden. Im Mutterpass können beide Werte nebeneinander stehen, der errechnete und der korrigierte.
| Bezeichnung | Schwangerschaftswochen | Was die Leitlinie vorsieht | Was für Hausgeburt oder Geburtshaus gilt |
|---|---|---|---|
| Geburt am Termin | 37+0 bis 41+6 | gilt als Geburt am Termin | möglich, wenn kein anderer Ausschlussgrund vorliegt |
| Errechneter Termin | 40+0 | ab hier engere Kontrollen, zum Beispiel alle 3 bis 5 Tage | keine Einschränkung durch den Termin allein |
| Über dem Termin | 40+1 bis 41+6 | ab 41+0 kann eine Einleitung angeboten werden, ab 41+3 sollte sie empfohlen werden | ab 41+0, plus oder minus 2 Tage, ist eine Untersuchung bei einer Fachärztin vorgeschrieben |
| Übertragung | ab 42+0 | eine Einleitung soll dringend empfohlen werden | ausgeschlossen, die Geburt gehört in eine Klinik |
Ab 40+0 Wochen werden Sie häufiger kontrolliert
Ab dem errechneten Termin sollen die Kontrollen enger werden, damit Risiken früh auffallen. Die Leitlinie nennt als Beispiel Kontrollen alle 3 bis 5 Tage, meist mit einer Aufzeichnung von Herztönen und Wehen und mit Ultraschall. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit beschreibt Kontrollen alle 2 bis 3 Tage. Dabei werden die Herztöne Ihres Kindes aufgezeichnet und die Fruchtwassermenge wird beurteilt.
Die Leitlinie sagt auch, wo die Datenlage endet. Für diese Kontrollen zwischen 40+0 und 41+0 Wochen gibt es keine geplanten Studien, und manche Länder verzichten deshalb darauf. Zeigt sich etwas Auffälliges, etwa eine krankhafte Aufzeichnung der Herztöne, soll die Schwangerschaft beendet werden. Dann wird die Geburt eingeleitet oder das Kind per Kaiserschnitt geholt.
Auch die Vorsorge-Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung stufen einen überschrittenen Termin als Fall mit besonderem Überwachungsbedarf ein. Dann können häufigere Untersuchungen als die üblichen zweiwöchentlichen angezeigt sein. Bei Verdacht auf eine Übertragung gehört eine Aufzeichnung der Herztöne und Wehen dazu.
Vor dem Termin: Beratung über Ihr persönliches Risiko
Ihre Ärztin soll Sie über Ihre persönliche Lage aufklären, etwa über Alter, Rauchen, Zahl früherer Geburten, Reife des Muttermunds, Gewicht und geschätztes Gewicht des Kindes. Gemeinsam wägen Sie Abwarten und Einleitung ab.
40+0: engere Kontrollen
Ärztin oder Klinik kontrollieren zum Beispiel alle 3 bis 5 Tage, meist mit Aufzeichnung der Herztöne und Ultraschall. Die Hebamme kann Sie zwischen den Terminen besuchen, die Herztöne abhören und Zeichen des Geburtsbeginns prüfen.
41+0: Einleitung kann angeboten werden
Wenn die Kontrollen unauffällig sind, kann Ihnen die Klinik ab jetzt eine Einleitung anbieten. Planen Sie eine Hausgeburt oder eine Geburt im Geburtshaus, ist um diesen Zeitpunkt eine Untersuchung bei einer Fachärztin vorgeschrieben.
41+3: Einleitung sollte empfohlen werden
Die Leitlinie begründet das damit, dass die möglichen Nachteile des Abwartens mit der Zeit zunehmen.
42+0: Einleitung soll dringend empfohlen werden
Mit der Übertragung steigt das Sterblichkeitsrisiko des Kindes, von einem niedrigen Ausgangswert aus, statistisch nachweisbar. Eine Geburt zu Hause oder im Geburtshaus ist ab jetzt ausgeschlossen.
Ab 41+0 wird eine Einleitung angeboten, ab 41+3 empfohlen
Ob und wann eingeleitet wird, entscheiden Sie gemeinsam mit der Klinik. Die Leitlinie gibt dafür drei Stufen vor. Ab 41+0 Wochen kann eine Geburtseinleitung angeboten werden, ab 41+3 sollte sie empfohlen werden. Ab 42+0 soll sie dringend empfohlen werden. Alle drei Empfehlungen beruhen auf einer Einigung der Fachleute. Bei einer Einleitung werden die Wehen mit Medikamenten oder mechanischen Verfahren ausgelöst, bevor sie von selbst beginnen.
Die Leitlinie legt ihre Gründe offen. Mit steigendem Schwangerschaftsalter nehmen Sterblichkeit und Erkrankungen des Kindes zu, wenn auch von einem niedrigen Ausgangswert. Viele Daten stammen aus älteren Untersuchungen und anderen Gesundheitssystemen, und die deutsche Qualitätssicherung zeigte deutlich niedrigere Sterberaten. Neuere Studien aus den Niederlanden und Schweden sprechen für eine frühere Beendigung. Eine Einleitung ab 39+0 Wochen war in Studien mit weniger Kaiserschnitten verbunden.
Eine Einleitung ist ein medizinischer Eingriff, deshalb braucht die Klinik Ihre Einwilligung. Sie muss Sie vorher mündlich und verständlich aufklären, auch über Alternativen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Vor jeder Einleitung sollen Ärztin und Sie gemeinsam entscheiden, und auch das Abwarten wird als Möglichkeit besprochen.
Wie häufig eingeleitet wird, zeigt eine bundesweite Auswertung der Klinikgeburten. 2024 wurden in deutschen Kliniken 151.547 von 653.722 Geburten eingeleitet, das sind 23,18 Prozent. Nach mehr als 41 vollendeten Wochen kamen 3.621 von 664.366 Kindern zur Welt, also 0,55 Prozent. Der Grund der Einleitung wird in dieser Zahl nicht getrennt ausgewiesen.
Wie eine Geburt eingeleitet wird
Für die Einleitung gibt es mechanische und medikamentöse Verfahren. Welches passt, hängt vor allem vom Muttermund ab. Die Klinik bestimmt dafür den Bishop-Score. Das ist eine Punktzahl, die beschreibt, wie weit Muttermund und Gebärmutterhals schon auf die Geburt vorbereitet sind. Ein reifer Befund, eine frühere Geburt auf normalem Weg und ein Blasensprung begünstigen den Erfolg.
| Verfahren | Was dabei geschieht | Was die Leitlinie dazu sagt |
|---|---|---|
| Eipollösung | Mit einem oder zwei Fingern im Gebärmutterhals wird der untere Teil der Fruchtblase von der Gebärmutterwand gelöst. | kann am Termin angeboten werden; Schmerzen und leichte Blutungen danach sind möglich |
| Ballonkatheter | Ein kleiner Ballon im Gebärmutterhals dehnt diesen langsam. | wirksam bei unreifem Muttermund; seltener eine Überstimulation der Gebärmutter als mit Prostaglandinen |
| Prostaglandine | Hormonähnliche Wirkstoffe, in die Scheide eingelegt oder als Tablette, machen den Muttermund weich und lösen Wehen aus. | bei unreifem Muttermund geeignet; Misoprostol sollte als Tablette zum Schlucken gegeben werden; danach folgen Kontrollen der Herztöne |
| Wehenhormon-Infusion | Das Wehenhormon läuft als Infusion. | nur bei reifem Muttermund, mit durchgehender Überwachung der Herztöne; zusammen mit dem Öffnen der Fruchtblase steigt die Chance auf eine Geburt auf normalem Weg |
| Öffnen der Fruchtblase | Die Fruchtblase wird bei geöffnetem Muttermund eröffnet. | soll nicht als alleiniges Verfahren eingesetzt werden |
| Rizinusöl | Der sogenannte Wehencocktail. | soll nicht ambulant und nur im Rahmen von Studien verwendet werden |
Vor einer Einleitung mit Medikamenten sollen Herztöne und Wehen mindestens 30 Minuten lang aufgezeichnet werden. Eine Einleitung ohne Klinikaufenthalt ist bei geringem Risiko unter bestimmten Bedingungen möglich. Sie geht aber nur mit mechanischen Verfahren, die selten die Gebärmutter überstimulieren, und nach Aufklärung über die Risiken.
Was die Hebamme nach dem Termin für Sie übernimmt
Die Hebamme begleitet Sie auch nach dem Termin, entscheidet aber nicht allein über Kontrollen und Einleitung. Sie darf Sie ohne Höchstzahl an Terminen besuchen, bis zu zweimal und 90 Minuten am Tag. Dabei hört sie die Herztöne ab, berät Sie, stellt einen möglichen Geburtsbeginn fest und begleitet Sie in die Klinik mit Übergabe.
Die Vorsorge-Regeln stufen den überschrittenen Termin als besonderen Überwachungsbedarf ein. Ob die Hebamme in dieser Zeit auch die Vorsorgen übernimmt oder ob Sie ganz zur Ärztin wechseln, stimmen beide mit Ihnen ab. Bei Auffälligkeiten übergibt die Hebamme Sie an die Ärztin oder die Klinik.
Für eine geplante Hausgeburt oder eine Geburt im Geburtshaus ist der überschrittene Termin ein fester Prüfpunkt. Bei 41+0 Wochen, plus oder minus zwei Tage, ist eine Untersuchung bei einer Fachärztin vorgeschrieben. Ab 42+0 Wochen nach gesichertem Termin ist eine Geburt außerhalb der Klinik ausgeschlossen. Hat Ihre Hebamme einen Vertrag mit der Klinik, kann sie Sie auch bei einer Einleitung dort begleiten. Die Kasse bezahlt die Hilfe bei der Geburt ausdrücklich auch dann, wenn die Geburt ärztlich eingeleitet wurde. Die Unterschiede der Geburtsorte zeigt der Vergleich Klinik, Geburtshaus und Hausgeburt.
- Die zwölf Wochen Wochenbettbetreuung zählen ab dem tatsächlichen Tag der Geburt, nicht ab dem errechneten Termin. Nach einer späten Geburt geht Ihnen kein Hebammenbesuch verloren.
- Die Schutzfrist vor der Geburt verlängert sich um die Tage, die das Kind später kommt. Wie sich das auf das Mutterschaftsgeld auswirkt, erklärt das Portal staatgeld.de.
- Klären Sie mit Ihrer Hebamme vorher, bis wann ihre ständige Erreichbarkeit nach dem Termin gilt und was für den Fall vereinbart ist, dass Ihr Kind über den Termin geht.
- Ihre Hebamme kann Sie in die Klinik begleiten, wenn dort die Einleitung beginnt, und Ihnen erklären, was an den Tagen danach passiert.
So bereiten Sie sich in 5 Schritten auf den Termin vor
Die Vorbereitung beginnt vor dem Termin, weil die Wege zwischen Hebamme, Ärztin und Klinik dann schon feststehen sollten.
- Prüfen Sie im Mutterpass, ob der Termin nach dem frühen Ultraschall korrigiert wurde. Rechnen Sie ab dem korrigierten Termin.
- Vereinbaren Sie vor dem Termin, wer ab 40+0 Wochen die Kontrollen übernimmt: Frauenärztin, Klinik oder im Wechsel mit der Hebamme, und in welchem Abstand.
- Lassen Sie sich spätestens um den Termin über Ihre persönlichen Risiken beraten und fragen Sie, ab wann die Klinik eine Einleitung anbietet und mit welchem Verfahren sie beginnen würde.
- Klären Sie bei einer geplanten Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus, wann die Untersuchung bei der Fachärztin stattfindet und welche Klinik Sie aufnimmt, falls Sie in die Klinik wechseln müssen.
- Rufen Sie Hebamme, Ärztin oder Klinik sofort an, wenn sich Ihr Kind auffällig anders bewegt als sonst. Wie Sie sich bei einem Blasensprung oder einer Blutung verhalten, besprechen Sie vorher mit Hebamme und Klinik.
Der errechnete Termin ist nur selten der tatsächliche Geburtstag, und viele Frauen empfinden das Warten über dem Termin als zermürbend. Fragen Sie deshalb bei jeder Kontrolle nach, was gemessen wurde und ob sich daraus etwas an Ihrem Plan ändert. Wie sich Hebamme und Ärztin die Vorsorge aufteilen, steht bei Schwangerenvorsorge bei der Hebamme.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Geburt eingeleitet, wenn das Kind über dem Termin ist?
Ab 41+0 Wochen kann die Klinik eine Einleitung anbieten, ab 41+3 sollte sie diese empfehlen und ab 42+0 dringend empfehlen. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit der Klinik nach ärztlicher Aufklärung. Bei einer auffälligen Aufzeichnung der Herztöne oder anderen Auffälligkeiten kann schon früher eingeleitet werden.
Wie oft werde ich nach dem errechneten Geburtstermin kontrolliert?
Ab 40+0 Wochen empfiehlt die ärztliche Leitlinie engere Kontrollen, zum Beispiel alle 3 bis 5 Tage, meist mit Aufzeichnung der Herztöne und Ultraschall. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit beschreibt Kontrollen alle 2 bis 3 Tage. Ein überschrittener Termin gilt als Fall mit besonderem Überwachungsbedarf.
Kann ich nach dem Geburtstermin noch zu Hause oder im Geburtshaus gebären?
Nur eingeschränkt. Bei 41+0 Wochen, plus oder minus zwei Tage, ist eine Untersuchung bei einer Fachärztin vorgeschrieben. Ab 42+0 Wochen nach gesichertem Termin ist eine Geburt außerhalb der Klinik ausgeschlossen, und die Geburt gehört in eine Klinik.
Muss ich einer Geburtseinleitung zustimmen?
Ja, eine Geburtseinleitung braucht Ihre Einwilligung, weil sie ein medizinischer Eingriff ist. Die Klinik muss Sie vorher verständlich aufklären, auch über die Möglichkeit abzuwarten. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Begründung widerrufen.
Wie genau ist der errechnete Geburtstermin?
Der errechnete Geburtstermin liegt 280 Tage nach dem ersten Tag der letzten Periode und ist die Mitte eines Zeitraums. Als Geburt am Termin gilt jede Geburt zwischen 37+0 und 41+6 Wochen. Die Leitlinie empfiehlt, den Termin mit dem frühen Ultraschall zu prüfen und ab 7 Tagen Abweichung zu korrigieren.
Was macht die Hebamme, wenn ich über dem Geburtstermin bin?
Die Hebamme besucht Sie weiter, bis zu zweimal und 90 Minuten am Tag, ohne Höchstzahl an Terminen. Sie hört die Herztöne ab, prüft Zeichen des Geburtsbeginns und begleitet Sie in die Klinik. Über Kontrollen und Einleitung entscheiden Sie mit Ärztin und Klinik.
