Hebammen-Liste

Ratgeber

Hebamme bei Schwangerschaftsbeschwerden, wann sie kommt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Bei Beschwerden in der Schwangerschaft dürfen Sie Ihre Hebamme jederzeit rufen, ohne Überweisung. Die Kasse zahlt diese Hilfe ohne Höchstzahl an Terminen, bis zu zwei Kontakte und 90 Minuten am Tag, auch per Video oder Telefon. Die Hebamme berät, untersucht und hört die Herztöne ab. Bei Blutungen, sehr hohem Blutdruck oder vorzeitigen Wehen übergibt sie an Ärztin oder Klinik.

Kontakte pro Tag bei Beschwerden
bis zu 2, zusammen höchstens 90 Minuten
GKV-Spitzenverband, Hebammenhilfevertrag, Gebührenposition 101XX, Stand 1. April 2026
Telefonische Kurzberatung durch die Hebamme
bis 10 Minuten je Anruf, höchstens 12 in der Schwangerschaft
GKV-Spitzenverband, Hebammenhilfevertrag, Gebührenposition 10104, Stand 1. April 2026
Stark erhöhter Blutdruck in der Schwangerschaft
ab 160 zu 110 mmHg, erhöht ab 140 zu 90
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Bluthochdruck in der Schwangerschaft, Stand 14. Mai 2025
Holztablett mit Kräutertee und Ingwer neben einem weichen Kissen
Tee, Ingwer und ein Kissen, kleine Hilfen bei Beschwerden in der Schwangerschaft. Bild: KI generiert.

Sie dürfen die Hebamme bei Beschwerden jederzeit rufen

Sie dürfen Ihre Hebamme bei jeder Beschwerde in der Schwangerschaft rufen, auch zwischen den Vorsorgeterminen und auch, wenn Sie die Vorsorge bei der Frauenärztin machen. Sie haben während der ganzen Schwangerschaft Anspruch auf Hebammenhilfe, und die Krankenkasse bezahlt sie.

Diese Hilfe hat keine Höchstzahl an Terminen. Begrenzt ist nur der einzelne Tag: höchstens zwei Kontakte und zusammen 90 Minuten. Eine Überweisung oder ärztliche Anordnung brauchen Sie dafür nicht. Eine Anordnung ist nur für Hilfe bei einem Klinikaufenthalt, bei der Geburt in der Klinik und für zusätzliche Wochenbettbesuche vorgesehen.

Ein Hausbesuch oder ein Termin in der Hebammenpraxis darf bis zu 90 Minuten dauern, ein Videotermin bis zu 30 Minuten und eine telefonische Kurzberatung bis zu 10 Minuten. Am Tag sind zwei Kontakte möglich, zusammen höchstens 90 Minuten. Besuche, Praxistermine und Videokontakte sind unbegrenzt möglich, Telefonberatungen höchstens 12 in der Schwangerschaft.

Hilfe der Hebamme in der Schwangerschaft als Kassenleistung, nach dem bundesweiten Vertrag der Krankenkassen mit den Hebammen, gültig ab 1. April 2026.
FormDauer je KontaktKontakte am TagKontakte in der Schwangerschaft
Hausbesuchbis 90 Minutenbis 2, zusammen höchstens 90 Minutenunbegrenzt
Termin in der Hebammenpraxisbis 90 Minutenbis 2, zusammen höchstens 90 Minutenunbegrenzt
Videobetreuungbis 30 Minutenhöchstens 1 der 2 Kontakte des Tagesunbegrenzt
Telefonische Kurzberatungbis 10 Minutenzählt auf die 2 Tageskontakte, höchstens 10 Minuten am Taghöchstens 12

Nachts und am Wochenende zahlt die Kasse der Hebamme einen Zuschlag, damit sie auch dann kommt. Als Nacht gilt die Zeit von 21 bis 6 Uhr, der Zuschlag gilt auch samstags ab 12 Uhr, sonntags und an Feiertagen. Für Sie ändert sich nichts. Die Hebamme darf Ihnen für die Leistung keine Mehrkosten berechnen, weder für den Weg noch für Material.

Was die Hebamme bei Beschwerden untersucht und tut

Die Hebamme berät Sie zu Ihren Beschwerden, untersucht Sie und leitet Sie praktisch an. Das gehört zu ihrer Hilfe in der Schwangerschaft.

  • Beratung zu Ihren Beschwerden mit praktischen Hinweisen und Anleitung, dazu Maßnahmen, die schwangerschaftsbedingte Beschwerden erleichtern können.
  • Messen wichtiger Werte, etwa des Blutdrucks, und Abhören der Herztöne Ihres Kindes mit einem Aufzeichnungsgerät, einem Ultraschall-Hörgerät oder einem Hörrohr.
  • Betreuung bei Kontraktionen, also bei Vorwehen oder Anzeichen einer Frühgeburt, mit Kontrolle des Verlaufs.
  • Prüfen, ob die Fruchtblase gesprungen ist.
  • Blutentnahme und Laborauftrag, wenn ein Wert zur Abklärung nötig ist.
  • Information, wie Sie sich bei einem möglichen Geburtsbeginn verhalten, und Feststellung, ob die Geburt beginnt.
  • Überleitung zu Ärztin, anderen Fachpersonen oder Klinik und bei Bedarf Begleitung in die Klinik mit Übergabe.

Eine Krankheit behandelt die Ärztin, und nur sie verordnet Arzneimittel. Nehmen Sie in der Schwangerschaft keine Medikamente ohne ärztlichen Rat ein, auch keine pflanzlichen Mittel. Was die Hebamme Ihnen an Hausmitteln oder Übungen empfiehlt, ersetzt keine ärztliche Abklärung, wenn die Beschwerden stärker werden.

Typische Beschwerden kommen und gehen mit der Schwangerschaft

Als typische Schwangerschaftsbeschwerden gelten Befindlichkeitsstörungen, die zur Schwangerschaft gehören und mit ihr kommen und gehen. Dazu zählen Übelkeit und Erbrechen, Verstopfung, Kopfschmerzen, Wassereinlagerungen, Ausfluss und Blasenschwäche. Die Krankenkassen wenden diese Abgrenzung bis heute an.

Die Grenze hat Folgen dafür, wer zuständig ist. Gehen Beschwerden über das gewöhnliche Maß hinaus, gelten sie als Krankheit, und die Ärztin behandelt sie. Bei typischen Beschwerden und rund um die Entbindung entfällt die Zuzahlung für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel. Für die Behandlung einer Krankheit fällt sie an. Mehr dazu steht unter Zuzahlung in der Schwangerschaft.

Ob eine Beschwerde im Einzelfall noch typisch ist, klärt die Untersuchung. Bei Unsicherheit oder ungewöhnlichen Beschwerden sollten Sie immer ärztlichen Rat einholen.

Wann die Ärztin oder die Klinik zuständig ist

Bei Blutungen, sehr hohem Blutdruck, Anzeichen einer Schwangerschaftserkrankung mit Organschäden und vorzeitigen Wehen sind Ärztin oder Geburtsklinik zuständig. Die Hebamme zieht sie hinzu. Bei dieser Erkrankung ist der Blutdruck hoch, und Organe können geschädigt werden. Sie tritt bei 2 bis 5 Prozent aller Schwangerschaften auf. Bluthochdruck insgesamt haben 6 bis 8 Prozent der Frauen in der Schwangerschaft.

Bei einer Blutung, die so stark ist wie eine Regelblutung, mit starken Bauchschmerzen oder mit Schwindel, warten Sie nicht ab. Dasselbe gilt bei sehr hohem Blutdruck. Suchen Sie sofort eine Geburtsklinik auf.

Warnzeichen in der Schwangerschaft und wohin Sie sich wenden, nach den Empfehlungen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. Die Tabelle ersetzt keine Untersuchung.
ZeichenWohinWie schnell
Blutung aus der Scheide, so stark wie oder stärker als eine Regelblutung, mit starken Bauchschmerzen, mit Schwindel oder zusammen mit FruchtwasserGeburtskliniksofort
Jede andere Blutung, auch eine bräunliche SchmierblutungHebamme oder Frauenärztin, die Ursache klärt eine Untersuchungdirekt Kontakt aufnehmen
Sehr hoher Blutdruck, als stark erhöht gelten Werte ab 160 zu 110Geburtsklinikdirekt
Plötzlich starke Wassereinlagerungen, anhaltende Kopfschmerzen, Sehstörungen, anhaltende Schmerzen im rechten Oberbauch, anhaltende Übelkeit nach der 20. Woche oder KrämpfeFrauenärztin oder Geburtsklinik, bei Hinweisen auf Organschäden ins Krankenhausohne Abwarten, weil das Zeichen einer Schwangerschaftserkrankung mit hohem Blutdruck sein kann
Wehen vor der 30. Woche im Abstand unter 20 Minuten, zwischen der 30. und 37. Woche unter 12 MinutenGeburtsklinik oder Frauenärztinohne Abwarten, überwacht wird meist im Krankenhaus
Ihr Kind bewegt sich auffällig anders als sonstHebamme oder Frauenärztininformieren, sobald es Ihnen auffällt

Für die Hebamme sind diese Zeichen ein Grund zu handeln. Es gehört zu den Kernaufgaben ihres Berufs, Abweichungen zu erkennen, die eine ärztliche Behandlung erfordern. Frau und Kind übergibt sie dann fachgerecht an die Ärztin. Bei einer Abweichung oder dem Verdacht darauf muss sie eine Ärztin hinzuziehen oder die Einweisung in eine Klinik veranlassen.

Wen rufen Sie bei Beschwerden in der Schwangerschaft?

Haben Sie eine Blutung so stark wie eine Regelblutung, mit starken Bauchschmerzen, Schwindel oder Fruchtwasser, oder einen Blutdruck ab 160 zu 110?

Ja

Suchen Sie sofort eine Geburtsklinik auf. So rät es das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit für diese Zeichen.

Nein

Haben Sie eine leichtere Blutung, regelmäßige Wehen vor der 37. Woche, anhaltende Kopfschmerzen, Sehstörungen oder Schmerzen im rechten Oberbauch, oder bewegt sich Ihr Kind auffällig anders?

Ja

Rufen Sie jetzt Hebamme, Frauenärztin oder die Geburtsklinik an und schildern Sie die Beschwerden. Diese Zeichen gehören ärztlich abgeklärt. Die Hebamme darf untersuchen, übergibt aber an die Ärztin.

Nein

Sind es Beschwerden wie Übelkeit, Verstopfung, Blähungen oder Wassereinlagerungen, die langsam gekommen sind?

Ja

Rufen Sie Ihre Hebamme. Sie berät und leitet Sie an, die Kasse zahlt ohne Höchstzahl an Terminen. Werden die Beschwerden stärker, zieht sie die Ärztin hinzu.

Nein

Fragen Sie die Frauenärztin. Bei Unsicherheit oder ungewöhnlichen Beschwerden sollten Sie immer ärztlichen Rat einholen.

Was im Kreißsaal bei Beschwerden passiert

Im Kreißsaal werden Sie untersucht, und es wird geklärt, ob Sie in der Klinik bleiben müssen. Für Hebammen mit einem Vertrag bei der Klinik gibt es dafür seit dem 1. April 2026 eine eigene Leistung. Sie dürfen eine ambulante Abklärung abrechnen, wenn eine Schwangere ungeplant in den Kreißsaal kommt und nicht stationär aufgenommen wird. Die Leistung gilt bis zum 31. Dezember 2027 und umfasst bis zu 30 Minuten Hilfe und 30 Minuten Überwachung am Tag.

Sie müssen sich nicht rechtfertigen, dass Sie gekommen sind. Die Hebamme darf die Abklärung auch dann abrechnen, wenn sich zeigt, dass kein akuter Behandlungsbedarf besteht. Stellt sie eine Abweichung fest, muss sie Sie unverzüglich an die ärztliche Versorgung übergeben. Bei einem fraglichen Geburtsbeginn zählt die Betreuung ab der frühen Phase der Geburt schon als Hilfe bei der Geburt. Das gilt auch, wenn Sie zwischendurch wieder nach Hause dürfen.

Werden Sie aufgenommen, kommt es auf den Grund an. Eine Aufnahme zur Entbindung ist keine Krankenhausbehandlung und kostet keine Zuzahlung, auch nicht für die Tage vor der Geburt. Eine Aufnahme wegen Beschwerden, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen, ist dagegen Krankenhausbehandlung, und dafür fällt die tägliche Zuzahlung an.

Welche Hilfe Sie zu Hause zusätzlich bekommen

Neben der Hebamme zahlt die Kasse bei Beschwerden zwei weitere Leistungen, wenn Sie wegen der Schwangerschaft zu Hause Hilfe brauchen: häusliche Pflege und Haushaltshilfe. Für beide gelten enge Voraussetzungen.

Häusliche Pflege gibt es, soweit sie wegen der Schwangerschaft erforderlich ist, zum Beispiel bei einer drohenden Frühgeburt. Gemeint ist Grundpflege als persönliche Betreuung, keine Behandlung. Beantragen Sie sie vor Beginn bei der Kasse, mit einer Bescheinigung von Ärztin oder Hebamme über Grund, Art und voraussichtliche Dauer. Eine Zuzahlung fällt dafür nicht an.

Eine Haushaltshilfe kommt in der Schwangerschaft nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn eine sonst gesunde Schwangere nach ärztlicher Anordnung Bettruhe einhalten muss. Gehen die Beschwerden über das gewöhnliche Maß hinaus, ist das eine Krankheit, und dann gelten die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe bei Krankheit. Wie die Haushaltshilfe nach der Geburt funktioniert, steht bei Haushaltshilfe nach der Geburt.

So holen Sie sich die passende Hilfe in 5 Schritten

Die Reihenfolge hilft Ihnen, schnell an die richtige Stelle zu kommen, ohne bei jeder kleinen Beschwerde in die Klinik zu fahren.

  1. Prüfen Sie zuerst die Warnzeichen: eine starke Blutung, auch mit Bauchschmerzen, Schwindel oder Fruchtwasser, oder ein sehr hoher Blutdruck. Trifft eines zu, fahren Sie sofort in die Geburtsklinik.
  2. Rufen Sie bei allen anderen Beschwerden Ihre Hebamme an. Eine telefonische Kurzberatung von bis zu 10 Minuten zahlt die Kasse, bei Bedarf kommt die Hebamme zu Ihnen.
  3. Lassen Sie sich bei einem Besuch erklären, was die Hebamme misst und was die Werte bedeuten, und bitten Sie sie, die Werte in den Mutterpass einzutragen.
  4. Gehen Sie zur Frauenärztin, wenn die Hebamme es rät, wenn Sie ein Medikament oder ein Beschäftigungsverbot brauchen oder wenn Sie unsicher sind.
  5. Klären Sie bei längeren Beschwerden, ob Ihnen häusliche Pflege oder eine Haushaltshilfe zusteht, und lassen Sie sich die Bescheinigung ausstellen, bevor die Hilfe beginnt.

Legen Sie sich die Telefonnummern von Hebamme, Frauenarztpraxis und Geburtsklinik griffbereit ins Handy und in den Mutterpass. Fragen Sie Ihre Hebamme beim ersten Termin, wann und wie sie erreichbar ist und wer sie im Urlaub vertritt.

Häufige Fragen

Darf ich meine Hebamme bei Beschwerden in der Schwangerschaft anrufen?

Ja, Sie dürfen Ihre Hebamme bei Beschwerden in der Schwangerschaft anrufen. Die Kasse bezahlt eine telefonische Kurzberatung von bis zu 10 Minuten, höchstens 12 Mal in der Schwangerschaft. Braucht es mehr, kommt die Hebamme zu Ihnen, oder Sie gehen in ihre Praxis. Diese Hilfe hat keine Höchstzahl an Terminen, nur höchstens zwei Kontakte und 90 Minuten am Tag.

Brauche ich eine Überweisung, damit die Hebamme bei Schwangerschaftsbeschwerden kommt?

Nein, für die Hilfe der Hebamme bei Schwangerschaftsbeschwerden brauchen Sie weder Überweisung noch ärztliche Anordnung. Eine Anordnung ist nur bei Hilfe während eines Klinikaufenthalts, bei der Geburt in der Klinik und für zusätzliche Wochenbettbesuche vorgesehen. Sie rufen die Hebamme direkt an.

Darf die Hebamme mir bei Schwangerschaftsbeschwerden Medikamente geben?

Nein, eine Hebamme darf keine Medikamente verordnen, Rezepte stellt nur eine Ärztin aus. Die Hebamme berät Sie, leitet Sie praktisch an und verweist Sie an die Ärztin, wenn ein Medikament nötig sein könnte. Nehmen Sie in der Schwangerschaft keine Arzneimittel ohne ärztlichen Rat ein, auch keine pflanzlichen.

Kann mir die Hebamme bei starken Schwangerschaftsbeschwerden ein Beschäftigungsverbot ausstellen?

Nein, ein Beschäftigungsverbot wegen Beschwerden in der Schwangerschaft setzt ein ärztliches Zeugnis voraus. Die Hebamme kann Ihre Beschwerden festhalten und Sie an die Frauenärztin verweisen.

Was passiert, wenn ich mit Schwangerschaftsbeschwerden in den Kreißsaal gehe?

Im Kreißsaal wird geklärt, ob ein akuter Behandlungsbedarf besteht. Hebammen mit Vertrag bei der Klinik dürfen diese ambulante Abklärung seit 1. April 2026 und bis 31. Dezember 2027 abrechnen, auch wenn sich nichts findet. Werden Sie wegen Beschwerden über das gewöhnliche Maß stationär aufgenommen, fällt eine Zuzahlung an. Eine Aufnahme zur Entbindung ist zuzahlungsfrei.

Welche Beschwerden in der Schwangerschaft sind ein Notfall für die Geburtsklinik?

Fahren Sie sofort in eine Geburtsklinik, wenn die Blutung so stark ist wie eine Regelblutung oder stärker. Dasselbe gilt bei einer Blutung mit starken Bauchschmerzen, Schwindel oder Fruchtwasserabgang und bei einem Blutdruck ab 160 zu 110. Auch regelmäßige Wehen vor der 37. Woche werden meist im Krankenhaus überwacht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 16 Mutterschutzgesetz, Ärztliches Beschäftigungsverbot, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, gültig ab 1. April 2026, Gebührenpositionen 101XX, 109X5, 110X5 und Leistungsbeschreibung, GKV-Spitzenverband,
  4. Gemeinsame FAQ und Umsetzungshinweise der Vertragspartner zum neuen Hebammenhilfevertrag, Stand 16. Juni 2026, GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands,
  5. Gemeinsames Rundschreiben vom 6./7. Dezember 2017 in der Fassung vom 10. Dezember 2025 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Abschnitte 5 bis 7, GKV-Spitzenverband und Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene,
  6. Hebammenberufsordnung des Landes Brandenburg, § 3 Abgrenzung zur ärztlichen Tätigkeit, Land Brandenburg (BRAVORS),
  7. § 9 Hebammengesetz, Studienziel, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. Blutungen in der Schwangerschaft, Stand 11. Juni 2024, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),
  9. Bluthochdruck in der Schwangerschaft, Stand 14. Mai 2025, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),
  10. Vorzeitige Wehen, Stand 7. Mai 2025, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),
  11. Schwangerschaftsbeschwerden, Stand 9. Dezember 2019, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),
  12. Wenn das Baby auf sich warten lässt, Stand 6. November 2017, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG),

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

So melden Sie einen Fehler

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab, korrigieren belegte Fehler und ziehen den neuen Stand auf der betroffenen Seite nach.

Stand dieser Angaben: 26. September 2026.