Hebammen-Liste

Ratgeber

Was eine Hebamme macht, von der Vorsorge bis zur Stillzeit

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Hebamme berät und begleitet Sie während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, und sie leitet eine normal verlaufende Geburt selbständig. Diese Aufgabe teilt sie sich nur mit einer Ärztin. Die Frauenärztin bleibt zuständig für Ultraschall, für Komplikationen und für alles, was ein Rezept oder eine Krankschreibung braucht.

Freiberufliche Hebammen ohne Geburtshilfe
18.687 insgesamt, rund drei Viertel ohne Geburtshilfe
GKV-Spitzenverband, Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen, Abschnitt 2.1, Stand 31. Oktober 2025
Hausbesuche im frühen Wochenbett
bis zu 20 in den ersten 10 Tagen
Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, Anlage 1.1 (Kontingente), Stand 1. April 2026
Rückbildungsgymnastik, die die Kasse zahlt
bis zu 10 Stunden, bis zum 9. Monat nach der Geburt
Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, Anlage 1.2 (Leistungsbeschreibung), Stand 1. April 2026
Ledertasche und gefaltete Wolldecke auf einem Holztisch
Die Tasche einer Hebamme mit einer Decke auf einem Tisch. Bild: KI generiert.

Diese Aufgaben übernimmt eine Hebamme

Der Beruf ist gesetzlich beschrieben, und er reicht weiter, als viele Schwangere erwarten. Eine Hebamme berät, betreut und beobachtet Sie während der ganzen Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und in der Stillzeit. Verläuft die Geburt normal, leitet sie sie selbständig, ohne dass eine Ärztin das anordnen muss. Außerdem untersucht, pflegt und beobachtet sie das Neugeborene.

Die Berufsbezeichnung Hebamme ist geschützt. Führen darf sie nur, wer ein duales Studium von sechs bis acht Semestern mit mindestens 4.600 Stunden abgeschlossen hat, als zuverlässig gilt und gesundheitlich geeignet ist. Wer die frühere Ausbildung an einer Fachschule abgeschlossen hat, trägt dieselbe Berufsbezeichnung mit derselben Erlaubnis.

  • Schwangerschaft: Beratung zu Beschwerden, Ernährung, Sport und Reisen, die Vorsorgeuntersuchungen, Hilfe bei Vorwehen und drohender Frühgeburt, Feststellung des Geburtsbeginns, Begleitung in die Klinik bei Bedarf.
  • Geburt: Überwachung der Wehen und der kindlichen Herztöne, Leitung einer normal verlaufenden Geburt zu Hause, im Geburtshaus oder in der Klinik, Schutz des Damms, Leitung der Nachgeburtsphase, Erstversorgung des Kindes, Versorgung kleinerer Geburtsverletzungen, im Notfall Verlegung in eine besser ausgestattete Klinik.
  • Wochenbett: Hausbesuche mit Kontrolle von Rückbildung, Wundheilung, Blutung und Stimmung bei Ihnen, und von Gewicht, Nabel, Gelbsucht und Trinkverhalten beim Kind, dazu die vorgeschriebenen Reihenuntersuchungen des Neugeborenen.
  • Stillzeit: Anleitung beim Anlegen, Hilfe bei Milchstau, wunden Brustwarzen und Ernährungsproblemen des Kindes, bis zum Ende des Abstillens.
  • Kurse: Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik in der Gruppe, einzeln oder als Video-Live-Termin.

Diese Liste zeigt, was die Krankenkasse bezahlt. Das Berufsbild einer Hebamme reicht noch weiter: Was darüber hinausgeht, etwa Akupunktur, darf sie als schriftlich vereinbarte Zusatzleistung anbieten.

Warum bei jeder Geburt eine Hebamme dabei ist

Die Geburtshilfe ist besonders geschützt. Außer Ärztinnen darf sie nur übernehmen, wer eine Erlaubnis als Hebamme hat, und die einzige Ausnahme ist ein Notfall. Dazu gehören drei Dinge: die Überwachung der Geburt vom Einsetzen der Wehen an, die Hilfe bei der Geburt selbst und die Überwachung des Wochenbetts. Wer das ohne Erlaubnis und außerhalb eines Notfalls übernimmt, handelt gegen das Gesetz. Das betrifft Begleiterinnen ohne Hebammenerlaubnis genauso wie Angehörige, die eine geplante Geburt ohne Fachperson betreuen wollen.

Der Schutz gilt auch andersherum. Eine Ärztin muss dafür sorgen, dass bei jeder Geburt eine Hebamme dabei ist. Das ist der Grund, warum in jedem Kreißsaal Hebammen arbeiten und eine Ärztin eine Geburt nicht allein leiten soll. Die Frauenärztin braucht also die Hebamme, nicht nur die Schwangere.

Wo die Aufgabe der Frauenärztin beginnt

Die Grenze liegt bei Komplikationen. Findet die Hebamme eine Auffälligkeit oder vermutet sie eine, muss sie eine Ärztin hinzuziehen oder eine Einweisung ins Krankenhaus veranlassen. Lehnen Sie das ab, muss die Hebamme trotzdem darauf hinwirken und Ihre Ablehnung aufschreiben. Bei einem auffälligen Verlauf rechnet die Hebamme die Vorsorge deshalb nur ab, wenn eine Ärztin das vorher angeordnet hat. Mehr Wochenbettbesuche als sonst üblich gibt es ebenfalls nur mit einer solchen Anordnung.

Manche Aufgaben liegen von vornherein bei der Ärztin. Die drei Ultraschalluntersuchungen darf nur sie durchführen und abrechnen, und den Mutterpass stellt sie aus. Ist noch keiner vorhanden, darf die Hebamme selbst einen anlegen und alle Vorsorgetermine darin eintragen. Eine Krankschreibung während der Schwangerschaft und ein Rezept gibt es nur von der Ärztin. Das Zeugnis über den errechneten Geburtstermin für Ihren Arbeitgeber darf dagegen auch die Hebamme ausstellen.

Wer wofür zuständig ist, wenn eine Hebamme Sie betreut.
AufgabeHebammeFrauenärztin oder Kinderärztin
Vorsorgeuntersuchung (Blutdruck, Urin, Gewicht, Herztöne, Lage des Kindes)ja, bei normalem Verlauf, auch im Wechsel mit der Ärztinja
Ultraschalluntersuchungenneinja, nur die Ärztin
Mutterpass ausstellen und führenanlegen, wenn keiner vorhanden ist; Vorsorge eintragenausstellen; Vorsorge eintragen
Zeugnis über den Geburtstermin für den Arbeitgeberjaja
Krankschreibung, Rezeptneinja
Geburt überwachen und leitenja, bei normalem Verlauf selbständigja, muss eine Hebamme hinzuziehen
Kaiserschnitt, Saugglocke, Zangenein, Assistenzja
Hausbesuche im Wochenbett, bis zu 20 Kontakte bis Tag 10janein
Erste Untersuchungen beim Kindvorgeschriebene Reihenuntersuchungenja, Kinderärztin
Stillberatung bis zum Abstillenja, zahlt die Kassenein

Bei einem normalen Verlauf arbeiten Frauenärztin und Hebamme also nebeneinander, jede in eigener Verantwortung, und beide sollen Sie gemeinsam aufklären.

Das übernimmt die Hebamme neben der Ärztin

Nach der Geburt übernimmt die Hebamme den Teil der Betreuung, den keine Arztpraxis leistet: die Hausbesuche. Ihr Anspruch auf Hebammenhilfe gilt für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, und der größte Teil davon liegt nach der Geburt. Im frühen Wochenbett, bis zum zehnten Lebenstag, sind bis zu 20 Kontakte möglich, höchstens zwei am Tag. Im späten Wochenbett, bis zum Ende der zwölften Lebenswoche, kommen bis zu 16 weitere Kontakttage dazu. Keine Frauenarztpraxis macht Hausbesuche in dieser Dichte, und die Kinderärztin sieht das Kind in dieser Zeit nur zu zwei festen Terminen.

In der Schwangerschaft ist die Hebamme Ihre Ansprechpartnerin für alles, was zwischen zwei Vorsorgeterminen passiert. Sie berät bei Beschwerden mit praktischer Anleitung, hilft bei Vorwehen, erklärt das Vorgehen bei Geburtsbeginn und begleitet Sie in die Klinik. Solche Kontakte sind in der Schwangerschaft nicht begrenzt, bis zu zwei am Tag. Die Vorsorgetermine selbst finden bei normalem Verlauf im Allgemeinen alle vier Wochen statt, in den letzten zwei Monaten häufiger, gleich ob Ärztin oder Hebamme sie übernimmt.

Was die Hebamme in den vier Phasen übernimmt
  1. Schwangerschaft

    Vorsorge im Wechsel mit der Ärztin, Beratung bei Beschwerden, Geburtsvorbereitungskurs mit bis zu 14 Stunden, dazu ein Aufklärungsgespräch vor der 38. Woche, wenn Sie zu Hause, im Geburtshaus oder mit einer selbständigen Hebamme in der Klinik entbinden wollen.

  2. Geburt

    In der Klinik betreut Sie die Hebamme im Dienst oder Ihre eigene, wenn diese einen Vertrag mit der Klinik hat. Zu Hause und im Geburtshaus leitet die freiberufliche Hebamme die Geburt selbständig und zieht bei Auffälligkeiten eine Ärztin hinzu oder verlegt Sie.

  3. Frühes Wochenbett, Tag 1 bis 10

    Hausbesuche mit bis zu 20 Kontakten: Rückbildung, Wundheilung, Blutung, Stillen, beim Kind Gewicht, Nabel, Gelbsucht, dazu die vorgeschriebenen Reihenuntersuchungen, falls die Klinik sie nicht schon gemacht hat.

  4. Spätes Wochenbett, Tag 11 bis Woche 12

    Bis zu 16 weitere Kontakttage, auch per Video oder als Termin in der Praxis. Ab der 13. Woche kommt bei Bedarf weitere Stillberatung dazu, bei Ernährungsproblemen des Kindes bis zum neunten Monat.

  5. Rückbildung

    Bis zu 10 Stunden Rückbildungsgymnastik, die bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen sein müssen.

Warum es nur noch die Berufsbezeichnung Hebamme gibt

Geburtshelferin ist keine Berufsbezeichnung. Wer danach sucht, meint meistens die Hebamme, manchmal die Ärztin. Seit 2020 gibt es gesetzlich nur noch eine Bezeichnung, Hebamme, und zwar für alle, auch für Männer. Vorher hießen Männer in diesem Beruf Entbindungspfleger. Sie dürfen ihren alten Titel auf Antrag in Hebamme umschreiben lassen, die Rechte bleiben gleich. Wer heute einen Entbindungspfleger trifft, hat also eine Hebamme vor sich, die ihren alten Titel behalten durfte.

Auf ärztlicher Seite gibt es die Geburtshilfe als Teil einer Facharztausbildung. Eine Frauenärztin trägt offiziell den Titel Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, nach mindestens 60 Monaten Weiterbildung nach dem Medizinstudium. Dieses Fachgebiet umfasst ausdrücklich die Betreuung normaler und schwieriger Schwangerschaften, Geburten und Wochenbettverläufe. Ob eine Ärztin diesen Titel führt, sehen Sie im Arztregister Ihrer Region oder erfahren es bei der Landesärztekammer.

Klinikhebamme oder freiberufliche Hebamme im Vergleich

Beide haben dieselbe Erlaubnis und dürfen dasselbe. Der Unterschied liegt im Arbeitsverhältnis, und damit in der Frage, wer Sie wann betreut. 2024 arbeiteten rund 12.900 Hebammen in deutschen Krankenhäusern, 11.400 davon fest angestellt und 1.400 auf eigene Rechnung mit einem Klinikvertrag. Die angestellte Hebamme betreut im Schichtdienst die Frauen, die gerade im Kreißsaal sind, und wechselt zum Schichtende. Sie lernen sie in der Regel erst bei der Geburt kennen.

Freiberufliche Hebammen rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Im Oktober 2025 waren es 18.687. Rund drei Viertel von ihnen bieten keine Geburtshilfe an. Der Grund: Ihre Berufshaftpflichtversicherung kostet ohne Geburtshilfe nur einige Hundert Euro im Jahr, mit Geburtshilfe aber über 13.000 Euro. Diese Hebammen übernehmen Vorsorge, Kurse, Wochenbett und Stillzeit. Das übrige Viertel leitet Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder mit eigenem Klinikvertrag. 2024 kamen so 12.932 Kinder zur Welt, 1,9 Prozent aller Geburten.

Welche Hebamme brauchen Sie wofür?

Wollen Sie bei der Geburt von einer Hebamme betreut werden, die Sie schon aus der Schwangerschaft kennen?

Ja

Kommt eine Geburt zu Hause oder im Geburtshaus für Sie infrage?

Ja

Sie brauchen eine freiberufliche Hebamme mit Geburtshilfe, die Vorsorge, Geburt und Wochenbett aus einer Hand betreut. Das Aufklärungsgespräch zum Geburtsort muss vor der 38. Woche stattfinden.

Nein

Suchen Sie eine selbständige Hebamme mit einem eigenen Vertrag zu Ihrer Wunschklinik. Sie betreut Sie im Kreißsaal, meist gegen eine private Zusatzpauschale, und oft auch im Wochenbett.

Nein

Brauchen Sie nach der Geburt Hausbesuche und Hilfe beim Stillen?

Ja

Die Geburt übernimmt die Hebamme im Dienst der Klinik. Für Vorsorge, Kurs und Wochenbett suchen Sie eine freiberufliche Hebamme ohne Geburtshilfe, davon gibt es dreimal so viele wie mit Geburtshilfe.

Nein

Dann reichen die Klinikhebamme bei der Geburt und die Frauenärztin für die Vorsorge. Prüfen Sie das nach der Geburt noch einmal, denn Ihr Anspruch auf Wochenbettbetreuung bleibt bis zur zwölften Woche bestehen.

In 5 Schritten zur klaren Aufgabenteilung

Jede Hebamme muss Sie beim ersten Gespräch über ihr Angebot informieren. Nutzen Sie dieses Gespräch, um die Aufgabenteilung mit der Frauenärztin gleich mit festzulegen.

  1. Fragen Sie die Hebamme, welche Leistungen sie anbietet: Vorsorge, Geburtshilfe, Wochenbett, Stillberatung, Kurse, Betreuung per Video. Nur eine gemeldete Geburtshilfe darf sie auch abrechnen.
  2. Legen Sie mit Hebamme und Frauenärztin fest, wer welche Vorsorgetermine übernimmt. Die drei Ultraschalluntersuchungen bleiben bei der Ärztin, alles andere kann wechseln, und jede Untersuchung wird im Mutterpass eingetragen.
  3. Klären Sie, wen Sie bei Beschwerden zwischen den Terminen anrufen, und ab wann die Hebamme an die Ärztin oder die Klinik übergibt. Sie muss das bei jeder Auffälligkeit tun.
  4. Vereinbaren Sie den Beginn der Wochenbettbetreuung: ab dem ersten Tag nach einer Geburt zu Hause, sonst ab der Entlassung aus der Klinik. Fragen Sie auch nach der Vertretung im Urlaub.
  5. Lassen Sie sich jede Zusatzleistung vorher schriftlich geben, mit Preis. Eine Kassenleistung darf die Hebamme nie von einer solchen Zusatzleistung abhängig machen.

Die Hebamme schließt mit Ihnen einen Vertrag, klärt Sie auf und legt eine Akte über Ihre Betreuung an. Das ist Ihre Sicherheit: Jede Untersuchung ist dokumentiert, und Sie können sie einsehen, auch wenn Sie später die Hebamme wechseln.

Häufige Fragen

Was macht eine Hebamme in der Schwangerschaft?

Eine Hebamme übernimmt in der Schwangerschaft die Vorsorgeuntersuchungen, also Blutdruck, Urin, Gewicht, kindliche Herztöne und die Lage des Kindes, im Wechsel mit der Frauenärztin. Dazu berät sie bei Beschwerden, hilft bei Vorwehen, erklärt das Vorgehen bei Geburtsbeginn und gibt den Geburtsvorbereitungskurs mit bis zu 14 Kassenstunden. Nur die drei Ultraschalluntersuchungen bleiben der Ärztin vorbehalten.

Brauche ich eine Hebamme, wenn ich schon eine Frauenärztin habe?

Ja, vor allem für die Zeit nach der Geburt, in der die Frauenärztin nicht mehr zuständig ist. Bis zum zehnten Lebenstag sind bis zu 20 Hausbesuche möglich, bis zur zwölften Woche 16 weitere Kontakttage, dazu Stillberatung bis zum Abstillen und 10 Stunden Rückbildung. In der Schwangerschaft können Sie die Vorsorge ganz bei der Ärztin lassen und die Hebamme nur für Beschwerden und den Kurs nutzen.

Darf eine Hebamme Ultraschall machen?

Nein, die drei Ultraschalluntersuchungen darf nur eine Ärztin durchführen und mit der Krankenkasse abrechnen. Die Hebamme darf alle anderen Vorsorgeuntersuchungen machen und im Mutterpass eintragen. Die kindlichen Herztöne prüft sie mit einem Hörgerät oder einer Aufzeichnung, die Lage des Kindes mit den Händen.

Was ist der Unterschied zwischen Hebamme und Geburtshelferin?

Geburtshelferin ist keine Berufsbezeichnung, sondern ein Alltagswort für die Hebamme. Gesetzlich gibt es seit 2020 nur die Bezeichnung Hebamme, für alle, die den Beruf ausüben. Männer hießen bis dahin Entbindungspfleger und dürfen den Titel in Hebamme umschreiben lassen. Auf ärztlicher Seite gibt es die Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, mit 60 Monaten Weiterbildung nach dem Studium.

Wie viele Hebammen gibt es in Deutschland?

Im Oktober 2025 standen 18.687 freiberufliche Hebammen in der Liste der Kassen, rund drei Viertel davon ohne Geburtshilfe. In den Krankenhäusern arbeiteten 2024 rund 12.900 Hebammen, 11.400 fest angestellt und 1.400 auf eigene Rechnung. Eine amtliche Gesamtzahl gibt es nicht, weil viele Hebammen angestellt und freiberuflich zugleich arbeiten und in beiden Zahlen auftauchen.

Darf eine Hebamme Medikamente verschreiben?

Nein, ein Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel stellt nur eine Ärztin aus. Für die Geburtshilfe dürfen Hebammen aber bestimmte Medikamente selbst mitführen und anwenden, deren Kosten in der Bezahlung ihrer Leistung schon enthalten sind. Was die Hebamme darüber hinaus empfiehlt, kaufen Sie selbst oder lassen es sich von der Ärztin verordnen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 Hebammengesetz, Hebammenberuf, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 4 Hebammengesetz, Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 3 Hebammengesetz, Berufsbezeichnung, mit § 5 (Erlaubnis), § 11 (Dauer und Struktur des Studiums) und § 74 (Entbindungspfleger), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 24d SGB V, Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 15 Mutterschutzgesetz, Mitteilungen und Nachweise, und § 16, Ärztliches Beschäftigungsverbot, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 16. Juli 2026, in Kraft seit 25. August 2026, § 1 und § 9, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  7. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V in der geänderten Fassung vom 16. März 2026, gültig ab 1. April 2026, Anlage 1.1 (Kontingente) und Anlage 1.2 (Leistungsbeschreibung), GKV-Spitzenverband,
  8. Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger im Land Brandenburg (HebBOBbg), § 3 Hinzuziehung einer Ärztin oder eines Arztes, § 5 Dokumentation, Land Brandenburg, Landesrecht Brandenburg (BRAVORS),
  9. (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018, Stand 3. Juli 2026, Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Bundesärztekammer,
  10. Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen, Stand Oktober 2025, GKV-Spitzenverband,
  11. Kaiserschnittrate im Jahr 2024 mit 33,0 % auf Höchststand, mit Zahl der Hebammen in Krankenhäusern, Pressemitteilung N028 vom 4. Mai 2026, Statistisches Bundesamt (Destatis),
  12. Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026, Gemeinsamer Bundesausschuss,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.