Hebammen-Liste

Geburtstermin-Rechner mit Hebammenfristen

Die Naegele-Regel

Die Naegele-Regel errechnet den Entbindungstermin aus dem ersten Tag der letzten Regelblutung: plus sieben Tage, minus drei Monate, plus ein Jahr, gleichbedeutend mit plus neun Monate und sieben Tage. Beide Wege ergeben 280 Tage, also 40 Wochen. Die Regel geht von einem Zyklus von 28 Tagen mit Eisprung in der Mitte aus; weicht der Zyklus davon ab, verschiebt die erweiterte Form den Termin um genau diese Differenz. Gezählt wird die Schwangerschaftswoche vom Termin aus zurück, der damit immer auf 40+0 liegt.

7 Fakten zu Ihrem Geburtstermin und den gesetzlichen Fristen

  • Die Rechnung heißt Naegele-Regel: erster Tag der letzten Regelblutung plus sieben Tage, minus drei Monate, plus ein Jahr. Das sind 280 Tage oder 40 Wochen.
  • Sie geht von einem Zyklus von 28 Tagen aus. Ist Ihr Zyklus länger oder kürzer, verschiebt sich der Termin um die Abweichung, bei einem Zyklus von 30 Tagen also um zwei Tage nach hinten.
  • Der errechnete Tag ist eine Schätzung. Als termingerecht gilt eine Geburt zwischen 37 Wochen und 0 Tagen und 41 Wochen und 6 Tagen (kurz 37+0 und 41+6). Ab 42+0 sprechen Fachleute von einer Übertragung.
  • Die Mutterschutzfrist vor der Geburt dauert sechs Wochen und richtet sich ausdrücklich nach dem voraussichtlichen Tag der Entbindung.
  • Nach der Geburt dauert der Mutterschutz acht Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und einer festgestellten Behinderung des Kindes zwölf Wochen. Diese Frist zählt ab dem tatsächlichen Tag der Geburt.
  • Die Krankenkasse zahlt die Betreuung durch eine Hebamme im Wochenbett bis zwölf Wochen nach der Geburt.
  • Der Rechner rechnet nur und gibt Regeln wieder. Er stellt keine Diagnose und sagt keinen Geburtstag voraus. Er ersetzt weder die Vorsorge noch das Gespräch mit einer Hebamme oder einer Arztpraxis.

Wie der Termin zustande kommt

Die Rechenregel stammt von Franz Naegele und ist seit dem 19. Jahrhundert in Gebrauch. Sie lautet: erster Tag der letzten Regelblutung plus sieben Tage, minus drei Monate, plus ein Jahr. Gleichbedeutend ist die kürzere Form plus neun Monate und sieben Tage. Beide Wege ergeben 280 Tage, also 40 Wochen ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.

Die Regel setzt einen Zyklus von 28 Tagen voraus. Wer einen längeren oder kürzeren Zyklus hat, bei dem springt der Eisprung mit, und die erweiterte Naegele-Regel verschiebt den Termin um genau diese Differenz: bei einem Zyklus von 30 Tagen zwei Tage nach hinten, bei 26 Tagen zwei Tage nach vorn. Das Formular oben nimmt diesen Wert entgegen.

Gezählt wird die Schwangerschaftswoche vom Termin aus zurück, nicht stur ab der letzten Regelblutung. Der errechnete Termin ist damit immer 40+0. Die Schreibweise 34+2 heißt: 34 Wochen sind vollendet, zwei Tage laufen. Umgangssprachlich liegt derselbe Tag in der 35. Woche, weil die 35. Woche gerade läuft. Beide Angaben meinen denselben Tag.

Woran die Fristen hängen, unabhängig vom eigenen Datum

Diese Übersicht gilt für jede Schwangerschaft gleich, weil sie nicht in Daten rechnet, sondern in Wochen. Zwei der Fristen hängen am errechneten Termin, die übrigen an der Schwangerschaftswoche. Wer oben ein Datum einträgt, bekommt dieselben Zeilen als Datum. Ab der 32. Schwangerschaftswoche findet die Vorsorge alle zwei Wochen statt. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Die Krankenkasse zahlt die Hebamme im Wochenbett bis 12 Wochen nach der Geburt. Als termingerecht gilt eine Geburt zwischen 37+0 und 41+6 Schwangerschaftswochen.

6 Fristen rund um Geburt und Betreuung, mit Zeitpunkt und Fundstelle, Stand 2026-09-12, geordnet nach dem Zeitpunkt im Schwangerschaftsverlauf.
FristZeitpunktFundstelle
Vorsorge alle zwei Wochen statt alle vierab 32+0Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Mutterschutzfrist vor der Entbindung6 Wochen vor dem Termin bis zum errechneten Termin§ 3 Absatz 1 MuSchG
Termingerechte Geburt37+0 bis 41+6AWMF-Leitlinie 015-065
Übertragungab 42+0AWMF-Leitlinie 015-065
Anspruch auf Hebammenhilfe im Wochenbettzum errechneten Termin bis 12 Wochen nach dem Termin§ 24d SGB V
Ende der Mutterschutzfrist nach der Entbindung8 Wochen nach dem Termin§ 3 Absatz 2 MuSchG

Zwei Zeilen tragen einen Vorbehalt, den ein Rechner nicht auflösen kann. Die Frist nach der Entbindung und der Anspruch auf Wochenbettbetreuung hängen am tatsächlichen Tag der Geburt, nicht am errechneten. Solange der nicht feststeht, ist das Datum daneben eine Schätzung, die mitwandert. Die Frist vor der Entbindung ist der Sonderfall: sie hängt im Gesetzestext selbst am voraussichtlichen Tag der Entbindung.

Was hier bewusst nicht steht

Wie viele Wochenbettbesuche eine Hebamme abrechnen darf, wie viele Stunden Geburtsvorbereitung die Krankenkasse trägt und in welchem Umfang sie die Rückbildung übernimmt, steht nicht im Gesetz, sondern in einem Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Hebammenverbänden. Geschätzte Besuchszahlen stehen hier deshalb nicht, nur die gesetzlichen Fristen: der Anspruch selbst und sein Zeitraum.

Wann die Suche nach einer Hebamme beginnt

Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Ihr Anspruch auf Hebammenhilfe hängt an der Schwangerschaft selbst und nicht an einer Schwangerschaftswoche: Er besteht ab der Feststellung der Schwangerschaft und reicht bis zwölf Wochen nach der Geburt. Eine Wochenzahl, ab der Sie suchen müssten, steht in keiner der ausgewerteten Quellen, und deshalb nennen wir keine.

Fündig werden Sie oft schneller über die Hebammen nach Ort, mit Anschrift und den Kontaktwegen, die in den offenen Daten stehen.

Was dieses Werkzeug nicht leistet

Es sagt keinen Geburtstag voraus. Es rechnet eine Regel aus, die von einem Zyklus von 28 Tagen und einem Eisprung in dessen Mitte ausgeht, und beides trifft längst nicht auf jede Schwangerschaft zu. Der Termin im Mutterpass kann von diesem hier abweichen, weil er nach einer Ultraschallmessung korrigiert wurde; dann gilt der aus dem Mutterpass. Dieses Werkzeug stellt keine Diagnose, beurteilt keinen Verlauf und ersetzt weder die Schwangerenvorsorge noch das Gespräch mit einer Hebamme oder einer ärztlichen Praxis. Wer Beschwerden hat, wartet auf keine Frist aus dieser Tabelle.

Woher die Zahlen stammen

  • DocCheck Flexikon, Naegele-Regel, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Mutterschutzgesetz, § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • AWMF-Leitlinie 015-065, Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung, 2014, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, familienplanung.de, Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, Quelle, abgerufen am 2026-09-12.

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