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Glossar

Hebammenhilfe

Hebammenhilfe ist die Betreuung durch eine Hebamme, die Ihre Krankenkasse in Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zahlt.

Begriff
Hebammenhilfe
Stand
26. September 2026

Erklärung

Sie haben in der Schwangerschaft und bei der Geburt uneingeschränkt Anspruch darauf, danach bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. Darüber hinaus zahlt die Kasse nur, wenn eine Ärztin es anordnet.

Die Hebamme rechnet jede Leistung einzeln mit der Kasse ab. Was genau bezahlt wird, etwa wie viele Wochenbettbesuche oder wie viele Stunden Kurs, steht in einem Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Hebammenverbänden, zuletzt zum 1. April 2026 angepasst. Die Umfänge finden Sie in den Ratgebern.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, gültig ab 1. November 2025, GKV-Spitzenverband,

Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat

Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.