Glossar
Hebamme
Eine Hebamme begleitet Frauen in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit und versorgt Neugeborene.
- Begriff
- Hebamme
- Stand
- 26. September 2026
Erklärung
Die Berufsbezeichnung Hebamme ist gesetzlich geschützt. Nur wer die staatliche Erlaubnis hat, darf sich so nennen. Eine normal verlaufende Geburt leitet die Hebamme selbstständig. Die Geburtshilfe dürfen nur Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte übernehmen, in einem Notfall ausgenommen.
Manche Hebammen arbeiten freiberuflich, andere sind in einer Klinik angestellt. Ob eine Hebamme Geburten begleitet, Vorsorge macht oder auf das Wochenbett spezialisiert ist, sagt der Begriff nicht. Das erfahren Sie bei der einzelnen Hebamme.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 1 HebG - Hebammenberuf, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- § 3 HebG - Berufsbezeichnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- § 4 HebG - Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat
Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.