Glossar
Mutterschutz
Mutterschutz schützt Frauen im Job vor, während und nach der Schwangerschaft, etwa durch Beschäftigungsverbote und Kündigungsschutz.
- Begriff
- Mutterschutz
- Stand
- 26. September 2026
Erklärung
Er gilt für Frauen im Arbeitsverhältnis und richtet sich an die Arbeitgeber. Diese müssen zum Beispiel bei Arbeitszeiten und Gefahren am Arbeitsplatz Rücksicht nehmen. Schwangere haben außerdem besonderen Kündigungsschutz. Für selbstständige Frauen, auch für selbstständige Hebammen, gilt der Mutterschutz nicht im gleichen Umfang.
Für die Planung sind vor allem die beiden Schutzfristen wichtig: sechs Wochen vor und in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Der Beginn richtet sich nach dem voraussichtlichen Geburtstermin, den eine Ärztin oder eine Hebamme bescheinigt.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Mutterschutzgesetz, § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Wo künstliche Intelligenz mitgeschrieben hat
Künstliche Intelligenz hat bei den Texten mitgeschrieben: bei den wiederkehrenden Sätzen zu Orten und Hebammen, bei den Ratgebern und beim Glossar. Sie hat auch die Quellen für die Ratgeber gesucht und alle Bilder erzeugt. Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hebammen übernimmt ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap, ohne KI. Auch doppelte Angaben findet dieses Programm nach einer festen Regel aus Name, Postleitzahl und Straße.
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.