Was eine Extra-Leistung der Krankenkasse ist
Jede gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Schwangerschaft dieselben Pflichtleistungen. Dazu gehören die ärztliche Vorsorge, die Hebamme von der Vorsorge bis zum Ende der Stillzeit, die Geburt, 14 Stunden Geburtsvorbereitung und 10 Stunden Rückbildung. Dabei gibt es zwischen den Kassen keinen Unterschied, weil dafür überall dieselben Regeln gelten.
Unterschiede entstehen bei freiwilligen Extras. Eine Kasse darf zusätzlich zum Gesetz eigene Leistungen versprechen, zum Beispiel für die Hebamme in der Schwangerschaft, für rezeptfreie Mittel oder für Anbieter ohne Kassenvertrag. Jede Kasse legt selbst fest, wie hoch ihr Extra ist, wie lange es gilt und unter welcher Bedingung.
Bezahlt werden die Extras aus den Beiträgen der eigenen Mitglieder. Für Sie heißt das: Ein Extra ist kein fester Anspruch wie die Hebammenhilfe, sondern gilt nur, solange die Kasse es anbietet. Die Kasse kann es zum nächsten Jahr ändern oder streichen.
- Rufbereitschaft der Hebamme: Sie hält sich in den Wochen um Ihren Termin rund um die Uhr bereit und stellt dafür oft eine eigene Rechnung.
- Geburtsvorbereitungskurs für Ihren Partner oder eine Begleitperson: Die 14 Stunden gelten sonst nur für Sie selbst.
- Zusatztests in der Schwangerschaft, etwa auf Toxoplasmose, B-Streptokokken oder Zytomegalie, soweit sie keine Pflichtleistung sind.
- Rezeptfreie Mittel mit Folsäure, Jod, Eisen oder Magnesium, die Erwachsene sonst selbst bezahlen.
- Weitere Extras wie Osteopathie, professionelle Zahnreinigung oder ein drittes Paar Kompressionsstrümpfe.
So viel zahlen neun Krankenkassen Schwangeren zusätzlich
Die größten Unterschiede zeigen sich bei drei Posten. Bei der Rufbereitschaft reicht die Erstattung von 200 Euro als Teil eines Gesamtbudgets bis zu 500 Euro als eigenem Betrag. Beim Kurs für den Partner reicht sie von keiner Erstattung bis zu 100 Prozent der Kosten. Die folgenden Angaben stammen von den eigenen Websites der Kassen, mit dem Datum, das die jeweilige Seite trägt.
| Krankenkasse | Rufbereitschaft der Hebamme | Kurs für Partner oder Begleitperson | Zusatztests | Rezeptfreie Mittel | Stand der Angabe |
|---|---|---|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse | bis 250 Euro je Schwangerschaft, wenn die Hebamme mit der Kasse abrechnet | 80 Prozent, höchstens 100 Euro, jede Begleitperson | keine Erstattung für Nackenfaltenmessung, 3D-Ultraschall und Toxoplasmose-Test ohne Verdacht | keine Angabe gefunden | 22.07.2026, Partnerkurs 11.04.2025 |
| BARMER | aus dem Budget Familie Plus von 200 Euro je Schwangerschaft | aus demselben Budget | Toxoplasmose, B-Streptokokken, Zytomegalie, Ringelröteln, Windpocken aus dem Budget | keine Angabe gefunden | Seite ohne Datum |
| DAK-Gesundheit | bis 500 Euro, wenn die Hebamme die Geburt begleitet hat | 100 Prozent, Begleitperson Ihrer Wahl | B-Streptokokken in der 35. bis 37. Woche, Toxoplasmose, Zytomegalie | keine Angabe gefunden | 04.09.2026 |
| AOK Bayern | tatsächliche Kosten bis 250 Euro | bis 75 Euro | Toxoplasmose, B-Streptokokken sowie Antikörper gegen Ringelröteln, Windpocken, Zytomegalie und Hepatitis C, je bis 25 Euro | Folsäure, Magnesium, Eisen bis 100 Euro je Schwangerschaft | 20.03.2026 |
| AOK PLUS (Sachsen, Thüringen) | bis 250 Euro aus dem Paket von 500 Euro | Kursgebühr, auch für nicht bei der AOK versicherte Begleitperson | B-Streptokokken und Toxoplasmose aus dem Paket | Eisen, Magnesium, Folsäure, Jodid aus dem Paket | 14.09.2026 |
| IKK classic | bis 250 Euro je Schwangerschaft | keine Erstattung, der Partner zahlt selbst | B-Streptokokken, dazu Toxoplasmose und Zytomegalie bei besonderer Infektionsgefahr, zusammen bis 100 Euro | Folsäure, Eisen, Magnesium bis 100 Euro je Kalenderjahr | Seite ohne Datum |
| KKH | bis 250 Euro ab der 37. Woche | bis 100 Euro, wenn der Partner bei der KKH versichert ist | Toxoplasmose, Streptokokken, Windpocken, Ringelröteln in tatsächlicher Höhe | Eisen, Magnesium, Folsäure bis 50 Euro je Schwangerschaft | Übersicht 09/2024, geändert 14.07.2025 |
| hkk | 80 Prozent aus dem Budget von 300 Euro je Jahr | Kurskosten, wenn der Partner bei der hkk versichert ist, aus demselben Budget | Toxoplasmose, Windpocken, Ringelröteln, Streptokokken, Zytomegalie aus dem Budget | Folsäure aus dem Budget | Seite ohne Datum |
| KNAPPSCHAFT | aus dem Paket von 200 Euro, höchstens sechs Wochen vor dem Termin | bis 80 Euro, wenn der Partner bei der Knappschaft versichert ist | Zytomegalie bei Kind unter 7 Jahren, Toxoplasmose bei Tierkontakt, B-Streptokokken auf ärztliche Empfehlung, aus dem Paket | Folsäure, Jod, Eisen aus dem Paket | 13.04.2026, Partnerkurs 27.11.2025 |
Lesen Sie die Tabelle zeilenweise, nicht spaltenweise. Ein hoher Betrag bei der Rufbereitschaft nützt wenig, wenn Sie keine Hausgeburt und keine feste Hebamme für die Klinik planen. Entbinden Sie in der Klinik mit der diensthabenden Hebamme, zählen eher der Partnerkurs und die Mittel. Drei Kassen zahlen den Partnerkurs nur, wenn der Partner selbst dort versichert ist: KKH, hkk und Knappschaft. Bei TK, DAK und AOK PLUS reicht es, dass Sie selbst dort versichert sind.
Warum ein Budget von 200 Euro weniger sein kann als 250 Euro für einen Posten
Ein Budget ist ein Topf, aus dem Sie mehrere Extras bezahlen. Ein fester Betrag gilt dagegen nur für eine einzelne Leistung. BARMER und Knappschaft geben je Schwangerschaft 200 Euro für alle Extras zusammen, die AOK PLUS 500 Euro. Die hkk erstattet 80 Prozent aus einem Budget von 300 Euro je Jahr. TK, DAK, AOK Bayern, IKK classic und KKH nennen dagegen für jede Leistung einen eigenen Höchstbetrag.
Welches Modell mehr bringt, hängt davon ab, wie viele Extras Sie nutzen. Brauchen Sie nur die Rufbereitschaft, fahren Sie mit einem hohen Einzelbetrag besser. Kombinieren Sie Rufbereitschaft, Partnerkurs, Tests und Vitamine, stößt ein kleines Budget schnell an seine Grenze. Für eine Rufbereitschaftsrechnung von rund 500 Euro erhalten Sie nach den Angaben der Kassen, wenn Sie noch kein anderes Extra genutzt haben:
- DAK-Gesundheit: 500 Euro, wenn die Hebamme die Geburt tatsächlich begleitet hat.
- hkk: 300 Euro, denn 80 Prozent wären 400 Euro, das Jahresbudget endet aber bei 300 Euro.
- TK, KKH, IKK classic, AOK Bayern und AOK PLUS: je 250 Euro.
- BARMER und Knappschaft: je 200 Euro, und das Budget ist damit für diese Schwangerschaft aufgebraucht.
Auch der Zeitraum zählt. Ein Budget je Kalenderjahr, wie bei der hkk, oder ein Betrag je Kalenderjahr, wie bei der IKK classic, beginnt am 1. Januar neu. Die Budgets von BARMER, Knappschaft und AOK PLUS gelten dagegen für die ganze Schwangerschaft. Achten Sie außerdem auf die Wochen, in denen eine Kasse die Rufbereitschaft anerkennt: Die KKH zahlt erst ab der 37. Woche, die Knappschaft nur für höchstens sechs Wochen vor dem errechneten Termin.
Folsäure, Jod und Eisen zahlt die Kasse nur als Extra
Rezeptfreie Mittel sind für Erwachsene grundsätzlich keine Kassenleistung, auch nicht in der Schwangerschaft. Nur in engen Ausnahmefällen zahlt die Kasse sie trotzdem: Eisen nur bei einer nachgewiesenen Blutarmut, Jod nur bei einer Schilddrüsenerkrankung und Folsäure nur bei einem nachgewiesenen schweren Mangel. Vorbeugend eingenommene Mittel bezahlen Sie deshalb grundsätzlich selbst.
Mehrere Kassen erstatten solche Mittel in der Schwangerschaft trotzdem als Extra. Die AOK Bayern zahlt Folsäure, Magnesium und Eisen bis 100 Euro je Schwangerschaft, die IKK classic dieselben Mittel bis 100 Euro je Kalenderjahr, die KKH bis 50 Euro je Schwangerschaft. Die AOK PLUS nimmt auch Jodid auf, die Knappschaft Folsäure, Jod und Eisen, beide aus ihrem Schwangerschaftspaket. Die hkk nennt Folsäure als Teil ihres Budgets.
Fast überall gilt dieselbe Bedingung: Eine Ärztin, die mit Ihrer Krankenkasse abrechnen darf, verordnet das Mittel auf einem Rezept, das Sie selbst bezahlen und danach bei Ihrer Kasse einreichen. Die IKK classic verlangt dafür zusätzlich eine Kopie Ihres Mutterpasses. Nahrungsergänzungsmittel schließen IKK classic und AOK PLUS ausdrücklich aus. Ob Sie für ein Rezept auch eine gesetzliche Zuzahlung leisten müssen, erklärt der Artikel zur Zuzahlung in der Schwangerschaft.
Welche Zusatztests die Kassen zahlen und welche Sie selbst tragen
Viele Untersuchungen in der Schwangerschaft sind keine Pflichtleistung, sondern eine Leistung, die Sie selbst zahlen, weil sie nicht zum normalen Leistungskatalog gehört. Den Test auf Toxoplasmose zahlt die Kasse nur bei begründetem Verdacht auf eine Infektion. Ohne Verdacht zahlen Sie ihn selbst, ebenso nach Angaben der TK die Nackenfaltenmessung und den 3D-Ultraschall.
Einige dieser Tests übernehmen die Kassen trotzdem als Extra. Toxoplasmose ist eine Infektion mit einem Erreger, den Menschen unter anderem über Katzen aufnehmen können. B-Streptokokken sind Bakterien, die bei der Geburt auf das Kind übergehen können; der Test wird in der 35. bis 37. Woche mit einem Abstrich gemacht. Zytomegalie wird durch ein Herpesvirus verursacht. Die AOK Bayern zahlt je Test bis 25 Euro, die KKH die tatsächlichen Kosten, BARMER, hkk, AOK PLUS und Knappschaft aus ihrem jeweiligen Budget.
Manche Kassen zahlen einen Test nur bei einem bestimmten Anlass. Die IKK classic zahlt den Toxoplasmose- und den Zytomegalie-Test nur bei besonderer Infektionsgefahr, etwa durch Kontakt mit Katzen oder mit Kindern bis drei Jahre. Die Knappschaft zahlt den Zytomegalie-Test, wenn ein Kind unter sieben Jahren im Haushalt lebt, und den B-Streptokokken-Test auf ärztliche Empfehlung. Die AOK PLUS schließt Untersuchungen ohne medizinischen Anlass, etwa Babyfotos vom Ultraschall, ausdrücklich aus.
Ein Kassenwechsel wegen der Extras bindet Sie zwölf Monate
Sie dürfen Ihre Krankenkasse auch in der Schwangerschaft wechseln, und die neue Kasse darf Sie nicht ablehnen. An die gewählte Kasse sind Sie aber mindestens zwölf Monate gebunden. Die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Monat, in dem Sie sie erklären. Wer im Oktober kündigt, ist also ab dem 1. Januar bei der neuen Kasse.
Diese Frist ist der Grund, warum sich ein Wechsel spät in der Schwangerschaft selten lohnt. Die alte Kasse zahlt nur bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft, die neue erst danach, und Rufbereitschaft wie Partnerkurs liegen meist in den letzten Wochen vor der Geburt. Eine Ausnahme gibt es, wenn Ihre Kasse den Beitrag erhöht, den sie zusätzlich zum gesetzlichen Satz selbst festlegt. Dann dürfen Sie schneller kündigen, zum Ende des Monats, ab dem der höhere Beitrag gilt.
Sind Sie seit mindestens zwölf Monaten bei Ihrer Kasse, oder erhöht Ihre Kasse gerade ihren Beitrag?
Liegt Ihr errechneter Termin mehr als drei Monate nach dem Monat, in dem Sie kündigen würden?
Zahlt die neue Kasse für die Extras, die Sie nutzen werden, spürbar mehr als Ihre jetzige?
Ein Wechsel kann sich rechnen. Erklären Sie ihn bei der neuen Kasse; sie meldet den Wechsel an Ihre alte Kasse, das ersetzt Ihre eigene Kündigung.
Bleiben Sie bei Ihrer Kasse. Ein höherer monatlicher Beitrag frisst den Vorteil der Extras schnell wieder auf.
Ein Wechsel kommt für diese Schwangerschaft zu spät. Die neue Kasse wäre erst kurz vor oder nach der Geburt zuständig; nutzen Sie die Extras Ihrer jetzigen Kasse.
Ein Wechsel ist noch nicht möglich, die Bindung an Ihre Kasse läuft noch. Nutzen Sie die Extras Ihrer jetzigen Kasse.
Vergleichen Sie vor einem Wechsel immer auch den monatlichen Beitrag, den jede Kasse zusätzlich zum gesetzlichen Satz selbst festlegt. Schon ein Unterschied von 0,5 Prozentpunkten macht bei 3.000 Euro Bruttolohn 15 Euro im Monat aus, auf zwölf Monate 180 Euro, wovon Sie als Arbeitnehmerin die Hälfte tragen. Das ist oft mehr, als die Extras zwischen den Kassen unterschiedlich bringen.
So bekommen Sie das Geld für Extras in 5 Schritten zurück
Die Extras zahlt keine Kasse von selbst. Sie bezahlen die Rechnung, reichen sie ein und bekommen den erstattungsfähigen Teil überwiesen. Mit diesen fünf Schritten verlieren Sie dabei kein Geld.
- Lesen Sie auf der Website Ihrer Kasse nach, welche Extras sie im laufenden Jahr für Schwangere anbietet. Notieren Sie Betrag, Bedingung und ob das Budget je Schwangerschaft oder je Kalenderjahr gilt.
- Klären Sie vor der Leistung, welche Belege die Kasse will. Für rezeptfreie Mittel verlangen AOK Bayern, AOK PLUS, IKK classic und Knappschaft ein Rezept einer Ärztin, die IKK classic zusätzlich eine Kopie des Mutterpasses.
- Vereinbaren Sie die Rufbereitschaft schriftlich mit einer Hebamme, die mit den Kassen abrechnen darf. TK, DAK, AOK Bayern und hkk erstatten nur unter dieser Bedingung, die DAK zusätzlich nur, wenn die Hebamme die Geburt begleitet hat.
- Bezahlen Sie die Rechnung und reichen Sie sie ein, bei der TK zum Beispiel über die App mit dem Stichwort Hebamme, bei der DAK über die App oder per Post.
- Heben Sie Kopien aller Belege auf und behalten Sie Jahresbudgets im Blick. Ein Budget je Kalenderjahr, wie die 300 Euro der hkk, beginnt am 1. Januar wieder neu.
Häufige Fragen
Welche Krankenkasse erstattet die Hebammen-Rufbereitschaft am höchsten?
Die DAK-Gesundheit erstattet bis zu 500 Euro, wenn die Hebamme die Geburt tatsächlich begleitet hat (Stand 4. September 2026). TK, KKH, IKK classic, AOK Bayern und AOK PLUS zahlen bis 250 Euro. Die hkk erstattet 80 Prozent aus einem Budget von 300 Euro im Jahr, BARMER und Knappschaft zahlen aus einem Budget von 200 Euro je Schwangerschaft.
Zahlt die Krankenkasse Folsäure in der Schwangerschaft?
Zur Vorbeugung ist Folsäure keine feste Kassenleistung. Mehrere Kassen zahlen sie trotzdem als Extra, wenn eine Ärztin sie auf Rezept verordnet. Die AOK Bayern zahlt bis 100 Euro je Schwangerschaft, die IKK classic bis 100 Euro je Kalenderjahr, die KKH bis 50 Euro, AOK PLUS, Knappschaft und hkk aus ihrem Budget.
Zahlt die Krankenkasse den Toxoplasmose-Test in der Schwangerschaft?
Nur bei begründetem Verdacht auf eine Infektion ist der Test eine feste Kassenleistung. Ohne Verdacht zahlen Sie ihn selbst, das erstattet zum Beispiel die TK nicht. Andere Kassen zahlen ihn als Extra: die AOK Bayern bis 25 Euro, die KKH in tatsächlicher Höhe, BARMER, hkk, AOK PLUS und Knappschaft aus ihrem Budget.
Kann ich während der Schwangerschaft die Krankenkasse wechseln?
Ja, ein Kassenwechsel ist auch in der Schwangerschaft möglich, und die neue Kasse darf Sie nicht ablehnen. Voraussetzung ist, dass Sie seit zwölf Monaten bei Ihrer Kasse sind oder diese gerade ihren Beitrag erhöht. Die Kündigung wirkt zum Ende des übernächsten Monats, bei einer Erklärung im Oktober also ab dem 1. Januar.
Erstatten Krankenkassen ab 2027 noch homöopathische Mittel in der Schwangerschaft?
Nein. Homöopathische und anthroposophische Mittel dürfen Krankenkassen ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr als Extra erstatten, das hat der Gesetzgeber im Juli 2026 beschlossen. Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die bisherigen Extras der Kassen weiter.
